Blu-ray Forum → Shopping − Amazon Deals / Händler National & International → Amazon Deals → Amazon Deutschland

Verkauf über Amazon - Abmahngefahr!!!

Gestartet: 28 Aug 2012 19:06 - 186 Antworten

Geschrieben: 28 Aug 2012 22:37

xy78

Avatar xy78

user-rank
Steeljunkie
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von chill phil;3616343
na dann pass mal besser auf, wenn ich auf deinen Link in der Signatur klicke und Prison Break kaufen möchte, dann steht da der Button: "Kaufanfrage senden" ... werde ich am besten gleich mal meinem Anwalt zukommen lassen.
:eek:
da verlierst du aber :p
jeder Onlinekauf ist erstmal ein Kaufinteresse, und daher eine Kaufanfrage ;)
außerdem sind wir hier bei einem Privat-zu-Privatkauf, da gelten diese Vorschriften nicht :)
schon ängstigend, wie manche was in die Welt setzen, und davon keine Ahnung haben
UserXy78.jpg
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:41

chill phil

Avatar chill phil

user-rank
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Profi
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von xy78;3616356
...schon ängstigend, wie manche was in die Welt setzen, und davon keine Ahnung haben...
darum fragte ich ja shcon nach Aufklärung, Du eröffnest hier einen Thread, machst Panik aber ausser ein paar Links auf irgendwelche Seiten, wo sich dann jeder seine Informationen irgendwie selber beschaffen kann, hast Du nichts geboten.
Zitat:
Zitat von xy78;3616356
...außerdem sind wir hier bei einem Privat-zu-Privatkauf, da gelten diese Vorschriften nicht...
achso und wenn ich was in den amazon.de Marketplace stelle und jemand das dann kauft, ist das nicht mehr Privat-zu-Privat?
You can (not) Redo
Teil 3, sie alle zu finden!

sig.1.JPG
Joss: "The day Robert was cast, I went up to Kevin and said, 'You brilliant son of a bitch."
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:42

std

Avatar std

user-rank
Steeljunkie
Blu-ray Papst
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Gelsenkirchen
kommentar.png
Forenposts: 16.959
Clubposts: 833
seit 11.02.2009
display.png
Panasonic TX-P50GW20
player.png
Panasonic DMP-BDT320
anzahl.png
Blu-ray Filme:
anzahl.png
Steelbooks:
59
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 2689 mal.


Zitat:
Zitat von xy78;3616350
googelt halt mal richtig danach > http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/07/31/achtung-ab-morgen-gilt-die-button-losung/

Zitat:
Die Gesetzesbegründung nennt für solche anderen Beschriftungen ein paar Beispiele:
  • „kostenpflichtig bestellen“

  • „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“

  • „kaufen“

du bist also Rechtsanwalt, und in dem Gebiet Profi? ;)

ein Kunde kann nicht sofort einen Artikel kaufen!!!!!!!! das Wort "jetzt" dürfte also nicht gültig sein, da es erst zum Kaufvertrag kommt, wenn der Shopbetreiber deine Bestellung annimmt/bestätigt.

dann dürfte "kaufen" auch nicht gültig sein, da ein kaufvertrag grundsätzlich erst durch die Bestätigung des Shopbetreibers zustande kommt

So sehr ich den Schutz des Kunden vor Abzockseiten begrüße.......................bei der Ausarbeitung des Gesetzes waren IMO mal wieder nur Idioten am Werk

"Kaufen" ist eindeutig. "Jetzt kaufen" oder "sofort kaufen" sind aber ebenso eindeutig

"zahlungpflichtigen Vertrag abschließen" kann höchstens nem Juristen einfallen. Wenn überhaupt sagt der "normale" Mensch "kostenpflichtigen Vertrag abschließen"
"kostenpflichtig bestellen" klingt auch sehr seltsam
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:44

xy78

Avatar xy78

user-rank
Steeljunkie
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von chill phil;3616325
also ich verstehe das jetzt auch nicht so wirklich...eventuell kann noch mal jemand ein paar Zeilen darüber verlieren (diese ganzen Links oben haben mir nicht geholfen)...

dieser "Jetzt kaufen" Button von amazon.de ist nicht gesetzeskonform?
also schicke ich jetzt einfach alles zurück zu amazon, weil kein Vertrag zustande kam?

oder gilt diese "Button" Änderung jetzt nur für Privat Verkäufe?
bei ebay.de heisst es "sofort" kaufen, ist das jetzt auch illegal?


und was für Abmahnungen sollen da auf mich! als (privaten)Verkäufer bei amazon.de denn zu kommen?
so wie ich das auf die schnelle gelesen habe, gibt es auf Amazon keine private Verkäufer!
es werden ja mehrere Verstöße von Ama begangen - ist ja nicht nur die Button-Lösung nicht korrekt umgesetzt.
UserXy78.jpg
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:45

gelöscht

Avatar gelöscht

@xy78
Ich hab richtig gegoogelt. Mein link ist die offizielle gesetzesänderung der Bundesregierung. Und woran haben sich alle zu halten? Genau an die Gesetzesänderung. Da brauchst du nicht mit irgendwelchen Seiten kommen. Im Gesetz steht's so wie es in meinen link steht, da es das Gesetz ist.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber hab trotzdem jeden Tag mit Gesetzen zu tun.
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:45

RedJoker

Avatar RedJoker

user-rank
Gesperrt
Blu-ray Sammler
aktivitaet.png Aktivität:
 
Wer lässt sich so eine Scheisse einfallen?

Was soll das bringen? Sollen damit mal wieder die Menschen vor ihrer eigenen, grenzenlosen Dummheit "geschützt" werden?

Wenn der Button Anmelden nicht mehr erlaubt ist, wie soll er dann heißen?
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:46

xy78

Avatar xy78

user-rank
Steeljunkie
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von chill phil;3616363
darum fragte ich ja shcon nach Aufklärung, Du eröffnest hier einen Thread, machst Panik aber ausser ein paar Links auf irgendwelche Seiten, wo sich dann jeder seine Informationen irgendwie selber beschaffen kann, hast Du nichts geboten.
wollte nur diejenigen warnen, die bei Amazon handeln - mußt dich ja nicht angesprochen fühlen ;)
UserXy78.jpg
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:50

gelöscht

Avatar gelöscht

Und in deinem Blog link steht auch drin, das die 4 Buttons als Beispiele zu sehen sind. Du interpretierst es als abschließende Aufzählung. Und das ist falsch. Im Gesetzestext gibt es keine abschließende Aufzählung der Möglichkeiten wie ein button auszusehen hat.
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:54

xy78

Avatar xy78

user-rank
Steeljunkie
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von Websl;3616381
Und in deinem Blog link steht auch drin, das die 4 Buttons als Beispiele zu sehen sind. Du interpretierst es als abschließende Aufzählung. Und das ist falsch. Im Gesetzestext gibt es keine abschließende Aufzählung der Möglichkeiten wie ein button auszusehen hat.
jein, einerseits hast du recht, andererseits gibts die vom Gesetzgeber bereits in der Gesetzbegründung formulierten Texte:

Auf die richtige Formulierung kommt es an

Diese Schaltfläche soll nach Willen des Gesetzgebers gut lesbar und vor allen Dingen – nur – mit den Worten “zahlungspflichtig bestellen” beschriftet sein. Alternativ lässt es der Gesetzgeber zu, dass anstatt der Wörter „zahlungspflichtig bestellen“ eine “mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung” beschriftete Schaltfläche genutzt werden kann. Wie bereits in der Vergangenheit würden bei vom Gesetzeswortlaut abweichenden Formulierungen Fehler zu Lasten des Shopanbieters gehen. Wir gehen davon aus, dass zumindest jede Formulierung, die nicht wirklich unmittelbar auf den Faktor “Kosten” hinweist, nicht ausreichen wird (NICHT ausreichend wären also beispielsweise “verbindlich bestellen” oder “rechtsverbindlichen Vertrag abschließen”).
Update: Uns erreichen zahlreiche Anfragen, ob denn die Button-Beschriftung “Kaufen” nicht zur Umsetzung der neuen Vorschriften ausreicht. Wir verstehen diese Frage durchaus, zumal die Vorgabe des Gesetzgebers ein wahres “Wortungetüm” darstellt und als Beschriftung für Schaltflächen eigentlich zu lang ist. Nach unserer Einschätzung ist jedoch die Beschriftung mit “Kaufen” nicht mit hinreichender Rechtssicherheit ausreichend. Der Begriff findet sich im Gesetz nicht als Beispiel einer “richtigen” Beschriftung. Auch die Referentenentwürfe und deren Begründung erwähnen diese Beschriftung nicht als zulässige Alternative. Vielmehr enthält der letzte Referentenentwurf die Vorgabe: “Die Schaltfläche für die Bestellung muss mit einem eindeutigen Hinweis auf die Zahlungspflicht beschriftet sein.”
Ob dies bei “Kaufen” der Fall ist, werden uns mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in den kommenden Monaten die Gerichte sagen. Wer Abmahnungen in jedem Fall vermeiden und nicht riskieren möchte, dass die sicherlich anstehende Rechtsfortbildung durch Urteile/einstweilige Verfügungen mit seiner direkten Beteiligung stattfindet, verwendet die vom Gesetz vorgesehene Beschriftung.

Quelle: http://bbs-law.de/2012/04/gesetz-verabschiedet-zahlungspflichtig-bestellen-button-wird-pflicht/
UserXy78.jpg
Geschrieben: 28 Aug 2012 22:57

xy78

Avatar xy78

user-rank
Steeljunkie
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von RedJoker;3616368
Wer lässt sich so eine Scheisse einfallen?

Was soll das bringen? Sollen damit mal wieder die Menschen vor ihrer eigenen, grenzenlosen Dummheit "geschützt" werden?

Wenn der Button Anmelden nicht mehr erlaubt ist, wie soll er dann heißen?
Begründung: http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article108398032/Button-Loesung-soll-vor-Internet-Abzocke-schuetzen.html
UserXy78.jpg


Beitrag Kommentieren

Noch 380 Zeichen

Blu-ray Forum → Shopping − Amazon Deals / Händler National & International → Amazon Deals → Amazon Deutschland

Es sind 0 Benutzer und 0 Gäste online.