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Betrugsfälle im Marktplatz

Gestartet: 09 Juli 2012 19:59 - 1417 Antworten

Geschrieben: 14 Okt 2012 19:30

t0801

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Sicher is die Personalpolitik SCH.... Aber es bleibt ja sicher nicht bei diesen 8. Und solche Urteile machen solchen Leuten Mut mit ihrer Mache weiter andere Leute abzuzocken. Und irgendwann sind dann nicht nur 80€.
Geschrieben: 14 Okt 2012 19:34

hardti

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Bedankte sich 459 mal.


Ich habe ja nicht gesagt, dass die Sache bei höherem Schaden nicht verfolgt wird. Dann können ja auch ältere Verfahren zwanglos wieder aufgenommen werden. Ist ja kein Strafklageverbrauch eingetreten.
Geschrieben: 14 Okt 2012 19:38

>Vampire<

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ich hab vor einigen jahren mal strafanzeige wg. eingehungsbetrug gegen einen kunden meiner damaligen firma gestellt, von dem ich noch knapp 30.000€ bekommen sollte.
diese voll honk hatte sich leider mit immobiliengeschäften -von denen er null ahnung hatte- völlig verspekuliert und stand mit 3.2 mio € schulden da
da war natürlich auch kein geld für meine rechnungen da !
da er bei auftragsstellung aber schon wusste, das er völlig überschuldet war, und meine rechnungen gar nicht bezahlen konnte, war der tatbestnad des eingehungsbetrugs eigentlich erfüllt und meine forderungen wären von der eingeleiteten privatinsolvenz des A****lochs nicht betroffen, also hätte es sich für mich gelohnt, wenn ich mir einen titel geholt hätte, da schulden aus straftaten durch das insolvenzverfahren nicht betroffen sind udn darüber hinaus weiterhin bestand haben.
leider war der staatsanwalt entweder völlig unfähig und/oder unwillig, und hat meiner klage nicht stattgegeben, ergo waren auch meine forderungen nach den 6+1 jahren W-E-C-H
die errechnete quote lag bei 0,5% der forderungssumme, die 1xx € euro hab ich bis heute nicht gesehen!
perverser weise durfte der A***h seine praxis weiter führen, (er hat damit ja 7 arbeitsplätze seiner helferinnen "gesichert"), und diese praxis auch regelmässig technisch und ausstattungsmässig -nach rücksprache mit dem insolvenzverwalter- renovieren udn modernisieren
nach den 7 jahren war der ende 50, hatte noch 7-8 jahre zeit, sich einen nachfolger für seine praxis zu suchen, der ihm das dingen auf rentenbasis abkauft... der lehnt sich zurück und lacht uns alle aus!


hätte der insovenzverwalter die praxs verkauft, wären das schonmal 300-350 tsd euro im "säckle" gewesen, die arbeitspläze hätte der käufer übernehmen können.
das hätte schonmal eine verdoppelung der realen quote bedeutet...und für die gläubiger die gewissheit, das der p***er sich nicht auf unsere kosten ein schönes leben macht
die krönung war sein spruch bei der insolvenzverfahnrens-eröffnung, als ich ihm einen spruch gesteckt habem udn er nur dreist meinte "was wollen sie eigentlich, ich hab sie doch nicht gebeten für mich zu arbeiten!"
das war der moment, als ich glück hatte, das sein anwalt nochmal 20kg mehr als ich gewogen hat, sich sofort zwischen uns gestellt, meinen arm gepackt und mich zur seite gedrängt hat ...
"glück" deshalb, weil der mich anschliessend noch auf schmerzensgeld und rente verklagt hätte!

deutsches rechtssystem... darauf kann man echt nur Sch***en!!!
da steht der täterschutz definitiv vor/über dem opferschutz!
aber wie heisst es so schön?
man sieht sich immer zwei mal im leben ?!
*g*
...
Thomas


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Geschrieben: 15 Okt 2012 00:01

ayk1

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Zitat:
Zitat von TheRuhlander
Allerdings sieht es so aus als wenn in diesem Fall nicht ausreichend Beweise zusammengetragen wurden. Da ist dann nicht viel zu machen.

Das ist doch das, was ich meine.
Was, oder wie, willst du denn etwas beweisen?
Mehr als den Geldeingang auf seinem Konto können die Ermittler doch nicht
sehen.

Zitat:
Zitat von hardti
Na ja, Im Zweifel für den Angeklagten gilt halt auch im Ermittlungsverfahren. Evtl. waren ja bei der Bescheidung ja die anderen Anzeigen noch nicht bekannt und es wurde nur der Einzelfall beschieden.

In meinem Fall hatte ich 6 oder 7 Aktenzeichen der anderen Opfer mit eingereicht.
Hat leider auch nichts gebracht.
Gruß
Aykut



Geschrieben: 15 Okt 2012 08:28

TheRuhlander

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Bedankte sich 1708 mal.
TheRuhlander ...

Zitat:
Zitat von hardti
Schwerere Straftaten verfolgen als 8 BDs die nicht angekommen sind?

Diese Antwort habe ich erwartet!

Und wieso sollte da ein Unterschied gemacht werden?

Wir erwarten ja nicht das die GSG9 loszieht um unsere Sachen zurückzuholen, aber Gerechtigkeit erwarten wir schon. Ausserdem weißt du nicht die Perosnen nur hier "tätig" werden oder auch woanders. Und da kommt schnell was zusammen. Das es bei der Justiz sicherlich Prioritäten gibt ist ok.
Aber Unabhängig davon geht es mir, wie gesagt, um das Prinzip.
Geschrieben: 15 Okt 2012 08:35

TheRuhlander

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TheRuhlander ...

Zitat:
Zitat von ayk1
Das ist doch das, was ich meine.
Was, oder wie, willst du denn etwas beweisen?
Mehr als den Geldeingang auf seinem Konto können die Ermittler doch nicht
sehen.


In meinem Fall hatte ich 6 oder 7 Aktenzeichen der anderen Opfer mit eingereicht.
Hat leider auch nichts gebracht.

Mails/Nachrichten aufbewahren und einsenden. Versandnachweise verlangen etc.

Ich glaube wichtig ist es nicht sofort losrennen und Anzeige erstatten. Ich setze immer erstmal Schrieben auf und wenn es sich von der Summe her lohnt
beauftrage ich ein Inkassobüro. Da kommt dann in der Regel immer einiges an schriftstücken zusammen das man verwenden kann.

Die Frage ist ob es reicht nur die Aktenzeichen einzureichen und wie sehr dann der zuständige Beamte da die Verknüpfungen sieht bzw. später die Staatsanwaltschaft (sofern es soweit geht).
Geschrieben: 15 Okt 2012 08:47

XMuMuX

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Bedankte sich 234 mal.


Mal ganz ehrlich ... wenn nicht explizit "versicherter Versand" vereinbart ist, dann lohnt sich der ganze Aufriss hier doch nicht ?! Oder hattet Ihr Hoffnung, dass was dabei rauskommt ? ... und was für "Versandnachweise" will man denn dann da verlangen - da gibts doch nichts


Grüße
Christian
Geschrieben: 15 Okt 2012 09:09

TheRuhlander

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TheRuhlander ...

Zitat:
Zitat von XMuMuX
Mal ganz ehrlich ... wenn nicht explizit "versicherter Versand" vereinbart ist, dann lohnt sich der ganze Aufriss hier doch nicht ?! Oder hattet Ihr Hoffnung, dass was dabei rauskommt ? ... und was für "Versandnachweise" will man denn dann da verlangen - da gibts doch nichts

Leute, Leute. Es ist schnurzpiepegal ob "versichert" oder nicht. Das interessiert keinen. Man hat den Versand trotzdem nachzuweisen, notfalls durch Zeugen oder sonstwie. Zudem kann man den Verkäufe rja auf den versand etc. ansprechen und sich dann die Antworten/Aussagen aufbewahren, da kommen manchmal auch ganz interessante und brauchbare Informationen zusammen.

Aber mal ehrlich irgendwie geht es hier mitllerwiele nur noch um hätte, könnte, sollte. Und eine Rechtsberatung kann hier auch nicht erfolgen.

Wenn jemand ein Problem hat kann er sich hier gerne Rat holen, aber das ganz drumherum führt hier irgendwie zu nichts.
Geschrieben: 15 Okt 2012 09:18

Gast

Wenn als Großbrief versendet gibt es schon mal keinen Nachweis somit ist dann jeder Versender aus dem Schneider. Von daher halte ich den Einwand, versicherter Versand, für sehr sinnvoll.
Geschrieben: 15 Okt 2012 09:36

XMuMuX

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Zitat:
Zitat von TheRuhlander
Leute, Leute. Es ist schnurzpiepegal ob "versichert" oder nicht. Das interessiert keinen. Man hat den Versand trotzdem nachzuweisen, notfalls durch Zeugen oder sonstwie. ...
das ist dann doch eine etwas weltfremde Ansicht ... das liegt ja gerade in der Natur des unversicherten Versandes: billiger, aber eben auch risikoreicher und keinen Beweis / niemand kann doch ernsthaft erwarten, dass man immer zu zweit einpackt und zur Post geht ... nur um hinterher einen Zeugen zu haben. Der Kassenbon ist in dem Fall ja auch wertlos, denn da steht nicht drauf für wen der Großbrief ist und was drin ist.
Aber nun gut: du hast dich da auf etwas versteift - ich klinke mich mal wieder aus.


Grüße
Christian


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