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Kein Cyber Monday mehr?

Gestartet: 01 März 2012 17:03 - 81 Antworten

Geschrieben: 02 März 2012 21:50

Sly

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Zitat:
Zitat von betman031184
Natürlich gehen ca 99,5% aller leer aus und sind aber trotzdem noch auf der Homepage und gucken sich um (jeder Dritte kauft dann etwas)!

Und die jenigen, die trotzdem etwas kaufen, möchten auch etwas kaufen, sonst würden sie es doch nicht tun, also wo ist das Problem?
Es wird doch keiner zum Kauf gezwungen.

Zitat:
Zitat von hardti
Es soll Menschen geben, die ohne Eigeninteresse auf die Einhaltung bestehenden Rechts hinwirken.

Ich kann mir gut vorstellen, dass man diese Menschen auf einer Hand abzählen kann.
Die meisten haben sich sicherlich aus Frust beschwert und nicht, weil sie die Rechtslage zu 100% kennen.
Aber vielleicht irre ich mich auch und die Menschen denken nur an die liebe Rechtslage, weil sie selbst vollkommen sind.

Zitat:
Warum sollte Amazon sich nicht daran halten müssen wie jeder andere Händler auch? Nur weil einige Sparfüchse ihre Angebote in Gefahr sehen?
Habe ich gesagt, dass es für Amazon eine Sonderregelung geben sollte?
Es war der erste Cyber Monday und Amazon hat sich offensichtlich verschätzt. Irren ist menschlich, aber viele wissen wohl nicht, wie das Sprichwort weitergeht und beschweren sich eben.
Aber bei MM und Co. nimmt man es hin, wenn Artikel bereits am ersten Tag ausverkauft sind, obwohl sie 1 Woche lang gültig sind.
Amazon hat aus den Fehlern gelernt und den Cyber Monday 2011 deutlich besser ablaufen lassen, aber auch hier wird gemeckert, weil die Angebote nicht mehr so attraktiv waren.

In Zukunft wird es wahrscheinlich so sein, dass die Ersparnis bei Blitzangeboten max. 10% beträgt, weil sonst das Angebot zu schnell ausverkauft ist.
Aber immerhin wurde das gewünschte Ziel dann erreicht.
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Geschrieben: 02 März 2012 22:16

hardti

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Zitat:
Zitat von Sly
Es war der erste Cyber Monday und Amazon hat sich offensichtlich verschätzt. Irren ist menschlich, aber viele wissen wohl nicht, wie das Sprichwort weitergeht und beschweren sich eben.
Aber bei MM und Co. nimmt man es hin, wenn Artikel bereits am ersten Tag ausverkauft sind, obwohl sie 1 Woche lang gültig sind..

Die haben sich nicht verschätzt. Die Artikel waren ja noch vorrätig , wurden nur teurer verkauft. Da hätte man leicht eine Mindestzeitspanne festlegen können.

Amazon hat es halt mit amerikanischen Wettbewerbsregeln versucht, aber hier gelten nunmal andere Regeln.

Und weil Amazon das sehr wohl weiß lief es 2011 ja auch anders.

Die Verbraucherzentralen gehen übrigens auch gegen MM und Co. sowie diverse Discounter vor... Das UWG gilt für alle und wird auch gegen alle durchgesetzt. Mit Recht.
Geschrieben: 02 März 2012 22:18

betman031184

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Zitat:
Zitat von Sly
Und die jenigen, die trotzdem etwas kaufen, möchten auch etwas kaufen, sonst würden sie es doch nicht tun, also wo ist das Problem?
Es wird doch keiner zum Kauf gezwungen.


Ich denke, du hast es nicht verstanden... Aber kein Problem!
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Geschrieben: 02 März 2012 22:25

Sly

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Zitat:
Zitat von betman031184
Ich denke, du hast es nicht verstanden... Aber kein Problem!

Ich weiß schon was du meinst. Amazon lockt Kunden auf deren Seite und wenn sie schon mal da sind, nehmen sich auch mal schnell was mit.
Aber dennoch ist der Kunde derjenige, der entscheidet und nicht Amazon.
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Geschrieben: 02 März 2012 23:34

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Zitat:
Zitat von Sly
Ich weiß schon was du meinst. Amazon lockt Kunden auf deren Seite und wenn sie schon mal da sind, nehmen sich auch mal schnell was mit.
Aber dennoch ist der Kunde derjenige, der entscheidet und nicht Amazon.

Stimmt... Der Kunde wird doch nicht gezwungen etwas anderes zu bestellen, wenn er das urpsrüngliche Angebot nicht bekommen hat.

Sollte er das dann doch tun, aus welchem Grund auch immer, ist das doch das Problem des Kunden und nicht das des Händlers. Weiterhin muss auch kein Händler einen Kunden vor dessen Handeln bewahren, verhält sich der Kunde wie ein dummes Schaf, das der Herde folgt, bzw. in diesem Fall ein Herden-Kauf-Verhalten an den Tag legt, ist das wiederum das Problem des Kunden und nicht des Händlers.

Es gibt kein Gesetzestext, in dem ein Händler den Kunden vor seinem paradoxen Kaufverhalten bewahren muss.

Es gibt nicht umsonst das Sprichwort: Jeder ist selbst seines Glückes Schmied... Und sollte der Kunde nach einem nicht erhaltenen "Schnäppchen", seine Frust durch einen Frustkauf stillen, so muss er das mit sich selbst ausmachen und darf nicht mit den Worten rum heulen: ohh der böse Online Händler in dem Fall Amazon hat mich verführt und ich wusste nicht was ich tat. Dafür verlange ich Wiedergutmachung. Hört sich genauso blöd an wie: ich bin verführt worden, wusste nicht wie mir geschah und bin jetzt schwanger... :rofl:

Ja, ne is klar... Ist Deutschland denn langsam wirklich so am verdummen. :eek: Eine Regierung wählen darf er im Besitz seiner geistigen Fähigkeiten und wo sind dann die Fähigkeiten wenn es darum geht sein Kaufverhalten zu kontrollieren???
Geschrieben: 03 März 2012 01:52

betman031184

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Zitat:
Zitat von jackoneill71
Stimmt... Der Kunde wird doch nicht gezwungen etwas anderes zu bestellen, wenn er das urpsrüngliche Angebot nicht bekommen hat.

Sollte er das dann doch tun, aus welchem Grund auch immer, ist das doch das Problem des Kunden und nicht das des Händlers. Weiterhin muss auch kein Händler einen Kunden vor dessen Handeln bewahren, verhält sich der Kunde wie ein dummes Schaf, das der Herde folgt, bzw. in diesem Fall ein Herden-Kauf-Verhalten an den Tag legt, ist das wiederum das Problem des Kunden und nicht des Händlers.

Es gibt kein Gesetzestext, in dem ein Händler den Kunden vor seinem paradoxen Kaufverhalten bewahren muss.

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Auch darum gehts nicht...
Wir drehen uns hier im Kreis!
Ich hab nie was dagegen gesagt, dass jeder für seine Käufe selbst verantwortlich ist!
Es geht darum, dass Amazon bewusst solche Sekundenangebote macht, weil sie wissen dass sowieso nur jeder 50. auch ein Exemplar bekommt, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass viel mehr Menschen als "üblich" zum Normalpreis etwas anderes kaufen, weil eben viel mehr Menschen als "üblich" durch die praktisch garnicht wirklich vorhandenen Angebote auf der Seite sind...
Um nichts anderes gehts hier! Wer was wann kauft, ist völlig uninteressant! Es geht nur um diese Masche!
Ich tue das, weil ich ein absolut reines Gewissen habe...
Geschrieben: 03 März 2012 10:29

gelöscht

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Zitat:
Zitat von betman031184
Auch darum gehts nicht...
Wir drehen uns hier im Kreis!
Ich hab nie was dagegen gesagt, dass jeder für seine Käufe selbst verantwortlich ist!
Es geht darum, dass Amazon bewusst solche Sekundenangebote macht, weil sie wissen dass sowieso nur jeder 50. auch ein Exemplar bekommt, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass viel mehr Menschen als "üblich" zum Normalpreis etwas anderes kaufen, weil eben viel mehr Menschen als "üblich" durch die praktisch garnicht wirklich vorhandenen Angebote auf der Seite sind...
Um nichts anderes gehts hier! Wer was wann kauft, ist völlig uninteressant! Es geht nur um diese Masche!

Nunja, ich versteh die Aufregung trotzdem nicht so ganz, denn a.) hat Amazon seine Blitzangebotstrategie/Cyber-Monday geändert und b.) sollte man als mündiger Erwachsener doch in der Lage sein eine "Masche" zu erkennen und speziell diese ist ja nicht mal versteckt, sondern es ist ja die offensichtliche Absicht des Händlers Kunden zu locken.

Und es ist sogar so offensichtlich dass das auch der dümmste Kunde erkennen muss, den anderen die wirklich so blauäugig durchs Leben wandeln, ist im wahrsten Sinne des Wortes auch nicht mehr zu helfen.

Nochmals Punkto Lockangeboten und der tollen Gesetzeslage, sowie das alle anderen Händler auch unter Beobachtung stehen. Das stimmt so nicht: Aldi und Co werfen immer wieder Lockangebote speziell von Samsung Handys auf den Markt, wo maximal 1,2,3 Stück im Laden vorhanden sind und das wars dann. Das konnte man selbst die letzten zwei Jahre immer wieder beobachten, selbst im Fernsehen wurde immer wieder davon berichtet. Trotzdem ändert sich an der Praxis nichts und es wird sich nichts dran ändern. Also wer sich blind auf irgendwelche Gesetzesentwürfe/texte verlässt und meint damit würden seine Verbraucherrechte geschützt, lebt an der Realität vorbei.

Summa Sumarum bleibt nur zu sagen: Der Verbraucher muss gefälligst selbst sein Hirn anstrengen und sich verschiedene Dinge klar machen, sei es ein Lockangebot im stationären Handel, das man nicht wie ein irrer 10 Filialen abklappert nur um dann doch der letzte zu sein, oder im Internet wo man sich darüber klar sein muss, das eine Werbeaktion nur gestartet wird um Kunden auf die jeweilige Seite zu ziehn. Dazu muss sich wiederum der Kunde selbst auch soweit im Griff haben, denn sollte er nicht das angebotene Produkt bekommen, muss er auch nicht unbedingt Alternativ was kaufen.

Im stationären Handel ist das ja nochmal anders, da fährt man vielleicht eine Stunde durch die Gegend um ein Angebot zu bekommen und will dann verständlicherweise auch nicht wieder unverrichteter Dinge Heimfahren, also nimmt man Alternativ was mit. Aber im Internet ist man nur einen Mausklick vom Ein- und Ausgang der Seite entfernt, da muss man nicht wirklich Alternativ was in seinen Warenkorb stecken. Wer es doch tut... die Resterklärung spar ich mir jetzt... :eek:
Geschrieben: 03 März 2012 10:58

chuzpe

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Ich finde es schade, dass die Verhältnismässigkeit bei dem Urteil nicht passt.
Es ist ok, dass eine gewisse Mindestabgabemenge bzw. -Zeit eingehalten werden muss. Im (weltweiten zugängigen) Online-Handel aber 1/4 der Angebotszeit festzulegen, passt m.M. nicht. Ich halte es für unmöglich, genau vorherzusagen, wie viele Menschen (aus unterschiedlichen Ländern) ein "sehr gutes" Angebot wahrnehmen werden und damit wird sich Amazon auf die sichere Seite begeben und die Rabatte so ansetzen, dass eben nur noch wenige drauf anspringen = die Preise werden nicht wirklich gut sein. Einen unendlich großen Lagerbestand und damit Verfügbarkeit kann niemand anbieten, sei es ein noch so großer Händler. Im stationären Handel scheint mir das etwas einfacher abschätzbar, weil es ein begrenztes Einzugsgebiet und damit berechenbareres Kundeninteresse gibt.

Wirklich attraktive Angebote gehören damit der Vergangenheit an, denn Amazon wird sich nicht mehr darauf einlassen können, diese 30 Minuten (im Falle einer 2stündigen Gültigkeit) zu unterschreiten. Die "Wächter des geregelten Konsums" sitzen sicher vor ihren Geräten und werden das mit Argusaugen überwachen.

Absehbar war das alles ja schon. Die Cybermondays 2011 waren bereits wesentlich "konservativer" in der Preisgestaltung. Selbst da gab es aber genug Angebote, die keine 30 Minuten verfügbar waren, wie das auch immer wieder bei den täglichen Blitzangeboten passiert. Die Produkte die länger liegen bleiben sind entweder nur für eine spezielle Kundengruppe interessant, oder die Preise sind so lasch, dass ein Gelegenheitskauf ("brauch ich zwar nicht unbedingt, nehm ich aber weil preislich so attraktiv) nicht in Frage kommt.

Ob es nur ein Zufall ist, dass es heute keine Blitzangebote gibt?

Geschrieben: 03 März 2012 11:04

Gast

Wenn das ganze ein Weg in die Richtung "dauerhaft vernünftiger Preis" ist, dann halte ich das abgesehen davon das es gültiges Recht ist, für einen guten Weg.
Geschrieben: 03 März 2012 11:06

sisscuss

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Zitat von chuzpe
Die "Wächter des geregelten Konsums"
nett formuliert :rofl: Klingt nach einem guten Titel für ein Buch ;)


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