Geschrieben: 21 Okt 2011 09:25
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Zitat:
Zitat von Spawn_de
"SSC hätte ihm einen falschen Preis genannt."
Egal, war ein Versuch wert ;)
Habe von Olaf für diesen kleinen "Irrtum" einen 5% Gutschein
bekommen, den ich für jeden Artikel nutzen kann. Ist doch eine
nette Geste :)
Geschrieben: 21 Okt 2011 10:13
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dito, bin aber noch unentschlossen, wären satte 87,50 Euro weniger
;)
Geschrieben: 21 Okt 2011 10:16
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Ne, also den Maul hole ich mir davon bestimmt nicht ;)
Geschrieben: 21 Okt 2011 10:47
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Geschrieben: 21 Okt 2011 10:52
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Ach das machen die Shops doch mit Absicht.
Ich glaub nicht das die alle so blöd sind.(ganz im Gegenteil)
Aber der hat immerhin den Zusatz mit bei:
Voraussichtlicher Erscheinungstermin
für dieses Produkt ist Freitag, 29. Juni 2012 (Änderungen
möglich).
Geschrieben: 21 Okt 2011 11:00
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is doch nur Abtasten wieviele bestellen damit die dann keinen
Lagerüberschuss haben.
Geschrieben: 21 Okt 2011 11:49
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diese Köderungen von Kunden, bei dem kaum ein Preis stimmt, sollte
man verbieten, schließlich ist es ja auch zu einem Kaufvertrag
gekommen
Zitat:
Mit dieser E-mail ist der Kaufvertrag
abgeschlossen. Falls Sie Fragen zu Ihrer Bestellung oder einen
Fehler entdeckt haben, oder nachträglich noch etwas ändern wollen,
stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sie können hierzu einfach
auf diese E-Mail antworten oder uns natürlich anrufen. Wir wünschen
Ihnen bereits jetzt viel Freude mit Ihren bestellten
Produkten!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Replix Team
Zitat:
Bei Bestellungen im Internet gibt also der Kunde
das Angebot ab, der Händler nimmt es an – oder eben auch nicht. Die
Annahme durch den Händler erfolgt in der Regel erst durch den
Versand der Ware. Zwar bekommt man oft sofort nach der Bestellung
eine (meistens automatische) Bestätigungsmail, dass die Bestellung
eingegangen ist. Allerdings stellt das noch keine Annahme des
Angebots dar. Bei einer falschen Preisangabe wird der Onlinehändler
das Produkt also eher nicht verschicken, hat damit Euer Angebot zum
Kauf nicht angenommen und ein Kaufvertrag kommt nicht zustande. Ihr
als Kunde habt in dem Fall auch keinen Anspruch, dass Euch die Ware
geliefert werden muss.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn die „Annahme des Angebotes“
ausdrücklich bestätigt wird, also nicht nur eine „Bestätigung des
Eingangs der Bestellung“ verschickt wird. Man sollte also genau auf
die Formulierung der Bestätigungsmail achten.
Der Onlinehändler hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen
selbst dann noch die Möglichkeit, den geschlossenen Kaufvertrag
anzufechten. Das ermöglicht § 119 BGB.
Hat sich der Händler zum Beispiel verschrieben, vertippt oder der
falsche Preis ist durch eine fehlerhafte Software entstanden, kann
er den mit Euch geschlossenen Vertrag wegen eines
„Erklärungsirrtums“ anfechten.
Eine Anfechtung muss jedoch „unverzüglich“ und ohne
„schuldhaftes Zögern“ erfolgen. Hier kommt dann das Juristendeutsch
zum Tragen: Was nämlich unter „unverzüglich“ zu verstehen ist,
kommt auf den Einzelfall an und kann nicht generell gesagt werden.
Ein Anfechtung drei Wochen nach Vertragsschluss dürfte aber nicht
mehr unverzüglich sein – entschieden wird das aber jedes Mal in
einem eigenen Verfahren.
Geschrieben: 21 Okt 2011 11:51
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bin gespannt, habe auch nochmals per Email angefragt ob der Preis
stimmt, wenn es ein Ja gibt habe ich ein Schnapperl, wenn Nein,
dann wird weiter gesucht....
Geschrieben: 21 Okt 2011 11:56
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Das ist echt so schlecht... Es gibt viele Online-Händler die die
Schließung des Kaufvertrags solange vorbehalten bis die Ware
gesendet wird (wie THX beschrieben hat). Wenn es so ausdrücklich
jedoch zu zwei übereinstimmenden Willenserklärungen gekommen ist
(wie im ersten Zitat von THX) dann sollten zumindest stärkere
Schranken gesetzt werden, um von Verkäuferseite den Vertrag nicht
erfüllen zu müssen... Klar kommt es mal vor, dass sich Fehler
einschleichen, aber hier ist es nur eine schlechte
Marketingmaßnahme um sich an die Nachfrage und an die
Zahlungsbereitschaft ranzutasten (wie Werner schon schrieb)!
Glück Auf Christian
"The man in black fled across the desert, and the
gunslinger followed."
[King, S. (1982): The Gunslinger]
Geschrieben: 21 Okt 2011 11:56
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Also der obige Link geht schonmal nicht mehr ;)