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Avatar 3D Blu ray exclusiv für Panasonic Kunden

Gestartet: 29 Okt 2010 20:21 - 899 Antworten

Geschrieben: 09 Dez 2010 11:30

Silondo

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Oder tauschen! Also was hast Du/ habt Ihr zu bieten ;-) Mein zweiter Film kommt in 4-5 Tagen an...
Geschrieben: 09 Dez 2010 11:37

American Baron

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Zitat:
Zitat von Silondo
Also 100% Zustimmung!

Ich habe mich jetzt an Panasonic gewendet, um endlich Klarheit zu haben, ob man den Avatar 3D verkaufen darf oder eben NICHT, unbeachtet davon ob man Privatanbieter und Gewerbetreibender ist.

Hier die Antwort von Panasonic:

_______________________________________________________________
Sehr geehrter Herr ********,

vielen Dank, dass Sie sich für ein Panasonic 3D Heimkinoprodukt entschieden haben und der Marke Panasonic damit Ihr Vertrauen entgegen bringen.

Die AVATAR Blu-ray Disc ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Ein Weiterverkauf oder ein Verleih gegen Entgelt ist nicht zulässig.
Wir machen darauf aufmerksam, dass der Markeninhaber sich vorbehält, gegen unzulässige Angebote rechtliche Schritte einzuleiten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihrem Panasonic 3D Produkt und würden uns freuen, Sie auch in Zukunft als Panasonic Kunden begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Panasonic AVATAR 3D Team

________________________________________________________________


Und was sagste nun @DancingPuma?!? Wenn Du die Email anzweifelst, kann ich Dir gerne die Original-Mail weiterleiten ;)

Sei mir bitte nicht böse, aber ich weiß nicht wie viel das E-Mail wert ist ;-)

Laut Microsoft EULA ist es auch verboten OEM (System Builder) Software zu verkaufen, da es an Hardware gebunden sei. Der Deutsche Rechtsystem hat aber ein großes "P" davor gesetzt und besagt das es sehrwohl erlaubt SEIN MUSS das der Endverbraucher sein OEM Software auch weiterverkaufen darf!

Ich sehe hier ein Parallel. Ich kann mir durchaus vorstellen das die selben Gesetzgebeung auch hier gilt.

Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt und kann nicht genau sagen was sache ist, aber denk mal darüber nach. Nur weil Panasonic etwas behauptet, bedeutet nicht gleich das es in DE rechtgültig ist ;-)
Cheers Steve


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Geschrieben: 09 Dez 2010 11:44

Starbugs

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Zitat:
Zitat von American Baron
Sei mir bitte nicht böse, aber ich weiß nicht wie viel das E-Mail wert ist ;-)

Laut Microsoft EULA ist es auch verboten OEM (System Builder) Software zu verkaufen, da es an Hardware gebunden sei. Der Deutsche Rechtsystem hat aber ein großes "P" davor gesetzt und besagt das es sehrwohl erlaubt SEIN MUSS das der Endverbraucher sein OEM Software auch weiterverkaufen darf!

Ich sehe hier ein Parallel. Ich kann mir durchaus vorstellen das die selben Gesetzgebeung auch hier gilt.

Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt und kann nicht genau sagen was sache ist, aber denk mal darüber nach. Nur weil Panasonic etwas behauptet, bedeutet nicht gleich das es in DE rechtgültig ist ;-)


Ich denke wir bewegen uns in beiden Fällen in einer Art "Toleranz-Zone". Das Treiben kann toloeriert werden, muss es aber rein rechtlich gesehen nicht. Letztendlich liegt das aber nicht in der Hand der Konsumenten und wird bestenfalls geduldet. Deshalb ist es aber noch lange nicht rechtlich in Ordnung und wäre angreifbar. Und nur darum geht es ja. Nur weil es hunderte machen und damit durch kommen, heisst das noch lange nicht, das man es nicht unterbinden könnte. Aber auch ein Abmahnanwalt bekommt meistens einen handfesten Auftrag vom Rechteinhaber. Ohne Auftrag natürlich auch keine Abmahnung. Es ist halt immer eine Kostenfrage. Würde es sich für Panasonic bzw. Fox wirklich lohnen einen Anwalt damit zu beauftragen? In welchen Verhältnis steht der ganze Verwaltungsaufwand zum Nutzen? Ich denke, das würde sich bei 40-60 Angeboten kaum lohnen. Davon hätten sie nichts und deswegen wird es toleriert. Zumal ja auch kein echter Verlust entsteht, sondern es rein ums Prinzip geht. Und die wenigsten Firmen reichen Klage ein, wenn sie wissen es bringt kein Bares aufs Konto. Entstehen handfeste Verluste, sieht das anders aus (z.B.) Fälschungen etc.
Geschrieben: 09 Dez 2010 11:54

Affenkopp

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Die Aussage in der Email bezieht sich meiner Meinung nach, hauptsächlich auf Händler.
Privatpersonen würden einen Pozess sehr wahrscheinlich gewinnen.
Wenn die Scheiben nicht so utopische Preise erzielen würden und irgendwelche Raffzähne 25 Scheiben bei Ebay verticken, wäre ja alles kein Problem.
Geschrieben: 09 Dez 2010 11:59

American Baron

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Zitat:
Zitat von Affenkopp
Die Aussage in der Email bezieht sich meiner Meinung nach, hauptsächlich auf Händler.
Privatpersonen würden einen Pozess sehr wahrscheinlich gewinnen.
Wenn die Scheiben nicht so utopische Preise erzielen würden und irgendwelche Raffzähne 25 Scheiben bei Ebay verticken, wäre ja alles kein Problem.

Ich stimme Euch definitiv zu das es durchaus "Moralisch Fragwürdig" ist, aber illegal? Weiß ich nicht.

Das was ich zu OEM geschrieben habe, ziehe ich zurück. Das OEM Gesetz greift nur dann, wenn das Software auch "Frei Käuflich" ist. Da dies bei Avatar 3D definitiv nicht der Fall ist, greift das Gesetz hier nicht zu.
Cheers Steve


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Geschrieben: 09 Dez 2010 12:12

Silondo

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Zitat:
Zitat von American Baron
Ich stimme Euch definitiv zu das es durchaus "Moralisch Fragwürdig" ist, aber illegal? Weiß ich nicht.

Das was ich zu OEM geschrieben habe, ziehe ich zurück. Das OEM Gesetz greift nur dann, wenn das Software auch "Frei Käuflich" ist. Da dies bei Avatar 3D definitiv nicht der Fall ist, greift das Gesetz hier nicht zu.

Ich denke auch nicht, dass "20th Century Fox" jetzt jeden einzelnen Privatmann verfolgt! ABER bei solchen Leuten die mal eben so 25 Player mit der Absicht kaufen, die Filme dann bei Ebay zu verkaufen, würde ich mir wünschen, das sowohl der Filmrechteinhaber als auch das Finanzamt den "Raffzahn" zur Kasse bitten.

Übrigens mal nen Tip am Rande: Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für Umsatzsteuerbetrug in Deutschland federführend! Die haben die Mittel und Wege, an die Adressdaten zu kommen und mit Hilfe das Amtshilfe das zuständige Finanzamt zu kontaktieren. Den "Privatverkäufer" erwarten eine nette Steuernachzahlung, die NICHT zu seinen Gunsten geschätzt wird, plus ein nettes Bussgeld.
Mehr Informationen auf www.bzst.de unter Abteilung "ST I 2" Umsatzsteuerbetrug!
Geschrieben: 09 Dez 2010 14:56

CrosbyS87

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Ich kann mir sehr schlecht vorstellen, dass man den Film als Privatperson nicht verkaufen darf. Wenn ich den Film durch z.B. den Kauf eines Fernsehers erworben habe und mir der Film nicht zusagt, muss ich doch das Recht haben, den Artikel zu verkaufen. Wenn es dann noch so Leute gibt, die Unsummen für eine Blu-ray zahlen, nehme ich es doch gerne an. Wer würde nicht gerne für eine Blu-ray, die im Handel maximal 20-30 Euro kostet, 100-150 Euro kassieren?

Anders sieht es natürlich bei Leuten aus, die sich gezielt Blu-ray Player bestellen und diese wieder als Retour zurückschicken, nachdem sie sich registriert haben. Hier wurde auch ein Beispiel genannt, dass jemand 13 Avatar 3D Filme gleichzeitig bei ebay verkauft hat. Da steckt wohl eindeutig Betrug hinter und das sollte auch strafrechtlich verfolgt werden, zumal Panasonic dadurch ein enormer Schaden entstehen kann.

Ich habe heute meinen Avatar 3D Film erhalten, welchen ich auch definitiv behalten werde, weil mich schon die 3D Demo des Films aus den Socken gehauen hat. Sollte ich noch einen zweiten von Panasonic erhalten, weil ich mir einen neuen Blu-ray Player und TV gekauft habe, könnte ich mir schon vorstellen, dass ich diesen hier gegen einen anderen Film tauschen würde, oder ihn vielleicht sogar auch bei ebay anbiete.
Geschrieben: 09 Dez 2010 15:35

Affenkopp

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Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, hat die besagte Person nicht 13, sondern 25 Player (BDT-100) bei Amazon gekauft.
Wie er die alle registriert bekommen will, ist mir noch schleierhaft, aber immerhin hat er alle Player und Filme (obwohl er sie noch nicht hat) bei Ebay verkauft...
Geschrieben: 09 Dez 2010 15:48

Ginny R.

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Zitat von Affenkopp
Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, hat die besagte Person nicht 13, sondern 25 Player (BDT-100) bei Amazon gekauft.
Wie er die alle registriert bekommen will, ist mir noch schleierhaft, aber immerhin hat er alle Player und Filme (obwohl er sie noch nicht hat) bei Ebay verkauft...

Und solche Deppen kaufen Amazon das Lager leer an Playern, und Leute, die wirklich so ein Gerät brauchen, gehen leer aus. :mad::mad:
Don´t you want to know the truth about Clark Kent?


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Geschrieben: 09 Dez 2010 15:54

CrosbyS87

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Zitat von Affenkopp
Wie sich mittlerweile herausgestellt hat, hat die besagte Person nicht 13, sondern 25 Player (BDT-100) bei Amazon gekauft.
Wie er die alle registriert bekommen will, ist mir noch schleierhaft, aber immerhin hat er alle Player und Filme (obwohl er sie noch nicht hat) bei Ebay verkauft...

25 Player, oha. Das ist schon eine Marke. In seiner Haut will ich nicht stecken, wenn das rauskommt.

Er verkauft die Player auch über ebay? Wenn er Glück hat und die Player günstig erworben hat, macht er auch nen kleinen Gewinn bei den Playern. Dazu kommen noch die Filme, die für ihn quasi gratis waren, die er aber dann für 100-150 Euro verkauft.

Das ist ein nettes Nebeneinkommen. Dafür kann man sich schon einen feinen TV kaufen.

Hast du mal einen Link zu dem Verkäufer? Mich würde es interessieren, ob er die Käufer der Player wenigstens davon in Kenntnis setzt, dass sie keinen Anspruch mehr auf die Blu-ray haben. Denn, es wäre noch dreister von ihm, damit zu werben, dass die Käufer der Player den Avatar Film von Panasonic erhalten.

Ich habe jetzt gerade erst gelesen, dass er noch niemals im Besitz der Blu-rays ist. Oha, wenn der die Filme nicht von Panasonic bekommt, ist der Typ echt arm dran. Aber mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen :D


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