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[DE] Amazon Gutschein -> Rechnung?

Gestartet: 06 Okt 2010 13:59 - 18 Antworten

#1
Geschrieben: 06 Okt 2010 13:59

QuantumStorm

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Hi,
Weiß jemand ob ich eine Rechnung bekomme, wenn ich einen Gutschein über eMail/Selbstausdrucken bestell? Ggf. auch per PDF oder muß man da erst Amazon kontaktieren?
Ich brauch die nämlich zur Abrechnung.
Gruß von QuantumStorm
"Man kann einen guten Film 3x sehen, aber muss ihn nicht 3x drehen!" --- "Irgendein Multiversum wirds schon richten"
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#2
Geschrieben: 06 Okt 2010 15:09

gelöscht

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Glaube ich nicht. Höchstens per E-Mail und die kannst dir dann wieder selbst ausdrucken. Aber schreib doch Amazon einfach eine E-Mail.
#3
Geschrieben: 06 Okt 2010 17:15

QuantumStorm

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Zitat:
Zitat von xXSWKAXx
Glaube ich nicht. Höchstens per E-Mail und die kannst dir dann wieder selbst ausdrucken. Aber schreib doch Amazon einfach eine E-Mail.
Das wär dann aber doof, wenn ich jedes mal hinter diesen Rechnungen hinterherlaufen müsste.
Wie kann man überhaupt was verkaufen, ohne ein Rechnung auszustellen? Amazon ist doch kein Flohmarkt :D
Na, dann werde ich denen mal ne eMail schreiben müssen...
Gruß von QuantumStorm
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#4
Geschrieben: 06 Okt 2010 17:32

gelöscht

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Ja ein Gutschein ist rechtlich bisschen eine Sonderform. Aber ehrlichgesagt hab ich keine Ahnung mehr. Bei dem ganzen Jurakram hab ich nur selten aufgepasst :)

Aber wenn eine Antwort hast, kannst die gern posten würde mich nämlich auch interessieren.
#5
Geschrieben: 06 Okt 2010 19:24

cobalt

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Ich habe neulich was per Gutschein bezahlt und hatte eine ganz normale Rechnung! War nicht anders als beim bezahlen per Bankeinzug, nur eben das nichts abgebucht wurde.



#6
Geschrieben: 06 Okt 2010 19:25

gelöscht

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Zitat:
Zitat von cobalt
Ich habe neulich was per Gutschein bezahlt und hatte eine ganz normale Rechnung! War nicht anders als beim bezahlen per Bankeinzug, nur eben das nichts abgebucht wurde.


Geht ja nicht darum wenn er mit einem Gutschein bezahlt sondern wenn er einen Gutschein bezahlt.
#7
Geschrieben: 06 Okt 2010 20:31

QuantumStorm

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Hab nun die offizielle Antwort von Amazon:
Zitat:
Guten Tag, xxx
vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.

Bei Bestellungen von Geschenkgutscheinen ist die Erstellung einer Rechnung bei privaten Bestellern nicht möglich.

Sollten Sie im Auftrag Ihrer Firma bestellen, kommen wir aber Ihrer Bitte gerne nach. Für diesen Fall kontaktieren Sie uns bitte nochmals und teilen Sie uns unbedingt die Rechnungsanschrift mit, an die wir die Rechnung versenden können.

Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Hier wird nur ein Zahlungsmittel gegen ein anderes ausgetauscht, sodass auch keine Umsatzsteuer fällig wird.

Sie können aber unter "Mein Konto" rechts oben auf unserer Website (http://www.amazon.de) jederzeit Ihre Gutscheinbestellungen ausdrucken. Rufen Sie dazu einfach die gewünschte Bestellung auf.

Wir hoffen, wir konnten weiterhelfen, und danken für Ihren Einkauf.

Konnte ich Ihr Problem lösen?

Wenn ja, klicken Sie bitte hier: xxx

Wenn nein, klicken Sie bitte hier: xxx

Möchten Sie uns wegen eines anderen Anliegens kontaktieren oder haben Sie weitere Fragen, erreichen Sie uns über das Kontaktformular auf unseren Hilfe-Seiten: http://www.amazon.de/hilfe (Beachten Sie, dass diese E- Mail-Adresse nur zum Versenden, nicht aber zum Empfang von E-Mails eingerichtet ist.)

Freundliche Grüße

Anita Fassel
Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein. Ihr Feedback hilft uns dabei.
==============================


---- Ursprüngliche Nachricht: ----

10/06/10 17:23:03

Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne wissen, ob zu den Geschenkgutscheinen, die ich Online Beziehe (also die zum ausdrucken) auch eine Rechnung von Ihnen bekomme.

---------------
So muß man den Rechnungen wohl immer eine eMail hinterher schicken, da man diese sonst nicht bei der Steuer geltend machen kann.

Was ich gut finde, dass ich nicht lange auf die Antwort warten musste :thumb:
Gruß von QuantumStorm
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#8
Geschrieben: 06 Okt 2010 20:36

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Ansonsten erstelle Dir doch eine Kopie des Ausdrucks, KOPIE Stempel drauf, und eine eigenhändig Quittung vom Block schreiben.
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#9
Geschrieben: 06 Okt 2010 20:40

QuantumStorm

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Zitat:
Zitat von atm
Ansonsten erstelle Dir doch eine Kopie des Ausdrucks, KOPIE Stempel drauf, und eine eigenhändig Quittung vom Block schreiben.
Hmm, ja, obwohl in der Übersicht extra drinsteht "Dies ist keine Rechnung".

Das Ding ist hier nämlich:
Die Steuer gewährt dem Arbeitgeber 40€ pro Arbeitnehmer für ein Geburtstagsgeschenk. Heißt: Es fließt Geld von denen zu mir.
Dementsprechend muß der AG auch belegen WO das Geld geblieben ist, und das ist immer noch am besten gewährleistet, wenn man eine Rechnung hat. Dann kommt es auch nicht zu doofen Nachfragen seitens der Steuer (und mit denen will man sich ja so wenig wie möglich auseinandersetzten müssen)...
Gruß von QuantumStorm
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Geschrieben: 06 Okt 2010 20:47

atm

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Die Kopie soll auch nur als Beleg für die Verwendung dienen, die steuerlich relevante Quittung erstellst du Dir ja selber anhand des Blockes.

Dazu kommen weitere Gutscheinmöglichkeiten, die einen Höchstbetrag von 44.-€ pro Arbeitnehmer und Monat nicht übersteigen dürfen. Sehr beliebt Kraftstoff ;)
ABER : Bei den mtl. Gutscheinen darf kein Betrag angegeben sein, wie z.B. 44.-€.
Sondern eine Menge, z.B. 40 Liter Kraftstoff ;)
Das ganze ist für den AN steuerfrei und für den AG eine gute Möglichkeit das Gehalt seiner AN indirekt zu erhöhen ohne das es steuerlich für Ihn einen Nachteil ergibt.
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