Geschrieben: 12 Sep 2010 03:03
gelöscht
Es wird langsam mal Zeit, dass ich z.B. die Variante mit Aufklebern
wie bei den Paramount Steelbooks durchsetzt! Das würde die Kosten
niedriger halten, weil der doppelseitige Druck wegfällt und unter
der Schutzfolie ist die Hülle mit Aufkleber auch ausreichend zum
Verkauf gekennzeichnet!
Warum muss man denn als Sammler bzw. allgemein wenn man den Film
schon erworben hat, dauerhaft mit diesen hässlichen Logos
leben!?
Und um zum Beispiel Eltern die Kontrolle ihrer Kinder zu
ermöglichen könnte man auch ein kleineres Logo "verstecken" (das
natürlich gedruckt!^^), das wäre ja auch ausreichend ...
Geschrieben: 12 Sep 2010 03:42
Du hast da volkommen Recht. Ich denke die meisten von uns denken
ähnlich.
Das Problem ist das die Politiker sturke Deppen sind und die Labels
sich nicht bemühen weil sie auch so schon genug Profit
machen.
Kundenzufriedenheit ist vernachlässigbar.:eek:
Geschrieben: 12 Sep 2010 12:23
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Zitat:
Zitat von DyKa
Warum muss man denn als Sammler bzw. allgemein wenn man den Film
schon erworben hat, dauerhaft mit diesen hässlichen Logos
leben!?
Weil dieser verd.... Flatschen in der aufgedruckten Form GESETZLICH
vorgeschrieben ist! Wenn ein Label ihn nicht einsetzt, macht es
sich strafbar - so einfach ist das. Wir können im Grunde schon froh
sein, dass einige Firmen bei Steelbooks zu Tricks gegriffen haben,
zB durch Slipcover. Damit bewegen sie sich aber schon am Rande der
Legalität. :( Einfach mal lesen:
http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/juschg/12.html
Geschrieben: 12 Sep 2010 12:43
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Aufgedruckt ist gesetzlich vorgeschrieben ?!?! Das kanns doch nicht
sein. Das heißt das was Paramount macht ist illigal ?
Geschrieben: 12 Sep 2010 12:53
gelöscht
"[..](2) Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem
Bildträger und der Hülle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen
hinzuweisen. Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links
unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und
dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250
Quadratmillimetern anzubringen.[...]"
Quelle:
http://www.blja.bayern.de/textoffice...juschg/12.html
Danke für den Link! Dass die Kennzeichnung gesetzlich
vorgeschrieben sind, war mir schon klar, da ich als Filmfan und vor
allem als Zocker ja nicht hinter dem Mond lebe!^^
Allerding steht im Gesetzestext nicht von der gedruckten Form,
sondern lediglich, dass der Banner in der entsprechenden Größe auf
der Hülle (unten links in 1200mm²) und auf der Disc in 250mm²
anzubringen (!!!) ist, das schließt also in keinster Weise die
Aufkleber-Variante aus, macht aber den Weiterverkauf zu einer
heiklen Angelegenheit (zumindest für professionelle
Verkäufer).
Die Sätze 1. und 2. des verlinkten Gesetzestextes sagen desweiteren
nur aus, dass bei Abweichen von der Position des Banners eine
Genehmigung eingeholt werden muss und dass die oberste
Landesbehörde Genaueres festlegen kann...
Da frage ich mich gerade warum das auf Länderebene entschieden
werden kann!? Sollte der Jugendschutz nicht ein Bundesgesetz sein!?
Es wäre daher schön, wenn Du noch einen Link des Bundesgesetzes
posten könntest, da es ja eine verbindliche Grundlage für die
verschiedenen Landesgesetze (Bei Deinem Link: Bayern) geben
müsste...
Geschrieben: 12 Sep 2010 13:33
gelöscht
Zitat:
Zitat von Bassfanazion
Aufgedruckt ist gesetzlich vorgeschrieben ?!?! Das kanns doch nicht
sein. Das heißt das was Paramount macht ist illigal ?
Ausnahmen sind Sonderverpackungen, darunter fallen auch die Steels
mit dem FSK aufkleber, wenn du diese meinen solltest ;)
Geschrieben: 12 Sep 2010 13:42
gelöscht
Zitat:
Zitat von Cambridge Fan
Ausnahmen sind Sonderverpackungen, darunter fallen auch die Steels
mit dem FSK aufkleber, wenn du diese meinen solltest ;)
Die Betonung liegt auf GEDRUCKT und das ist nicht gesetzlich
vorgeschrieben, dazu verweise ich mal auf Ede-Wolfs und meinen
letzten Post!
Geschrieben: 12 Sep 2010 13:48
gelöscht
Zitat:
Das Kennzeichen muss in die
Druckvorlage integriert werden. Die Kennzeichnung von
Neuveröffentlichungen durch manuell aufgebrachte Sticker ist nicht
zulässig.
Das Kennzeichen auf dem Datenträger muss in den bedruckten
Bereich integriert werden.
Zitat:
Ausnahmen
Für Bildträger unter einer Größe von 2000 mm² kann das
Kennzeichen auf eine Größe von ca. 144 mm² reduziert werden. Sofern
der Anbieter nachweist, dass aus technischen Gründen diese
Kennzeichnung nicht möglich ist, kann eine Ausnahme hiervon
zugelassen werden. Für Bildträger unter 1500 mm² sowie für die
farbliche Ausgestaltung kann die federführende Oberste
Landesjugendbehörde weitere Ausnahmen zulassen.
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=420
Geschrieben: 12 Sep 2010 14:05
gelöscht
Damit widersprechen sich die FSK und der maßgebliche Gesetzestext,
lediglich die Aussage auf der FSK-Seite, dass es gedruckt sein
muss, kann nicht verbindlich sein, da es sich hierbei nicht um ein
Gesetz handelt!
Und wenn Du mal auf die Anleitung zur korrekten Auszeichnung
klickst, dann findest Du ein Bild mit diesem Text daneben:
"FSK-Kennzeichen ist zusammen mit dem
Cover-Artwork auf dem Papier gedruckt.
Alternativ: FSK-Kennzeichen ist als Permanent-
Sticker auf dem Papier oder der Kunststoff-Hülle
angebracht.
Hinweis: Gilt für alle DVD- und Blu-ray-Hüllen."
Quelle:
http://www.spio.de/media_content/1023.pdf
Geschrieben: 12 Sep 2010 14:14
gelöscht
Ok, da hast du recht, da widersprechen sich die
Formulierungen.
Wobei uns im Grunde nur der Sticker auf der Amaray helfen würde,
die kann man wechseln. Ein Permanentsticker auf dem Cover was man
ohne Hilfsmittel abbekommt ist ja auch nicht sonderlich hilfreich.
:confused: Mit Isopropanol kann man da ja nicht ran. :rofl: Und bei
den Mediabooks/Steelbooks ist der Untergrund so widerstandsfähig,
das man sie abknibbeln kann mit vorsicht.
Nichtsdestotrotz bezog sich mein erster Post eigentlich eher auf
Bassfanazins Beitrag, denn der meinte ja was Paramount macht ist
illegal und da vermute ich mal meint er die Steelbooks mit dem
Aufkleber (die Amarays mit Wendecover können ja nicht gemeint
sein). Und das ist ja trotzdem legal, da Sonderverpackung,
unabhängig jetzt von diesem Thema bei normalen Amarays ;)