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Sony macht bei Katalogtiteln zukünftig keine Wendecover mehr.

Gestartet: 11 Aug 2010 23:27 - 321 Antworten

Geschrieben: 12 Sep 2010 03:03

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Es wird langsam mal Zeit, dass ich z.B. die Variante mit Aufklebern wie bei den Paramount Steelbooks durchsetzt! Das würde die Kosten niedriger halten, weil der doppelseitige Druck wegfällt und unter der Schutzfolie ist die Hülle mit Aufkleber auch ausreichend zum Verkauf gekennzeichnet!

Warum muss man denn als Sammler bzw. allgemein wenn man den Film schon erworben hat, dauerhaft mit diesen hässlichen Logos leben!?

Und um zum Beispiel Eltern die Kontrolle ihrer Kinder zu ermöglichen könnte man auch ein kleineres Logo "verstecken" (das natürlich gedruckt!^^), das wäre ja auch ausreichend ...
Geschrieben: 12 Sep 2010 03:42

Ghost Rider

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Du hast da volkommen Recht. Ich denke die meisten von uns denken ähnlich.

Das Problem ist das die Politiker sturke Deppen sind und die Labels sich nicht bemühen weil sie auch so schon genug Profit machen.
Kundenzufriedenheit ist vernachlässigbar.:eek:
Geschrieben: 12 Sep 2010 12:23

Ede-Wolf

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Zitat:
Zitat von DyKa
Warum muss man denn als Sammler bzw. allgemein wenn man den Film schon erworben hat, dauerhaft mit diesen hässlichen Logos leben!?

Weil dieser verd.... Flatschen in der aufgedruckten Form GESETZLICH vorgeschrieben ist! Wenn ein Label ihn nicht einsetzt, macht es sich strafbar - so einfach ist das. Wir können im Grunde schon froh sein, dass einige Firmen bei Steelbooks zu Tricks gegriffen haben, zB durch Slipcover. Damit bewegen sie sich aber schon am Rande der Legalität. :( Einfach mal lesen:
http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/juschg/12.html
Geschrieben: 12 Sep 2010 12:43

Bassfanazion

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Aufgedruckt ist gesetzlich vorgeschrieben ?!?! Das kanns doch nicht sein. Das heißt das was Paramount macht ist illigal ?
Geschrieben: 12 Sep 2010 12:53

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"[..](2) Auf die Kennzeichnungen nach Absatz 1 ist auf dem Bildträger und der Hülle mit einem deutlich sichtbaren Zeichen hinzuweisen. Das Zeichen ist auf der Frontseite der Hülle links unten auf einer Fläche von mindestens 1.200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern anzubringen.[...]"
Quelle: http://www.blja.bayern.de/textoffice...juschg/12.html

Danke für den Link! Dass die Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben sind, war mir schon klar, da ich als Filmfan und vor allem als Zocker ja nicht hinter dem Mond lebe!^^

Allerding steht im Gesetzestext nicht von der gedruckten Form, sondern lediglich, dass der Banner in der entsprechenden Größe auf der Hülle (unten links in 1200mm²) und auf der Disc in 250mm² anzubringen (!!!) ist, das schließt also in keinster Weise die Aufkleber-Variante aus, macht aber den Weiterverkauf zu einer heiklen Angelegenheit (zumindest für professionelle Verkäufer).

Die Sätze 1. und 2. des verlinkten Gesetzestextes sagen desweiteren nur aus, dass bei Abweichen von der Position des Banners eine Genehmigung eingeholt werden muss und dass die oberste Landesbehörde Genaueres festlegen kann...

Da frage ich mich gerade warum das auf Länderebene entschieden werden kann!? Sollte der Jugendschutz nicht ein Bundesgesetz sein!? Es wäre daher schön, wenn Du noch einen Link des Bundesgesetzes posten könntest, da es ja eine verbindliche Grundlage für die verschiedenen Landesgesetze (Bei Deinem Link: Bayern) geben müsste...
Geschrieben: 12 Sep 2010 13:33

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Zitat:
Zitat von Bassfanazion
Aufgedruckt ist gesetzlich vorgeschrieben ?!?! Das kanns doch nicht sein. Das heißt das was Paramount macht ist illigal ?

Ausnahmen sind Sonderverpackungen, darunter fallen auch die Steels mit dem FSK aufkleber, wenn du diese meinen solltest ;)
Geschrieben: 12 Sep 2010 13:42

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Zitat:
Zitat von Cambridge Fan
Ausnahmen sind Sonderverpackungen, darunter fallen auch die Steels mit dem FSK aufkleber, wenn du diese meinen solltest ;)

Die Betonung liegt auf GEDRUCKT und das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dazu verweise ich mal auf Ede-Wolfs und meinen letzten Post!
Geschrieben: 12 Sep 2010 13:48

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Zitat:
Das Kennzeichen muss in die Druckvorlage integriert werden. Die Kennzeichnung von Neuveröffentlichungen durch manuell aufgebrachte Sticker ist nicht zulässig.

Das Kennzeichen auf dem Datenträger muss in den bedruckten Bereich integriert werden.
Zitat:
Ausnahmen

Für Bildträger unter einer Größe von 2000 mm² kann das Kennzeichen auf eine Größe von ca. 144 mm² reduziert werden. Sofern der Anbieter nachweist, dass aus technischen Gründen diese Kennzeichnung nicht möglich ist, kann eine Ausnahme hiervon zugelassen werden. Für Bildträger unter 1500 mm² sowie für die farbliche Ausgestaltung kann die federführende Oberste Landesjugendbehörde weitere Ausnahmen zulassen.

http://www.spio.de/index.asp?SeitID=420
Geschrieben: 12 Sep 2010 14:05

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Damit widersprechen sich die FSK und der maßgebliche Gesetzestext, lediglich die Aussage auf der FSK-Seite, dass es gedruckt sein muss, kann nicht verbindlich sein, da es sich hierbei nicht um ein Gesetz handelt!

Und wenn Du mal auf die Anleitung zur korrekten Auszeichnung klickst, dann findest Du ein Bild mit diesem Text daneben:

"FSK-Kennzeichen ist zusammen mit dem
Cover-Artwork auf dem Papier gedruckt.
Alternativ: FSK-Kennzeichen ist als Permanent-
Sticker auf dem Papier oder der Kunststoff-Hülle
angebracht.
Hinweis: Gilt für alle DVD- und Blu-ray-Hüllen."
Quelle: http://www.spio.de/media_content/1023.pdf
Geschrieben: 12 Sep 2010 14:14

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Ok, da hast du recht, da widersprechen sich die Formulierungen.

Wobei uns im Grunde nur der Sticker auf der Amaray helfen würde, die kann man wechseln. Ein Permanentsticker auf dem Cover was man ohne Hilfsmittel abbekommt ist ja auch nicht sonderlich hilfreich. :confused: Mit Isopropanol kann man da ja nicht ran. :rofl: Und bei den Mediabooks/Steelbooks ist der Untergrund so widerstandsfähig, das man sie abknibbeln kann mit vorsicht.

Nichtsdestotrotz bezog sich mein erster Post eigentlich eher auf Bassfanazins Beitrag, denn der meinte ja was Paramount macht ist illegal und da vermute ich mal meint er die Steelbooks mit dem Aufkleber (die Amarays mit Wendecover können ja nicht gemeint sein). Und das ist ja trotzdem legal, da Sonderverpackung, unabhängig jetzt von diesem Thema bei normalen Amarays ;)


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