Geschrieben: 17 Mai 2010 20:11

3D Maniac
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Hi,
passend zu meinem Blogeintrag (siehe Blog) hätte ich hier noch eine Frage an Leute die damit evtl. schon Erfahrung haben.
Unser Versicherungsmakler sagte uns, das wenn die Verischerung für den Schaden aufkommt, es so ablaufen wird, das ich mir gleichwertige Neugeräte kaufen kann und dann die Rechnungen der Versicherung vorlegen muss. Dann bekomme ich - quasi im nachhinein - das Geld überwiesen.
Da es sich bei mir aber um fast 4000 € handelt, frage ich mich, ob die Versicherung wirklich verlangen kann, das jeder Normalbürger mal eben 4000 € für Geräte auf der hohen Kante hat!? Sprich - ich habe soviel Geld gar nicht übrig und es würde gut 1 Jahr dauern, bis ich die letzte Rechnung dort einreichen kann.
Gibt es in solchen Fällen keine andere Einigungsmöglichkeit? Was machen Leute deren Schaden 10.000 € und mehr beträgt (wie unsere Nachbarn)? Müssen die alle erstmal solch hohe Beträge auslegen damit die Versicherung hinterher die Kosten zurück erstattet?
Das kann doch eigentlich nicht sein oder?
Also weiß da jemand etwas aus Erfahrung? Wie läuft es ab, wenn ich soviel Geld gar nicht habe um mir alles neu zu kaufen und das Geld somit vorzustrecken. Bekomme ich dann etwa nichts?
Vielen Dank schonmal
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:19

Movieprops Collector
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SiCkO versucht seine (Import-)Steels loszuwerden...
Also wirklich Ahnung hab ich mit Versicherungen nicht, aber ich denke dass die Versicherungen auf Kulanz auf jeden Fall einen Teilbetrag (oder die Gesamtsumme) des "in Rechnung gestellten" Gesamtbetrages vorher überweisen... Das hängt aber leider immer vom Sachbearbeiter und der Versicherung ab... also würde ich vorschlagen, dass Du entweder Deinen Makler nochmal fragst oder selbst bei der Versicherung anrufst...
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:19

Steeljunkie Extreme
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normalerweise können die gar nicht evrlangen, das du dir die geräte überhaupt kaufst!
du hast den wert der geräte versichert, ergo müssen sie dir diesen ersetzen, was du mit dem geld machst, ist deine sache
die können die 19% mwst einbehalten, die dir dann ausgezahlt wird, wenn du über kaufbelege die anschaffung neuer geräte nachweist
kaufst du sie dir jedoch nicht, bleibt auch die 19% mwst aussen vor
...
T.
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:30

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Hi starbugs,
als erstes Mal würde ich schriftlich die Versicherung selbst kontaktieren und diese Bitten den Schaden zu bewerten und aufzunehmen. Oft geht das mit einer Schätzung des entstandenen Schadens und den möglichen Reparaturkosten einher. Sofern die Geräte irreparabel zerstört sind bzw. die Reparatur höher als eine Neuanschaffung wird die Versicherung nicht anders können als einem Neukauf zuzustimmen und den Preis zu zahlen. Aber auch diese Neu-Anschaffung würde ich mir vorher erst bestätigen lassen von der Versicherung. Wenn Du das Schwarz auf Weiss hast, läufst Du wenig Gefahr selbst mit Vorauszahlung auf die Nase zu fallen.
Was du bzgl. des Auftreibens von 4.000,- machen kannst, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Wenn das so in den Klauseln der Verischerung steht, ist das natürlich ein Problem.
P.S.: Auch wenn der Tipp Dir im Moment nicht viel weiterhelfen wird, für solche Fälle emfiehlt es sich immer einen Notgroschen auf Seite gelegt zu haben. Es könnte ja auch mal ne Waschmaschine kaputt gehen oder eine grössere Reparatur beim auto anstehen.
Ich ruh' mich dann mal aus!
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:32

3D Maniac
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Geschrieben: 17 Mai 2010 20:37

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Zitat:
Zitat von Chrisor;1417808
Hi starbugs,
als erstes Mal würde ich schriftlich die Versicherung selbst kontaktieren und diese Bitten den Schaden zu bewerten und aufzunehmen. Oft geht das mit einer Schätzung des entstandenen Schadens und den möglichen Reparaturkosten einher. Sofern die Geräte irreparabel zerstört sind bzw. die Reparatur höher als eine Neuanschaffung wird die Versicherung nicht anders können als einem Neukauf zuzustimmen und den Preis zu zahlen. Aber auch diese Neu-Anschaffung würde ich mir vorher erst bestätigen lassen von der Versicherung. Wenn Du das Schwarz auf Weiss hast, läufst Du wenig Gefahr selbst mit Vorauszahlung auf die Nase zu fallen.
Was du bzgl. des Auftreibens von 4.000,- machen kannst, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Wenn das so in den Klauseln der Verischerung steht, ist das natürlich ein Problem.
P.S.: Auch wenn der Tipp Dir im Moment nicht viel weiterhelfen wird, für solche Fälle emfiehlt es sich immer einen Notgroschen auf Seite gelegt zu haben. Es könnte ja auch mal ne Waschmaschine kaputt gehen oder eine grössere Reparatur beim auto anstehen.
Hi,
nein, also die Versicherung kommt im Falle des Überspannungsschadens (der ja gegeben ist) für den Neupreis (
von damals auf). Das heisst, wenn der Fernseher mich 1799 € gekostet hat (die Rechnungen hat die Versicherung bereits), dann kann ich mir lt. Makler einen Fernseher für eben 1799 € neu kaufen und die Versicherung bezahlt. Eine Klausel von wegen - ich
muss das Geld auslegen gibt es nicht im Vertrag - der Makler meinte nur, es wäre so die gängige Praxis. Ich würde halt gerne wissen, ob das bei JEDER Versicherung ein MUSS ist, oder ob andere Leute schon andere Erfahrungen bezüglich der Abwicklung hatten (z.B. direkte Auszahlung des Geldbetrages oder, wenn der neue TV teuerer ist als der alte, ob die Summe sich dann verrechnen lässt).
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:47

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Hi
Ich hatte diesen Fall vor ca. 3 Jahren. Bei mir waren Fernseher, Computer, DVD-Player, Receiver defekt. Da die Schadenssumme über 1000,- Euro war, wurde ein Gutachter geschickt. Dieser schraubte alle Geräte auf und kontrollierte den Schaden. Anschließend machte er der Versicherung gegenüber Angaben, was vergleichbare Geräte (zur Zeit des Schadensfalles) kosten würden. Diese Summe bekam ich dann ersetzt. Und die Summe war leicht höher, als ich damals bei Anschaffung aufgrund verschiedener Sonderangebote bezahlt habe.
Geschrieben: 17 Mai 2010 20:54
Ich habe ebenfalls bei meiner Versicherung für genau diesen Fall angefragt.
Ich bekam damals folgende Antwort:
Ist das Gerät durch einen Blitzschlag defekt, meldest du das der Schadenshotline. Die sagen dir, dass du den Panasonic Service anrufen sollst. Die diagnostizieren dann den Blitzschlag und du bekommst das Gutachten über den Schaden.
Damit gehst du zu deiner Versicherung und zeigst ihnen den Zettel. Dann entscheidet die Versicherung, ob eine Reparatur in Frage kommt. Lohnt sich dies nicht (zu 99,999% wird das so sein), bekommst du ein gleichwertiges - aktuelles Gerät der selben Preisklasse mit den selben Produkteigenschaften.
So ist das zumindest bei der Vienna Insurance Group.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Alles in allem dauert es ca 2 Wochen - dann hast du die Kohle am Konto. Dies bekam ich auch schriftlich von der Versicherung.
Geschrieben: 17 Mai 2010 21:04

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Zitat:
Zitat von Starbugs;1417836
Hi,
nein, also die Versicherung kommt im Falle des Überspannungsschadens (der ja gegeben ist) für den Neupreis (
von damals auf). Das heisst, wenn der Fernseher mich 1799 € gekostet hat (die Rechnungen hat die Versicherung bereits), dann kann ich mir lt. Makler einen Fernseher für eben 1799 € neu kaufen und die Versicherung bezahlt. Eine Klausel von wegen - ich
muss das Geld auslegen gibt es nicht im Vertrag - der Makler meinte nur, es wäre so die gängige Praxis. Ich würde halt gerne wissen, ob das bei JEDER Versicherung ein MUSS ist, oder ob andere Leute schon andere Erfahrungen bezüglich der Abwicklung hatten (z.B. direkte Auszahlung des Geldbetrages oder, wenn der neue TV teuerer ist als der alte, ob die Summe sich dann verrechnen lässt).
Hallo Starbugs, ich denke Du redest von Deiner Hausratversicherung (wo die Überspannungsschäden mit abgedeckt sein können, falls mit eingeschlossen). Und ich denke Du redest von den Versicherungsbedingungen (Klauseln), welche natürlich bei jeder Versicherung anderst aussehen können.
Die Praxis in so einem Fall ist diese:
1. Es wird ein Schadensfall aufgenommen
2. Die Höhe des Schadens wird festgetellt (Gutachter, Gutachten, Reperaturkosten, Kostenvoranschlag, Kosten für die Neuanschaffung entsprechender Geräte, evtl. noch vorhandene Kaufbelege ...)
3. Regulierung (Scheck bzw. Überweisung aufs Konto)
Das wird bei uns so gehandhabt. Ich selbst arbeite für einen Versicherungskonzern und kann die Aussagen Deines "Maklers" nicht ganz nachvollziehen. Wieso sollst Du Dir denn jetzt "Neugeräte" anschaffen und dann die Rechnungen einreichen. Vielleicht möchtest Du ja mit der Neuanschaffung noch ein bisschen warten, weil das Gerät im Augenblick noch zu teuer ist usw.
Dein "Makler" soll Dir in den Versicherungsbedingungen zeigen, dass Du Dir entsprechende Geräte kaufen mußt. Wenn nicht, bestehe auf die entsprechende Regulierung Deines Schadens. Unter Umständen holst Du Dir juristischen Beistand. Ein Schreiben eines Anwaltes kann Wunder bewirken. Und wenn alles ein gutes Ende findet, überlege Dir einmal, ob Du bei der richtigen Versicherung bist.
Wenn Du Hilfe brauchst, schicke mir eine PM.
Geschrieben: 17 Mai 2010 21:06

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Zitat:
Zitat von Patrick_Star;1417881
Ich habe ebenfalls bei meiner Versicherung für genau diesen Fall angefragt.
Ich bekam damals folgende Antwort:
Ist das Gerät durch einen Blitzschlag defekt, meldest du das der Schadenshotline. Die sagen dir, dass du den Panasonic Service anrufen sollst. Die diagnostizieren dann den Blitzschlag und du bekommst das Gutachten über den Schaden.
Damit gehst du zu deiner Versicherung und zeigst ihnen den Zettel. Dann entscheidet die Versicherung, ob eine Reparatur in Frage kommt. Lohnt sich dies nicht (zu 99,999% wird das so sein), bekommst du ein gleichwertiges - aktuelles Gerät der selben Preisklasse mit den selben Produkteigenschaften.
So ist das zumindest bei der Vienna Insurance Group.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Alles in allem dauert es ca 2 Wochen - dann hast du die Kohle am Konto. Dies bekam ich auch schriftlich von der Versicherung.
Du kannst aber das österreichische Versicherungsrecht nicht mit dem deutschen vergleichen, nur so am Rande.