Geschrieben: 23 März 2010 20:41
Zitat:
Zitat von jojo2351
Das war aber ein Unterschied,
John Rambo war damals ungeprüft (nur SPIO) und wurde erst nach
Release von der FSK geprüft und daraufhin indiziert.
Total Recall ist allerdings schon indiziert, somit darf Amazon den
nicht in Deutschland verkaufen...
Dann wird TR halt den Umweg über deine Heimat nehmen
müssen...;)
Geschrieben: 23 März 2010 20:42

Blu-ray Junkie
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atm kotzt Täterschutz an !
Zitat:
Zitat von jojo2351
Das war aber ein Unterschied,
John Rambo war damals ungeprüft (nur SPIO) und wurde erst nach
Release von der FSK geprüft und daraufhin indiziert.
Total Recall ist allerdings schon indiziert, somit darf Amazon den
nicht in Deutschland verkaufen...
Achso. Es sei denn es wäre eine veränderte Schnittfassung, oder ?
< Signature for sale >
Geschrieben: 23 März 2010 21:00

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Zitat:
Zitat von atm
Achso. Es sei denn es wäre eine veränderte Schnittfassung, oder
?
wenn es eine ander Schnittfassung ist, würde sie neu geprüft
werden...
Kennt sich da jemand genauer aus ?
könnte das Studio bei der indizierten Fassung von Total Recall
beispielweise ein Frame oder großzügige 1sek entfernen und dadurch
eine Neuüberprüfung beantragen ohne 10 (?) Jahre zu warten bzw.
eine Überprüfung durch die SPIO und es dann bis zur evtl. erneuten
Indizierung zu verkaufen.
Eigentlich kann es mir ja egal sein, allerdings belustigt mich das
ganze Getue mit der FSK...
Grüße Johannes
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Geschrieben: 23 März 2010 21:06

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Wissen tu ich es nicht aber ich gehe davon aus, wenn ein Film von
der
BPjM Indiziert
wurde, das macht ja nicht die FSK, dann kann nur diese den Film neu
prüfen und die Indizierung aufheben.
@Johannes
Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) indiziert
ja nicht, diese Prüft den Film und gibt im eine
Alterseinstufung.
Eine Indizierung wird bei der BPjM beantragt, Anträge können z.b.
von einem Jugendamt kommen.
Eine Privatperson kann dies nicht, eine Privatperson kann aber ein
Spiel/Film beim Jugendamt melden, diese können dann den
Indizierungsantrag stellen.
So Long, and Thanks For All the
Fish.
Michael
Geschrieben: 23 März 2010 21:08
Die idee ist gar nicht mal so schlecht.
Es geht vlt. auch anders herum.
Vlt. gibt es entfallene Szenen und wenn man eine einfügt und
neusynchronisiert(nur die Szene) könnte man es als DC verkaufen,
dieser würde neu geprüft und es könnte gut sein das er dann ne FSK
18 oder FSK 16 Einstufung bekommt.
Geschrieben: 23 März 2010 21:24

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Zitat:
Zitat von Gonzo71
Wissen tu ich es nicht aber ich gehe davon aus, wenn ein Film von
der
BPjM Indiziert
wurde, das macht ja nicht die FSK, dann kann nur diese den Film neu
prüfen und die Indizierung aufheben.
@Johannes
Die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) indiziert
ja nicht, diese Prüft den Film und gibt im eine
Alterseinstufung.
Eine Indizierung wird bei der BPjM beantragt, Anträge können z.b.
von einem Jugendamt kommen.
Eine Privatperson kann dies nicht, eine Privatperson kann aber ein
Spiel/Film beim Jugendamt melden, diese können dann den
Indizierungsantrag stellen.
ok, wer da genau was meldet und indiziert wusste ich nicht,
mein Kernfrage war, ab wann ein indizierter Film neugeprüft werden
kann ohne diese Wartefrist abzuwarten,
also ob es reicht, wenn ein Frame oder eine Sekunde entfernt wurde
oder auch hinzugefügt wurde (z.b. im Abspann ein Logo mehr^^)
oder ob es zwischen den Schnittfassungen grobe Unterschiede geben
muss
Weil ich denke, dass Terminator heute nicht mehr indiziert werden
würde und ich habe gelesen, dass man die Filme immer nur alle 10
(?) Jahre prüfen lassen kann und somit könnte das Studio wie
GhostRider schon schrieb ein paar Frames hinzufügen/wegschneiden
und den Film somit schneller verkaufen ohne lange Wartezeiten
Grüße Johannes
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Geschrieben: 23 März 2010 21:39

Movieprops Collector
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Zitat:
Listenstreichung
Im JuSchG ist die Möglichkeit einer Listenstreichung von Medien das
erste Mal rechtlich verankert worden.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Nach § 18 Abs. 7 JuSchG hat die BPjM Medien aus der Liste zu
streichen, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht mehr
vorliegen.
Nach Ablauf von 25 Jahren verliert die Aufnahme in die Liste ihre
Wirkung.
Die/Der Vorsitzende kann jedoch auch in diesen Fällen die
Listenaufnahme ausnahmsweise in einem neuen Prüfverfahren
fortbestehen lassen, wenn weiterhin die Voraussetzungen für die
Aufnahme in die Liste vorliegen.
Eine weitere Möglichkeit der Listenstreichung eröffnet § 23 Abs. 4
JuSchG: Nach Ablauf von zehn Jahren seit Aufnahme eines Mediums in
die Liste kann die Bundesprüfstelle auf Antrag der Urheberin/des
Urhebers bzw. der Inhaberin/des Inhabers der Nutzungsrechte sowie
bei Telemedien des Anbieters die Streichung aus der Liste im
vereinfachten Verfahren beschließen.
Kommt die/der Vorsitzende zu der Auffassung, dass eine
Listenstreichung offensichtlich nicht in Betracht kommt, stellt
sie/er das Verfahren ein.
Hält sie/er dagegen eine Listenstreichung für möglich, ergeht eine
Entscheidung unter Beteiligung der Gremien der
Bundesprüfstelle.
Soweit das jeweilige Gremium zu der Auffassung gelangt, dass die
Listenstreichung erfolgen soll, muss diese Entscheidung immer dann
im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, wenn es sich um ein
Trägermedium handelt.
Eine Listenstreichung ist schließlich immer dann vorzunehmen, wenn
das Verwaltungsgericht eine Indizierung rechtskräftig
aufhebt.
Dann ist die BPjM von Amts wegen verpflichtet, das Medium aus der
Liste zu streichen und dies im Falle von Trägermedien im
Bundesanzeiger wiederum bekannt zu machen.
http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/verfahrensarten,did=32958.html
So Long, and Thanks For All the
Fish.
Michael
Geschrieben: 24 März 2010 16:48

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Zitat:
Zitat von Sebi23
ich finde das blaue sieht am besten aus. Das können die
verwenden
So wie ich es noch drauf habe,waren früher bei den VHS die Blauen
ab 16 und die Roten Indiziert! Aber schaun wir mal. Warum er
überhaupt Indiziert ist verstehe ich eh nicht.:eek:
Geschrieben: 24 März 2010 16:56

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mr.nrw weniger ist mehr!!!!!!!!
Da bist du wohl nicht alleine...:p
Geschrieben: 24 März 2010 17:34

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Zitat:
Zitat von chemnitzer
So wie ich es noch drauf habe,waren früher bei den VHS die Blauen
ab 16 und die Roten Indiziert! Aber schaun wir mal. Warum er
überhaupt Indiziert ist verstehe ich eh nicht.:eek:
Ja, im Vergleich zu heutigen Filmen, ein Witz!