Zitat:
Zitat von -Crusader-
Ich könnte hier eine ganze Latte an Filmen aufzählen!...(tue es
aber nicht da indizierte Titel hier von den Mods rausgelöscht
werden.)
Aber du hast mit deinen Behauptungen Recht...und ich gebe Ruhe,
habe ja überhaupt keine Ahnung...von solchen Dingen...:eek:
Nur zur Verständigung.
Natürlich können Filme, die in einer bestimmten Fassung von der FSK
freigegeben werden, in anderen Schnittfassungen (uncut) indiziert
werden. Die Fassung, die aber von der FSK freigegeben wurde, kann
nicht mehr indiziert werden.
Von der offizielen Homepage der FSK:
Das bisherige „höchste“ Kennzeichen „Nicht freigegeben unter 18
Jahren“ lautet seit 1. April 2003 „Keine Jugendfreigabe“. Dieses
Kennzeichen wird vergeben, wenn keine einfache bzw. schwere
Jugendgefährdung vorliegt. Nach § 14 Abs. 3 u. 4 JuschG erfolgt für
Videos die Vergabe des Kennzeichnens „Keine Jugendfreigabe“, wenn
keine einfache Jugendgefährdung vorliegt; für die öffentliche
Filmvorführung, wenn der Film nicht offensichtlich schwer
jugendgefährdend ist. So gekennzeichnete Filme, Videos und DVDs
können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
nicht indiziert werden.
"Das war das Klügste, was du jemals gesagt hast - und niemand hat's
gehört!"
"Ich hoffe, mein Schaden hat kein Gehirn genommen."
"Ich bin so klug! Ich bin so klug! K L U K ... ich meine, K L U
G!"
"Der Versuch ist der erste Schritt zum Scheitern."
made by H. Simpson