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KLICK
• Was tun nach der Anmeldung ?
Abofallen erreichen ihre Opfer im Augenblick über Spammails und
SMs; sogar Telefonanrufe in welchen man zum Besuch einer entspr.
Seite aufgefordert wird sind möglich.
Wenn man sich auf einer dieser betrügerischen Seiten angemeldet und
eine erste Rechung erhalten hat, stellt sich der Betroffene
natürlich die Kernfrage:
"Muss ich den geforderten Betrag bezahlen ?"
Die knappe Antwort lautet:
Nein, man muss nicht
bezahlen. Besser: man sollte auf gar keinen Fall bezahlen.
Da unter den gegebenen Umständen (versteckte/kleingeschriebene
Kosten auf der Webseite) kein rechtsgültiger Vertrag zustande kam,
muss man auch nicht widerrufen, man muss nicht kündigen, kurz- der
ganze Vorfall ist eigentlich hinfällig. Dies gilt speziell für
Minderjährige, die nur beschränkt geschäftsfähig sind. Diese
sollten den Vorfall unbesorgt mit ihren Eltern besprechen und dabei
auf diese Seite verweisen.
Der Versand von Mails, Mahnungen und Rechungen erfolgt bei diesen
Abo-Seiten vollkommen automatisiert und nur mit geringer Kontrolle
von Sachbearbeitern.
• Wie auf Rechnungen, Mahnungen reagieren
?
Auch hier gilt: Man muss überhaupt nicht reagieren. Ist ein Vertrag
ungültig, kann eine Rechnung und Mahnung nicht plötzlich Gültigkeit
haben.
Vielmehr: Zahlt man eine Rechnung erkennt man
schlimmstenfalls einen bestehenden Vertrag an.
Es ist vergebene Mühe zu versuchen, mit den sogenannten
Service-Zentren dieser Seiten in Kontakt zu treten, sofern sie
überhaupt erreichbar sind oder es sie gibt. Wenn Antworten
erfolgen, wird die Sachlage ohnehin stets so ausgelegt, dass man
aus diesen und jenen Gründen zu zahlen hätte.
In Mahnungen wird meist sofort unverholen mit Gefängnisstrafen,
Gerichtsverfahren, Inkassobüros, Anwälten etc. gedroht und
tatsächlich folgen den Mahnungen manchmal auch Schreiben von
Inkassounternehmen, die jedoch Tocherunternehmen der Aboseiten sind
und bisher noch nie zu wirklichen Taten gegriffen haben. Einer
dieser Briefe wurde von
computerbetrug.de zerlegt
und zeigt, wie inhaltlich falsch diese Schreiben rechtlich gesehen
eigentlich sind und nur der Einschüchterung dienen sollen.
Von Drohungen der Kontopfändung bis zum gerichtlichen Mahnberfahren
bleibt nichts unversucht, um die Leute "weichzukochen", es wird
bewusst Angst gemacht. Wichtig zu wissen ist, dass man in keinster
Weise verpflichtet ist, auf diese Schreiben zu reagieren.
Drohungen mit negativen Schufa-Einträgen seitens eines
Inakssounternehmens sind ebenfalls
nicht erlaubt.