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Zitat von Jack Burton;1054879
FSK 21
Wie gesagt, es ist ein unrealistischer Wunsch, das ist mir bewusst, ich habe nur überlegt wie das System "verbessert" werden könnte. Noch ein paar Ideen dazu:
Volljährigkeit wird mit dem 18. Geburtstag erreicht, aber der Status "erwachsen" nicht. Genau das ist aber das Problem, denn der Staat müsste theoretisch immer so entscheiden, dass das schwächste Glied als erstes geschützt wird und er muss "allgemein" entscheiden.
Worauf gründet er also seine Entscheidung? Auf das maximal Erträgliche? Sicher nicht.
Auf das im Durchschnitt Erträgliche? Vielleicht ...
oder aber die Freigaben der FSK orientieren sich daran, was ein Bürger mit dem niedrigst möglichen psychisch-sozialen Entwicklungsstand, einer bestimmten Altersgruppe, ertragen kann (von Krankheit hier abgesehen).
Unabhängig davon was nun genau die Grundlage ist, würde eine weitere Freigabe eingeführt werden, könnte man also schlicht etwas mehr voraussetzen und damit hätte die Kunst (und der Vertrieb) ein wenig mehr Freiheit.
Nebenbei bemerkt, es gibt es ja auch einige Bereiche in denen eine "Ab 21 Freigabe" angewandt wird und funktioniert (bestimmte Führerscheine, Ämter), warum nicht auch bei Filmen und anderen Medien? Was spricht dagegen?
Nun, eins fällt mir ein: die 18 - 20 Jahre alte Käuferschicht wäre von der Idee sicher nicht angetan, weil sie nun "wieder warten müssten", aber ich denke wenn sie darüber nachdenken, werden sie feststellen, dass diese Idee längerfristig mehr Vorteile als Nachteile für sie bietet.
(BTW: problematisch ist der Status "erwachsen" aber weiterhin, denn wenn ich mich richtig erinnere, müsste es in bestimmten Bereichen sogar ein Fenster bis 27 Jahre geben. Erst ab dann, so scheint es, kann "das Gesetz" vollends und mit gutem Gewissen garantieren, dass ein Bürger erwachsen ist.)
Kürzungen & Beschlagnahmungen
Kürzungen und Beschlagnahmungen von "normalen" Medien sind für Erwachsene in einem "freien" Staat meiner Meinung nach nicht akzeptabel. Eine Bevormundung bzw. der Entzug der Eigenverantwortung in diesem Bereich fühlt sich wie eine Doppelmoral an.
Ich habe als mündiger Bürger keine Möglichkeit beschlagnahmte Filme in Deutschland legal zu erwerben, gleichzeitig aber das Recht auf Mitbestimmung wer dieses Land regiert.
Der Vergleich hinkt wie Dr. House, aber ihr versteht vielleicht was ich damit sagen möchte:
Wenn ich wählen darf, auf wen ich die nächsten vier Jahre schimpfe, müsste ich auch entscheiden können was ich mir ansehe und ich müsste das Recht haben, mir zu kaufen was ich sehen möchte.
Zensur (oder auch nicht) & Indizierung & Finanzen
Es wird immer behauptet Zensur fände nicht statt und wenn man es genau betrachtet passiert dies auch nicht, es ist eigentlich viel schlimmer, denn die angewandte indirekte Methode ist weitaus perfider: ein Film wird eingeschätzt und ihm wird bspw. eine Freigabe verweigert, wenn er nicht an bestimmten Stellen verändert wird.
Der Vertrieb (?) des Films kann und muss nun selbst Hand anlegen um die FSK 18 Freigabe zu bekommen, er hat also das zweifelhafte Vergnügen sein Produkt selbst zu beschneiden. Dies ist natürlich keine Zensur, denn der Staat und keines seiner Organe reißt selbst die Seiten aus dem Buch.
Der Vertrieb hat noch die Möglichkeit die JK zu bemühen, aber trotzdem kommt dies einem finanziellen Disaster gleich, erstens, weil viele große Ketten keine SPIO-JK-Fassungen anbieten und zweitens, weil trotzdem oft eine Indizierung durch die BPjM folgt und viele nicht wissen, dass indizierte Medien trotzdem zu kaufen sind.
Folgt nun aber eine Indizierung, muss auch ein finanzieller Aspekt berücksichtigt werden. Ein 18er Titel kostet im Schnitt 2 - 5 Euro mehr als ein niedriger eingeschätzter Film, in Folge einer Indizierung fallen nochmal 3 - 10 Euro mehr an. Am Ende landet man in einem Fenster von 20 - 35 Euro.
Würde die Indizierung (und auch die Beschlagnahmung) abgeschafft und stattdessen eine FSK 21 eingeführt, könnten wir nicht nur Geld sparen, der Vertrieb würde auch mehr Geld machen.
Vielen Dank für´s Lesen ;)
Gruß Jack
PS: da ich nicht so bewandert bin was die Rechtsprechung bzw. die rechtliche Grundlage und bestimmte Verfahrensweisen anbelangt, korrigiert mich bitte wenn Euch dahingehend Fehler auffallen.
Moah...warum schreibst du denn so groß - besser wird der Inhalt dadurch auch nicht...Spaß beiseite. ;)
Mal ein paar Denkanstöße dazu:
Wie du es in deinem P.S. schon gut erklärt hast - deine Kenntnisse bzgl. der Rechtsprechung hinken ein wenig dem Rest hinterher.
Woran sich die FSK orientiert sind aktuelle Erfahrungswerte, durch Repräsentanten aus vielen Gesellschaftsschichten, die - in ihrem Ermessen liegend - die Freigaben so verteilen wie sie es auf die aktuelle Gesellschaft zugeschnitten sehen...daher sind FSK Freigaben für absolut witzlos unbrutale Filme, über die heutzutage jeder lachen würde (Frighteners) ja auch bspw. FSK 18 eingestuft, obwohl sie diese Einstufung nicht mehr verdienen in der heutigen Zeit.
Das die Leute, die in diesem Gremium sitzen nicht immer die richtigen Einschätzungen vertreten können ist denke ich klar, da die Entscheidungsträger dort wohl alle die Volljährigkeit erreicht haben, teilweise aus einer älteren Generation kommen und du ja schlecht einen Minderjährigen entscheiden lassen kannst ob und was für ihn ok ist zu sehen.
Die "ab 21" Freigaben in Deutschland gehen auf das späte 19. Jahrhundert zurück und wurden vom BGB so Anfang des 20. Jahrhunderts so übernommen.
So bist du zivilrechtlich mit 18 Jahren volljährig, strafrechtlich kannst du aber bis zu deinem 21. Lebensjahr noch mit der Jugendstrafe belegt werden, da man die vollständige geistige Reife und Entwicklung dort jeweils im Verfahren feststellt.
Die weiteren Ausnahmen sind - wenn ich mich recht entsinne - sonst nur noch beim Glücksspiel in Kasinos (auf Grund der "Sucht"gefahr da man doch noch leichter zu begeistern ist), dem LKW Führerschein (was vielmehr mit der Fahrerfahrung zu tun hat - ich persönlich hätte kein Interesse zig 18jährige am Steuer von 12Tonnern auf den Autobahnen zu haben) bei der Adoption und je nach Bundesland die Aufstellung zur Wahl für den Landtag.
Was willst du denn noch mehr "Kunst" erlauben in Filmen und Co und das dann höher begrenzen? Schau doch mal an was die Gesellschaft sich heutzutage alles gefallen lässt in der sogenannten "Kunst" der Fernsehformate - das Beglotzen von Leuten, die wochenlang in einen kameraüberwachten Raum gesperrt werden - das massive Heruntermachen von Personen in diversen Castingsendungen - dieses unsägliche Dschungelcamp und nicht zu vergessen - jetzt mal unabhängig vom Fernsehen - die Leichenschau Gunter von Hagens in seinen Körperwelten ohne Altersbeschränkung - vor 20 - 30 Jahren wäre das unvorstellbar gewesen.
In einer Zeit in der die Kinder immer frühreifer werden willst du ernsthaft hingehen und eine Altersregelung nach
OBEN anstrengen? Ich sehe darin keinen Vorteil..wirklich gar keinen.
Und du widersprichst dir doch selber, wenn du eine FSK21 forderst und direkt darauf bemängelst kein mündiger Bürger zu sein, der gewisse Dinge nicht importieren darf.
Der Staat in dem wir uns befinden ist ein demokratischer Rechtsstaat (nicht perfektioniert ;)) und nicht die Anarchie - was du scheinbar verwechselst.
Beschlagnahmungen haben bekanntlich vielerlei (auch sinnvolle) Gründe - das kann von staatsfeindlichen Äußerungen/Darstellungen, die nun einmal per Gesetz verboten sind, bis hin zu übertriebener Gewalt ja alles sein. Weiterhin sind das nun einmal Regeln, die von den demokratischen Vertretungen beschlossen wurden, die das Volk der Bundesrepublik gewählt hatte - ich finde es auch unsinnig auf manchen Straßen 30 zu fahren, wenn keine Gefährdung aus meiner subjektiven Sicht vorliegt - dennoch mache ich es (meistens ;)) weil ich mich diesen Regeln beuge und die Erfahrung der Gesetzgebung meine Erfahrung doch dezent schlägt.
Weiterhin beruft sich ja jede Indizierung, jede Beschlagnahmung auf deutsches Recht - und insbesondere im Jugendschutz ist das alles ja sehr variabel auslegbar, da man schlichtweg kein Gesetz für die verschiedenen Entwicklungsstadien (auch bei gleichem Alter) entwickeln kann.
Der Zensurvorwurf, wie du ihn hier wohl interpretierst, ist irgendwie nicht haltbar - Zensur eines Mediums liegt vor, wenn man die Zensur dazu nutzt eine gewisse Meinung zu unterdrücken oder durch Zwang deine Meinung zu verbreiten.
Vor Allem solltest du erst einmal recherchieren bevor du so etwas erzählst, denn:
Die FSK (FREIWILLIGE! Selbstkontrolle) ist ein Unterorgan der SPIO, welche der Dachverband und die Interessenvertretung für die Filmwirtschaft ist.
Die Mitglieder haben sich dazu verpflichtet ihre Medien einer FSK-Prüfung zu unterziehen - es besteht kein Zwang dazu und es ist somit eine freiwillige Vorzensur, damit die Medien nicht mit dem Jugendschutzgesetz (auf welches sich die FSK ja bezieht) kollidieren und später Verstöße dagegen geahndet werden.
Generell gilt - jede Prüfung macht die Filmfirma aus eigenem Interesse um weitere juristische Konsequenzen nach deutschem Recht einzudämmen (auch die JK Prüfungen - wenn etwas juristisch geprüft ist hat die Filmfirma etwas worauf sie sich berufen kann) - die andere Seite ist: Wer seinen Film JK prüfen lässt wird dafür schon nen Grund haben - und daher nehmen Verleiher davon Abstand, weil jederzeit die BPjM sabbernd ankommen könnte..wirtschaftlich also eher ein Risiko.
Auch der finanzielle Aspekt ist eher seltsam - fragst du dich nicht manchmal warum die Ösis mit ihren, bei uns indizierten Titeln, so günstig sind?
Das liegt daran weil du sie dort (fast) überall bekommst.
Ich hab selbst 5 Jahre lang in der Branche gearbeitet und kann dir nur sagen: Einen Boondock Saints o.Ä. bekamen wir zum gleichen (oder minimal höheren) Einkaufspreis wie einen Harry Potter - aber wenn er in Deutschland nicht überall verfügbar ist (Boondock..nicht HP ;)), warum sollten wir ihn dann günstiger verkaufen?
Ich denke Beschlagnahmungen und Indizierungen haben da schon Sinn und Recht und können keine Beschlagnahmung oder Indizierung ersetzen...wenn man über eine neue FSK Freigabe grübelt, dann nicht in dem Alter, in dem der Konsument schon fast ausgewachsen und -gereift ist, sondern bitte in den Altersstufen zwischen 6 - 14...und auch hier, wie bereits erwähnt, besteht das große Problem:
Der 6jährigen Sohn von Herr Müller seicht sich bei Harry Potter und die Kammer des Schreckens im Kino ein und hat wochenlang Albträume und die 6jährige Tochter von Herr Maier geht aus dem Film gelangweilt heraus.
Hach...so kann man auch Zeit totschlagen. ;)
The difference between ordinary and
extraordinary is that little "extra"