Ist es eigentlich rechtens, dass bei Amazon und anderen Onlineshops
in den AGBs steht, dass der Kaufvertrag erst mit Versandbestätigung
oder erhalt der Ware zu stande kommt.
Meines Wissens ist bei normalen Geschäften ist eine
Auftragsbestätigung ausreichend für eine beidseitige
Willenserklärung --> Kaufvertag ist rechtskräftig.
Helft mir mal bitte.
Mein Fall:
1. Underworld Trilogie bei Amazon für 39,99 € Bestellt und jetzt
nicht mehr lieferbar!!
2. T4 Endoskull für 25€ bei bol.de bestellt.
in beiden Fällen wäre eine Lieferung möglich über einen anderen
Anbieter --> d.h. der Verkäufer dürfte nicht von dem Kaufvertrag
zurück treten da eine Erfüllung nicht unmöglich ist.
Wenn ich wo anders bestellen würde, dann würde mir erheblicher
Schaden entstehen, da ich weit mehr zahlen müsste.
Falls jemand die genaue Rechtslage kennt schreibt mir doch mal
bitte :mad:
bin echt angefressen von diesen blöden Onlineshops
Gruß
Lappen