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Dampf ablassen!

Gestartet: 13 Aug 2009 11:24 - 17328 Antworten

Geschrieben: 03 Juni 2012 09:39

Gast

Aus meiner Facebook-Gruppe schmeiß ich solche User raus.
Wer sich anmeldet und gleich Filme verkaufen will, fliegt auch raus.
Bei uns kennt sich jeder schon langjährig. :thumb:
Geschrieben: 03 Juni 2012 10:33

hardti

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Zitat:
Zitat von Ares;3413145
Meinste wirklich??? Wie schon paar mal geschrieben, ich habe einen VERSICHRERTEN VERSAND per SENDUNGSNACHWEIS bezahlt und darauf hat sich der Typ eingelassen.....er hat die Humidor Box ANGEBLICH per Paket verschickt und ER hat angeblich den Nachweis, dass es an MICH zugestellt wurde..also wenn das kein Betrug ist

Anders wäre es gewesen, wenn ich Päckchen oder Postbrief als Versand gewählt hätte...da hätte er logischerweise behaupten können, er hätte es verschickt...Postverlust...keine Versicherung...PECH..aber so hat er sich in die Nesseln gesetzt.

Was er dir nach dem Kauf erzählt ist nicht relevant.

Ein Betrug setzt grob gesagt folgendes vorraus : Täuschung durch Täter, dadurch Irrtum beim Opfer, dadurch eine Vermögensverfügung zu Gunsten des Täters. Fehlt nur eine Vorraussetzung ist es kein Betrug.

Wenn Du ihm das Geld überwiesen hast und er erzählt danach, er habe die Ware verschickt, hat das für den Betrug keine Bedeutung mehr.

Entscheidend ist hier, ob er dich im Zeitpunkt des Auktionsendes getäuscht hat.

Bei einem Verkauf zum Festpreis, wo die Ware nie existierte, ist das unproblematisch, das ist natürlich eine Täuschung bei Verkauf.

Im Falle einer Auktion, die nicht den gewünschten Erlöß gebracht hat, könnte sich der Täter einlassen, dass er sich wegen des geringen Erlößes später überlegt hat, die Ware nicht zu diesem Preis zu verkaufen. Dann lag bei Auktionsende keine Täuschung vor und damit kein Betrug.

Und was er dir danach schreibt ist völlig egal. Auch das bloße einbehalten des nicht irrtumsbedingt überwiesenen Geldes ist keine Straftat, da man Buchgeld nicht unterschlagen kann.

Für Nichtjuristen schwer zu verstehen, aber ist so.

Zivilrechtliche Verpflichtungen sind davon natürlich unberührt.

Aber da er ja mehrere Auktionen laufen hatte und keine beliefert hat wird man hier wohl einen Betrugsverdacht haben.

Zitat:
Zitat von Ares;3413145
Nun eben das Strafverfahren..ich hoffe die Polizei kann wenn nicht über die angegebene Anschrift wenigstens über die Bankverbindung seine Indentität ermitteln...irgendwas muss von dem Typen ja vorhanden sein.

SO und nun wie Klinke26 schon geschrieben hat...es ist nun alles zu dem Fall gesagt...die Ermittlungen laufen und selbst wenn sich alles im Sande verlaufen sollte... ich hab so oder so nun auch meine Lehren aus dem Fall gezogen. ;)

L.G. Ares

Wenn die Bankverbindung deutsch ist dann sollte er darüber zu ermitteln sein.

Am wichtigsten ist aber, dass Du für die Zukunft daraus gelernt hast.

Niemand hat etwas zu verschenken und die besten Schnäppchen muss man besonders gewissenhaft hinterfragen, und im Zweifel darauf verzichten.
Geschrieben: 03 Juni 2012 10:58

Nikopol

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Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)

Jo, ist immer wieder erstaunlich, wie so manche strafrechtliche Voraussetzungen dem allgemeinen "Rechtsempfinden" eigentlich widersprechen.

Geschrieben: 03 Juni 2012 11:12

pernodil

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pernodil braucht keinen Status!

Ich finde es sehr löblich, hier die anderen User vor solchen Händlern (?:rolleyes:) zu warnen.Um der Schadenfreude anderer User auszuweichen, hätten das viele gar nicht erst erwähnt.

Auch liegt es in der Natur des Menschen, auf einen guten Deal zu hoffen - aber manchmal ist es einfach zu schön, um wahr zu sein.;)
Geschrieben: 03 Juni 2012 13:24

Ares

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Dann dürfte man realistisch gesehen an keiner Auktion mehr teilnehmen, denn wenn man günstig einen Artikel ersteigert, dann bekommt man den womöglich eh nicht geliefert und der Verkäufer macht sich nicht mal strafbar?????

Dann kann ich auch Artikel ab 1 € zur Versteigerung geben, und wenn ich meine , ich habe unter Wert verkauft, liefere ich einfach nicht...

schwer zu verstehen... Wenn man nicht selbst betroffen ist, kann man viel leichter darüber sein Urteil bilden....

Auf jeden Fall habe ich wirklich daraus gelernt..der Stress, den ich nun habe, ist alles nicht wert!! :(


Geschrieben: 03 Juni 2012 14:12

hardti

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Zitat:
Zitat von Ares;3413688
Dann dürfte man realistisch gesehen an keiner Auktion mehr teilnehmen, denn wenn man günstig einen Artikel ersteigert, dann bekommt man den womöglich eh nicht geliefert und der Verkäufer macht sich nicht mal strafbar?????

Es sind alles Einzelfälle.

Eine Regel "Artikel bezahlt und nicht geliefert = Betrug" gibt es allerdings nicht.

Zitat:
Zitat von Ares;3413688
Dann kann ich auch Artikel ab 1 € zur Versteigerung geben, und wenn ich meine , ich habe unter Wert verkauft, liefere ich einfach nicht...

schwer zu verstehen... Wenn man nicht selbst betroffen ist, kann man viel leichter darüber sein Urteil bilden....

Auf jeden Fall habe ich wirklich daraus gelernt..der Stress, den ich nun habe, ist alles nicht wert!! :(


Zivilrechtlich bist Du an den Vertrag gebunden und zur Lieferung oder Schadensersatz verpflichtet.

Aber das hat nichts mit der Frage zu tun, ob es sich um Betrug handelt.
Geschrieben: 03 Juni 2012 14:32

gelöscht

Avatar gelöscht

Zitat:
Zitat von Ares;3413688
Dann kann ich auch Artikel ab 1 € zur Versteigerung geben, und wenn ich meine , ich habe unter Wert verkauft, liefere ich einfach nicht...

Da gabs doch erst den Fall, dass jemand ein Wohnmobil über Ebay verkauft hat. Das ist dann für ein paar 100 Euro weggangen. Der Verkäufer wollte das jedoch nicht einsehen und hat es den Käufer nicht verkauft. Daraufhin hat der Käufer auf dem Zivilrechtsweg das Wohnmobil für den Kaufpreis eingeklagt und recht bekommen.

Es mag vielleicht unter gewissen Umständen strafrechtlich kein Betrug sein. Aber du hast bei einer Auktion einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Somit müsstest du den Artikel für den Verkaufswert verkaufen.

Zitat:
Zitat von Nikopol;3413349
Jo, ist immer wieder erstaunlich, wie so manche strafrechtliche Voraussetzungen dem allgemeinen "Rechtsempfinden" eigentlich widersprechen.

Das ist immer so. Eine Bedrohung im rechtlichen Sinne ist nicht deckungsgleich mit den empfinden der meisten Leute. Ist nur schwer den Leuten es begreiflich zu machen. Für die Leute ist eine Drohung gleich eine Bedrohung. Nur halt nicht im rechtlichen Sinne.
Geschrieben: 03 Juni 2012 14:47

Nikopol

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Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)

Das mit der Bindungswirkung von Verträgen macht ja noch Sinn. Gerade bei eBay hat man auch die Möglichkeit eines höheren Startgebots, und ich glaube auch der Hinterlegung einer zu erreichenden Mindestgebotshöhe, um sich vor zu billigen Höchstgeboten zu schützen. Wer es bei wertvollen Gegenständen in einem engen Markt auf das Risiko eines 1 Euro Startgebots ankommen läßt, den darf dann auch die ganze Härte des (Zivil)rechts treffen, wenn er seinen Vertrag nicht einhalten will.

Aber Strafrecht, meine Güte. Ich bin ausgebildeter Steuerrechtler, aber diese Fremdsprache und -logik spreche ich nicht. LOL (für die persönlich Betroffenen natürlich absolut kein LOL)

Geschrieben: 03 Juni 2012 15:49

Tonymanero

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Tonymanero Löst seine Sammlung auf :(

Lese hier so mit..und bin etwas verduzt was hier so gesagt wird...Das heisst also jeder der Billig bzw günstig etwas Verkauft ist sofort ein Betrüger sowas würde ich nicht pauschalisieren denn es gibt auch Leute die einfach etwas nicht brauchen und es ganz günstig abgeben bevor es in der Schublade rumliegt.
Ich selber habe vor 4 tagen mein Iphone 3gs mit 32 giga byte und neuen display für 110 euro an einen jungen mann abgegeben bzw verkauft weil ich ein neues telefon habe und dafür keine verwendung mehr hatte... was ich damit sagen wollte ist nicht jedes günstige Angebot ist gleich ein betrugsfall...
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★★ 🙈🙉🙊★★
Geschrieben: 03 Juni 2012 16:20

hardti

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Zitat:
Zitat von Tonymanero;3413834
Lese hier so mit..und bin etwas verduzt was hier so gesagt wird...Das heisst also jeder der Billig bzw günstig etwas Verkauft ist sofort ein Betrüger sowas würde ich nicht pauschalisieren .....

was ich damit sagen wollte ist nicht jedes günstige Angebot ist gleich ein betrugsfall...

Sagt ja auch keiner. Nur dass man bei Ware im Wert von 500€, die man von unbekannten, neuen Usern online für 78€ ersteigert, vorsichtig sein muss. Ist halt etwas anderes als deine iPhone Geschichte.


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