Zitat:
Zitat von etsche;1832824
Das ist die Antwort von Samsung wegen der Versandkosten:
Dieanteilige Übernahme der Portokosten im Servicefall durch Sie ist Teil der Garantiebedingungen, denen Sie mit dem Kauf zugestimmt haben. Mit diesem Hintergrund können wir Ihnen keine Erstattung dieser Kosten anbieten.
Heisst also, wenn der auszug aus dem BGB stimmt, verstösst Samsung gegen deutsches Recht und keiner macht was dran.
Klar stimmt der Auszug, kannst Du im Internet überall nachlesen, z.B. dort, ich empfehle Absatz (2):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Die Garantiebedingungen sind völlig uninteressant, denn das Zauberwort heißt Gewährleistung. Die Gewährleistung nach BGB steht immer über den im Prinzip frei konstruierbaren zusätzlichen Garantiebedingungen. Deshalb kann der Hersteller die Garantiebedingungen gern dem Gewährleistungsrecht gegenüber erweitern (z.B. drei statt der gesetzlichen zwei Jahre kostenlosen Reparaturservice, kostenlose Leihgeräte, etc.) aber er kann die gesetzlichen Mindestregelungen nicht außer Kraft setzen.
Abgesehen davon, kann man gar keiner "Garantiebedingung zustimmen", die man nicht erhalten hat. Frag sie mal wo die auf Deiner Kaufrechnung gestanden haben sollen. Wirksame Bedingungen müssen immer ausgehändigt oder ausdrücklich zugänglich gemacht werden. Zu sagen
'die finden Sie auf unserer Homepage' bringt da auch nichts, denn beim Kauf kanntest Du sie nicht. Und einer unbekannten Bedingung zustimmen, dass kann nicht mal ein mafiöser Verein wie Samsung verlangen. Da könnte dann ja wunder was vereinbart werden, ohne dass man darauf Einfluss hat.
Samsung ist echt ein krimineller Verein...
YODA: Dunkel die andere Seite ist, sehr
dunkel
OBIWAN: Mecker nicht, Du hast Deinen Toast selber verbrennen
lassen!