Zitat:
Zitat von etsche
Das ist die Antwort von Samsung wegen der Versandkosten:
Dieanteilige Übernahme der Portokosten im Servicefall durch
Sie ist Teil der Garantiebedingungen, denen Sie mit dem Kauf
zugestimmt haben. Mit diesem Hintergrund können wir Ihnen keine
Erstattung dieser Kosten anbieten.
Heisst also, wenn der auszug aus dem BGB stimmt, verstösst Samsung
gegen deutsches Recht und keiner macht was dran.
Klar stimmt der Auszug, kannst Du im Internet überall nachlesen,
z.B. dort, ich empfehle Absatz (2):
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
Die Garantiebedingungen sind völlig uninteressant, denn das
Zauberwort heißt Gewährleistung. Die Gewährleistung nach BGB steht
immer über den im Prinzip frei konstruierbaren zusätzlichen
Garantiebedingungen. Deshalb kann der Hersteller die
Garantiebedingungen gern dem Gewährleistungsrecht gegenüber
erweitern (z.B. drei statt der gesetzlichen zwei Jahre kostenlosen
Reparaturservice, kostenlose Leihgeräte, etc.) aber er kann die
gesetzlichen Mindestregelungen nicht außer Kraft setzen.
Abgesehen davon, kann man gar keiner "Garantiebedingung zustimmen",
die man nicht erhalten hat. Frag sie mal wo die auf Deiner
Kaufrechnung gestanden haben sollen. Wirksame Bedingungen müssen
immer ausgehändigt oder ausdrücklich zugänglich gemacht werden. Zu
sagen
'die finden Sie auf unserer Homepage' bringt da auch
nichts, denn beim Kauf kanntest Du sie nicht. Und einer unbekannten
Bedingung zustimmen, dass kann nicht mal ein mafiöser Verein wie
Samsung verlangen. Da könnte dann ja wunder was vereinbart werden,
ohne dass man darauf Einfluss hat.
Samsung ist echt ein krimineller Verein...
YODA: Dunkel die andere Seite ist, sehr
dunkel
OBIWAN: Mecker nicht, Du hast Deinen Toast selber verbrennen
lassen!