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Samsung BD-P1580

Gestartet: 17 Juni 2009 19:46 - 582 Antworten

Geschrieben: 01 Okt 2010 11:40

Dave88

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Zitat:
Zitat von etsche
So, das Gerät ist gestern bei der Serviceadresse angekommen, jetzt bin ich gespannt, wie lange es dauert, bis es zurück kommt, und in welcher Form, Austauschgerät, oder das alte Gerät mit dem behobenen Fehler.

Halte uns mal bitte auf dem Laufenden
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Mit Freundlichen Grüßen Dave88

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Geschrieben: 05 Okt 2010 08:51

etsche

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Ich bin total überrascht heute morgen, das der Postmann geklingelt hat, tatsächlich ist der Player schon zurück.
AVCHDs laufen wieder, die haben angeblich das Mainboard ausgetauscht, Firmwareversion ist nun 2.06
Heisst also im Klartext, wenn ich wieder ein Update auf 2.12 mache, laufen wieder keine AVCHDs.
Ist zwar momentan eine Lösung für mich, aber natürlich nicht dauerhaft.
Geschrieben: 05 Okt 2010 12:31

Dave88

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Also heißt das jetzt im Klartext das ich denn Player erst zu Samsung schicken muss damit ich wieder alles Abspielen kann?!

Wie lange hat das jetzt bei dir genau gedauert?

Musstest du was für denn Versand bezahlen?
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Mit Freundlichen Grüßen Dave88

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Geschrieben: 05 Okt 2010 13:06

etsche

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Das heisst im Klartext, hin schicken, sonst geht gar nichts.
Ich habe die Hinsendung bezahlt, Rücksendung haben die bezahlt.
Eigentlich ist das nicht die gute Lösung, weil jetzt eine alte Firmwarversion drauf ist.
Die Lösung wäre nach wie vor, das Samsung eine Firmware raus bringt, wo alles läuft, was bei der aktuellen 2.12 nicht der Fall ist.
Geschrieben: 05 Okt 2010 13:15

Gast

Samsung sollte an alle die sich den Player gekauft haben das geld zurückerstaten damit wir uns ein Neuen player kaufen können .. das ist doch gerecht
Geschrieben: 05 Okt 2010 13:23

etsche

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Tja, das werden die wohl nicht machen.
Ich habe denen übrigens noch eine E-Mail gesendet, wegen der Versandkosten die ich tragen musst, siehe den Tipp von fplgoe
auf Seite 42.
Ich werde auch noch eine schreiben, wo die Lösung bleibt, weil mir das mit der Firmware ganz und gar nicht passt, obwohl ich im Moment zufrieden bin, das wieder alles läuft.
Geschrieben: 05 Okt 2010 14:30

etsche

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Das ist die Antwort von Samsung wegen der Versandkosten:


Dieanteilige Übernahme der Portokosten im Servicefall durch Sie ist Teil der Garantiebedingungen, denen Sie mit dem Kauf zugestimmt haben. Mit diesem Hintergrund können wir Ihnen keine Erstattung dieser Kosten anbieten.

Heisst also, wenn der auszug aus dem BGB stimmt, verstösst Samsung gegen deutsches Recht und keiner macht was dran.
Geschrieben: 05 Okt 2010 17:16

fplgoe

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Zitat:
Zitat von etsche
Das ist die Antwort von Samsung wegen der Versandkosten:


Dieanteilige Übernahme der Portokosten im Servicefall durch Sie ist Teil der Garantiebedingungen, denen Sie mit dem Kauf zugestimmt haben. Mit diesem Hintergrund können wir Ihnen keine Erstattung dieser Kosten anbieten.

Heisst also, wenn der auszug aus dem BGB stimmt, verstösst Samsung gegen deutsches Recht und keiner macht was dran.

Klar stimmt der Auszug, kannst Du im Internet überall nachlesen, z.B. dort, ich empfehle Absatz (2): http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

Die Garantiebedingungen sind völlig uninteressant, denn das Zauberwort heißt Gewährleistung. Die Gewährleistung nach BGB steht immer über den im Prinzip frei konstruierbaren zusätzlichen Garantiebedingungen. Deshalb kann der Hersteller die Garantiebedingungen gern dem Gewährleistungsrecht gegenüber erweitern (z.B. drei statt der gesetzlichen zwei Jahre kostenlosen Reparaturservice, kostenlose Leihgeräte, etc.) aber er kann die gesetzlichen Mindestregelungen nicht außer Kraft setzen.

Abgesehen davon, kann man gar keiner "Garantiebedingung zustimmen", die man nicht erhalten hat. Frag sie mal wo die auf Deiner Kaufrechnung gestanden haben sollen. Wirksame Bedingungen müssen immer ausgehändigt oder ausdrücklich zugänglich gemacht werden. Zu sagen 'die finden Sie auf unserer Homepage' bringt da auch nichts, denn beim Kauf kanntest Du sie nicht. Und einer unbekannten Bedingung zustimmen, dass kann nicht mal ein mafiöser Verein wie Samsung verlangen. Da könnte dann ja wunder was vereinbart werden, ohne dass man darauf Einfluss hat.

Samsung ist echt ein krimineller Verein...
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Geschrieben: 05 Okt 2010 17:30

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falsch

Die Gewährleistung läuft IMMER über den Händler

endest du dich an den Hersteller treten dessen Garantiebestimmungen in Kraft. Ein Hersteller kann Garantieleistungen sogar komplett ausschließen. Gewährt er Garantieleistungen kann er diese so fassen wie er will
Bei Autos z.B zumindest von früher bekannt der Ausschluß von Rostschäden
Auch auf Verschleißteile gibt es natürlich keine Garantie.
In der Unterhaltungselektronik z.B. Akkus
Geschrieben: 05 Okt 2010 17:42

fplgoe

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Sorry, hatte ich im letzten Posting geschrieben, da hätte ich vielleicht nochmals drauf hinweisen müssen:
Zitat:
Zitat von fplgoe
... [Thema Versandkosten] Entweder, Du gibst das Gerät zum Händler in Reparatur, oder er übernimmt die Kosten. ...
Der Kaufvertrag ist ja zwischen dem Was-weiß-ich-Markt und 'etsche' zustande gekommen und der Händler muss natürlich die Gewährleistung antreten. Nur wenn er an Samsung verweist, muss er eben die die Kosten erstatten oder das Gerät selber einsenden.


Trotzdem ist Samsung ein Scheißladen... (Sorry4OT)
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