Hier die Antwort des Hauptzollamts Giessen:
"Sehr geehrter Herr XXX,
Sie informierten das Hauptzollamt Gießen darüber, dass beim Öffnen
der an Sie gerichteten Sendung die darin befindliche Ware
beschädigt wurde. Dies bedauere ich.
Zur Ihrer Information teile ich Ihnen jedoch das Folgende
mit:
Werden Waren von der Zollstelle zur Beschau ausgewählt, besteht
eine Darlegungspflicht des Beteiligten. Bei den von der Deutschen
Post AG (Post) betriebenen Internationalen Postzentren (IPZen)
bedeutet dies, dass diese Darlegungspflicht die Post als
gesetzlichen Vertreter der Empfänger trifft. Den Zollbediensteten
ist es aufgrund innerdienstlicher Reglelungen untersagt, sich an
dem Auspacken der Waren zu beteiligen.
Die Beschädigung wurde daher nicht von Zollbediensteten
verursacht."
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Ich verstehe das so, dass Postmitarbeiter die Pakete öffnen und
nicht Mitarbeiter des Zolls. Das Paket wird aber mittels eines
Zollaufklebers wieder verschlossen.
Bekommt der Zoll das geöffnete Paket vorgelegt? Und wer berechnet
dann die fällige Einfuhrumsatzsteuer? Ist der genannte
Sachbearbeiter lediglich für die Berechnung
zuständig?
Das alles macht doch keinen Sinn, der ganze Vorgang ist suspekt,
hier einen Schuldigen für die Beschädigungen auszumachen, dürfte
fast unmöglich sein.