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Sendung beim öffnen vom Zoll beschädigt - was tun?

Gestartet: 24 Nov 2020 12:53 - 34 Antworten

Geschrieben: 27 Nov 2020 20:01

Pluto57

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General Lee
Ich habe mal in meinem Fall das veranwortliche HZA Gießen angeschrieben und auf diese unhaltbare Praxis hingewiesen.
Und ebenso mitgeteilt, dass die Päckchen von Zavvi immer korrekt deklariert sind bzgl. Inhalt und Preis, also ein Öffnen nicht erforderlich ist. Falls stichprobenartig ein Nachweis erbracht werden soll, ist das ja kein Problem.....wollte auch nur die Leute vom Zoll sensibilisieren für diese Art von Sendungen, damit sich Sammler in Zukunft nicht deutschlandweit über beschädigte Steels ärgern müssen. Ich glaube zwar nicht, dass das etwas nützt, aber ein Versuch war´s mir wert.....
Es sind übrigens die ersten beiden Steels dieses Jahr von Zavvi (von ca.30-40), die der Zoll geöffnet hat. Ich vermute, es hängt auch davon ab, welches HZA damit befasst ist.
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2 Kommentare:
von General_Lee am 27.11.2020 20:44:
Vielleicht hilft es ja, den Zoll zu sensibilisieren. Ich drück auf jeden Fall die Daumen ...
von diehard84 am 27.11.2020 22:28:
Genau das habe ich in meinem Fall auch getan.....
Geschrieben: 27 Nov 2020 20:43

chingie123

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Zitat:
Zitat von "diehard84"
Ich kann sehr wohl beweisen, dass es der Zoll Mitarbeiter durch seine grenzenlose inkompetenz war.Bilder sagen mehr als Worte ;) 

Aktuell ist der Artikel wieder lieferbar und ich hab das an Zavvi gemeldet und Ersatz verlangt. Denke mal bevor die aus der Suppe kommen bzw. ich muss das beschädigte vorher einsenden, ist es wieder "ausverkauft" ....

DSC_3050_2.JPG DSC_3051.JPG DSC_3057.JPG


Was standen als Warenwert auf der Verpackung drauf ????
Geschrieben: 27 Nov 2020 20:44

chingie123

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Zitat:
Zitat von "Pluto57"
General Lee
Ich habe mal in meinem Fall das veranwortliche HZA Gießen angeschrieben und auf diese unhaltbare Praxis hingewiesen.
Und ebenso mitgeteilt, dass die Päckchen von Zavvi immer korrekt deklariert sind bzgl. Inhalt und Preis, also ein Öffnen nicht erforderlich ist. Falls stichprobenartig ein Nachweis erbracht werden soll, ist das ja kein Problem.....wollte auch nur die Leute vom Zoll sensibilisieren für diese Art von Sendungen, damit sich Sammler in Zukunft nicht deutschlandweit über beschädigte Steels ärgern müssen. Ich glaube zwar nicht, dass das etwas nützt, aber ein Versuch war´s mir wert.....
Es sind übrigens die ersten beiden Steels dieses Jahr von Zavvi (von ca.30-40), die der Zoll geöffnet hat. Ich vermute, es hängt auch davon ab, welches HZA damit befasst ist.


Nehmen die 16% oder 19% MwSt ?????
1 Kommentar:
von General_Lee am 27.11.2020 21:02:
siehe meine Antwort weiter unten
Geschrieben: 27 Nov 2020 20:46

chingie123

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Was passiert wenn der Wert z.B bei 29,91€ liegt!!!!
kommen da Zollgebühren dazu und 6€ DHL ???? oder nicht?
normalerweise liegt ja bei zurzeit 16% das ganze unter 5€ ?
Geschrieben: 27 Nov 2020 20:53

General_Lee

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Zitat:
Zitat von "chingie123"
Was passiert wenn der Wert z.B bei 29,91€ liegt!!!!
kommen da Zollgebühren dazu und 6€ DHL ???? oder nicht?
normalerweise liegt ja bei zurzeit 16% das ganze unter 5€ ?
Aktuell hast Du mit 29,91€ kein Problem, da nur 4,79€ EUSt anfallen würden und der deutsche Zoll unter 5,00€ auf die Vollstreckung verzichtet.
Ab 01.01.2021 bist Du bei 29,91€ mit 19% EUSt + 6,00€ DHL Servicepauschale dabei.
 
Geschrieben: 27 Nov 2020 22:30

diehard84

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Zitat:
Zitat von "chingie123"
Was standen als Warenwert auf der Verpackung drauf ????
Der korrekt angegebene Kaufpreis 33,99€ wie bei Zavvi eigentlich üblich.

@ Pluto57
Bei mir war auch das HZA Gießen dafür verantwortlich. Wenn die über Frankfurt abgewickelt wurden werden die nur auf den Kopierer gelegt und die auf der Sendung außen angegebenen Daten verarbeitet ohne die Sendung zu öffnen. So ein grobes vorgehen hatte ich bisher auch noch nie. Man ist froh, dass die Sendungen beim Transport keinen Schaden nehmen und dann sind dort solche Vollpfosten am Werk und beschädigen fremdes Eigentum und wie man sieht ist das kein Einzelfall mehr. Ich werde denen noch ne Weile auf den Sack gehen wenn ich keine Antwort bekomme. Sollten weitere solcher Sendungen eintreffen und die auch nicht reagieren müsste man mal schauen ob man den Sachbearbeiter nicht auch anzeigen kann. Keine Ahnung wie da die Rechtslage ist.

Anbei nochmal ein Detailbild von mir mit dem Schaden DSC_3061_2.JPG
Geschrieben: 28 Nov 2020 08:44

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man könnte doch mal eine sammelklage an das amt in gießen einreichen mit unterschriften von denen die sowas schon erlebt haben ?
ich hatte auch schon mit den vollidioten dort probleme
wir leben hier zwar in deutschland, das land der geschlossenen mäuler aber auch hier darf ein zollbeamte nicht einfach etwas zerstören den es ist nicht seins sondern es gehört einem kunden
Geschrieben: 29 Nov 2020 00:25

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Wir beide haben unabhängig voneinander Mails gesendet. Es war bei uns beiden der gleiche Sachbearbeiter, welcher die Schäden verursachte.

Wer ebenfalls betroffen ist kann diesen Thread hier gern nutzen um sich mitzuteilen (ohne Namen zu nennen!) und sollte unabhängig davon ebenso an die auf dem Zolldoukument angegebene Mailadresse seine Beschwerde mit aller Deutlichkeit artikulieren.

Sollte ich weitere solcher Sendungen bekommen und keine Reaktion von denen erhalten dass das abgestellt wird, muss man schauen was man rechtlich tun kann sprich eine Anzeige gegen das HZA Gießen oder den verantwortlichen Sachbearbeiter dort selbst.
Geschrieben: 29 Nov 2020 10:08

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Zitat:
Zitat von "diehard84"
Wir beide haben unabhängig voneinander Mails gesendet. Es war bei uns beiden der gleiche Sachbearbeiter, welcher die Schäden verursachte.

Wer ebenfalls betroffen ist kann diesen Thread hier gern nutzen um sich mitzuteilen (ohne Namen zu nennen!) und sollte unabhängig davon ebenso an die auf dem Zolldoukument angegebene Mailadresse seine Beschwerde mit aller Deutlichkeit artikulieren.

Sollte ich weitere solcher Sendungen bekommen und keine Reaktion von denen erhalten dass das abgestellt wird, muss man schauen was man rechtlich tun kann sprich eine Anzeige gegen das HZA Gießen oder den verantwortlichen Sachbearbeiter dort selbst.


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Geschrieben: 02 Dez 2020 16:50

Pluto57

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Hier die Antwort des Hauptzollamts Giessen:

"Sehr geehrter Herr XXX,

Sie informierten das Hauptzollamt Gießen darüber, dass beim Öffnen der an Sie gerichteten Sendung die darin befindliche Ware beschädigt wurde. Dies bedauere ich.

Zur Ihrer Information teile ich Ihnen jedoch das Folgende mit:

Werden Waren von der Zollstelle zur Beschau ausgewählt, besteht eine Darlegungspflicht des Beteiligten. Bei den von der Deutschen Post AG (Post) betriebenen Internationalen Postzentren (IPZen) bedeutet dies, dass diese Darlegungspflicht die Post als gesetzlichen Vertreter der Empfänger trifft. Den Zollbediensteten ist es aufgrund innerdienstlicher Reglelungen untersagt, sich an dem Auspacken der Waren zu beteiligen.

Die Beschädigung wurde daher nicht von Zollbediensteten verursacht."
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich verstehe das so, dass Postmitarbeiter die Pakete öffnen und nicht Mitarbeiter des Zolls. Das Paket wird aber mittels eines Zollaufklebers wieder verschlossen.
Bekommt der Zoll das geöffnete Paket vorgelegt? Und wer berechnet dann die fällige Einfuhrumsatzsteuer? Ist der genannte Sachbearbeiter lediglich für die Berechnung
zuständig?
Das alles macht doch keinen Sinn, der ganze Vorgang ist suspekt, hier einen Schuldigen für die Beschädigungen auszumachen, dürfte fast unmöglich sein.
 
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