Gegen dich wird vermutlich wegen Hehlerei ermittelt. Angesichts des
angemessenen Kaufpreises und der normalen Kaufabwicklung wird man
die den Vorsatz, evtl. ein gestohlenes Gerät zu kaufen, aber wohl
kaum nachweisen können. Du hast es ja nicht für 5€ an einer
Haltestelle gekauft. Von daher wäre es vielleicht doch ratsam, den
Sachverhalt zu schildern wie er sich für dich ereignet hat und sich
nicht auf das Schweigerecht zu berufen.
An den Verkäufer musst Du nichts mehr zahlen, da er dir das
Eigentum am Gerät ja nicht verschaffen kann.
Das Problem ist, dass er das Geld ja bereits von Klarna hat. Das
musst Du mit Klarna klären. Grundsätzlich hast Du schlicht einen
Kredit aufgenommen um den Kaufpreis zu zahlen. Dass der Kauf nun
nachträglich nicht erfüllt wird beeinträchtigt den seperaten
Kreditvertag eigentlich nicht, so dass Du u. U. weiter zahlen
musst, sofern Klarna sich nicht kulant zeigt. Von mir aus würde ich
die Zahlungen jedenfalls nicht ohne Absprache einstellen.
Anspruch auf Schadensersatz hast Du gegen den Verkäufer und er
dürfte auch des Betrugs zu deinem Nachteil verdächtig sein,sofern
er wusste, dass das Handy gestohlen war. Ich würde Strafanzeige
gegen ihn erstatten, idealerweise in deiner polizeilichen
Vernehmung, da ja ein Zusammenhang zu deinem Verfahren
besteht.
Allerdings kann man zivilrechtliche Forderungen entgegen
landläufiger Meinung grundsätzlich nicht im Strafverfahren geltend
machen.
Abgesehen davon wird beim Verkäufer vermutlich wenig zu holen
sein.
Das Handy bekommst Du natürlich nicht wieder, da man an abhanden
gekommenen Sachen nicht gutgläubig Eigentum erwerben kann.