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[Hitmeister INFO] Kostenlose FSK-Freischaltung

Gestartet: 01 Okt 2008 16:29 - 20 Antworten

Geschrieben: 26 Okt 2012 08:30

Alan Shore

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Hallo Nero,

ermittelt die Polizei gegen dich? Wenn du Beschuldigter in einem Strafverfahren bist, musst du dich nicht äußern, auch nicht zum Termin bei der Polizei erscheinen. Du kannst, aber du musst nicht.

Ich weiß nicht genau, wie das mit Klarna läuft und was das ist, aber vielleicht rufst du dort nochmal an, um das zu klären.
Du könntest deinerseits eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Verkäufer stellen, wenn nicht schon gegen den ermittelt wird. In diesem Strafverfahren könntest du dann auch deinen Schaden geltend machen, also die Beträge, die du bereits gezahlt hast, soweit Klarna diese nicht erstattet.
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Geschrieben: 26 Okt 2012 09:24

TheRuhlander

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Zitat:
Zitat von NeRo86
Was ich heute erlebt habe glaubt mir kein Mensch.
Ich habe mir im September bei Hitmeister über einen Händler das Samsung Galaxy S2 gekauft für 300 Euro. Das Handy kam auch schnell an incl. Ladegerät aber ohne OVP. Auf dem Handy waren noch die persönlichen Daten vom Vorbesitzer und das kam mir schon seltsam vor. Ich hatte den Verkäufer darauf angeschrieben aber nie eine Antwort erhalten. Heute und das ohne Witz klingelt es bei mir und es stehen 3 Männer von der Kripo mit einem Durchsuchungsbefehl vor meiner Tür. Sie erklärten mir das sie ein Samsung Galaxy S2 Ceramic suchen und ich es laut meiner Telefonnr in meinem Besitz habe. Es hat sich herausgestellt, dass der Verkäufer mir ein geklautes Handy verkauft hat und natürlich haben sie das Handy eingezogen. Ich steh nun ohne Handy da und bekomme noch einen Termin zur Vorladung um mich dazu zu äussern. Ich hatte das Handy über Klarna Ratenkauf gekauft und habe jetzt das Problem das ich die Zahlung ja stornieren muss. Ich habe bei Klarna angerufen und denen den Fall geschildert und denen die Fallnr. von der Polizei übermittelt. Die Mitarbeiterin dachte wohl es sei ein schlechter Witz aber hat die Ratenzahlung erstmal gestoppt.....

Was soll ich jetzt weiter machen? Muss ich das Handy trotzdem bezahlen?

Hitmeister ist für mich erstmal gestorben

Ganz schwierige Kiste. Wir können dir hier auch keine zuverlässige Rechtsberatung liefern. Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Ich persönlich würde die Zahlungen erstmal einstellen. Zum einen kann man dir nur rechtsgültig eine Sache verkaufen die man nicht nur besitzt, sondern an der man auch Eigentumsrechte hat. Und darüber hinaus hast du die Tagebuchnur. der Polizei und kannst dich jederzeit darauf berufen.

Falls du bereits eine Rate gezahlt hast musst du dir aber ja noch Gedanken machen wie du dein Geld wiederbekommst.

Was die polizeilichen Ermittlungne angeht würde ich mir wenig Sorgenmachen da du ja sicher einen Kaufvertrag bzw. Unterlagen zu dem Vorgang hast.

Im Gegenzug würde ich noch Anzeige erstatten.

P.S.:: Aber davon abgesehen glaube ich nicht das du den richtigen Thread gewählt hast! ;)
Geschrieben: 26 Okt 2012 14:18

hardti

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Gegen dich wird vermutlich wegen Hehlerei ermittelt. Angesichts des angemessenen Kaufpreises und der normalen Kaufabwicklung wird man die den Vorsatz, evtl. ein gestohlenes Gerät zu kaufen, aber wohl kaum nachweisen können. Du hast es ja nicht für 5€ an einer Haltestelle gekauft. Von daher wäre es vielleicht doch ratsam, den Sachverhalt zu schildern wie er sich für dich ereignet hat und sich nicht auf das Schweigerecht zu berufen.

An den Verkäufer musst Du nichts mehr zahlen, da er dir das Eigentum am Gerät ja nicht verschaffen kann.

Das Problem ist, dass er das Geld ja bereits von Klarna hat. Das musst Du mit Klarna klären. Grundsätzlich hast Du schlicht einen Kredit aufgenommen um den Kaufpreis zu zahlen. Dass der Kauf nun nachträglich nicht erfüllt wird beeinträchtigt den seperaten Kreditvertag eigentlich nicht, so dass Du u. U. weiter zahlen musst, sofern Klarna sich nicht kulant zeigt. Von mir aus würde ich die Zahlungen jedenfalls nicht ohne Absprache einstellen.

Anspruch auf Schadensersatz hast Du gegen den Verkäufer und er dürfte auch des Betrugs zu deinem Nachteil verdächtig sein,sofern er wusste, dass das Handy gestohlen war. Ich würde Strafanzeige gegen ihn erstatten, idealerweise in deiner polizeilichen Vernehmung, da ja ein Zusammenhang zu deinem Verfahren besteht.

Allerdings kann man zivilrechtliche Forderungen entgegen landläufiger Meinung grundsätzlich nicht im Strafverfahren geltend machen.

Abgesehen davon wird beim Verkäufer vermutlich wenig zu holen sein.

Das Handy bekommst Du natürlich nicht wieder, da man an abhanden gekommenen Sachen nicht gutgläubig Eigentum erwerben kann.
Geschrieben: 26 Okt 2012 16:31

t0801

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Also erstmal würde ich nicht unbedingt die Schuld bei Hitmeister.de suchen. Die können da am wenigsten für. Bei eBay, Amazon und Konsorten hätte dir das gleiche passieren können. Zudem bietet Hitmeister auch sowas wie Käuferschutz an, den du 2x in Anspruch nehmen kannst. Ich würde mich mit denen in Verbindung setzen und den Sachverhalt schildern.
Geschrieben: 26 Okt 2012 17:16

Alan Shore

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Zitat:
Zitat von hardti
Allerdings kann man zivilrechtliche Forderungen entgegen landläufiger Meinung grundsätzlich nicht im Strafverfahren geltend machen.

Da muss ich widersprechen - das Zauberwort heißt "Adhäsionsverfahren". Der Anspruch muss lediglich aus der Straftat entstanden sein.

Link zu § 403 StPO
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Geschrieben: 26 Okt 2012 17:38

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Erstmal danke an euch für die Antworten. Ich habe mit Klarna telefoniert und die haben die Zahlung gestoppt und wollten von mir noch die Aktennr. der Polizei von dem Fall. Heute habe ich von Hitmeister eine Benachrichtigung bekommen, dass der Verkäufer den Verkauf storniert hat und ich somit den Artikel nicht mehr zahlen brauch. Hitmeister hat dazu auch Klarna benachrichtigt. Ich werde gegen den Verkäufer Strafanzeige wegen Betrug stellen wenn ich zur Anhörung vorgeladen werde.
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Geschrieben: 26 Okt 2012 19:39

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Zitat:
Zitat von NeRo86
Ich werde gegen den Verkäufer Strafanzeige wegen Betrug stellen wenn ich zur Anhörung vorgeladen werde.

Mach das mal lieber gleich. Die Anzeige kannst du auch schriftlich oder online stellen.
Geschrieben: 26 Okt 2012 20:24

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Zitat:
Zitat von Alan Shore
Da muss ich widersprechen - das Zauberwort heißt "Adhäsionsverfahren". Der Anspruch muss lediglich aus der Straftat entstanden sein.

Link zu § 403 StPO

Deswegen schrieb ich ja auch "grundsätzlich".

Das Adhäsionsverfahren hat praktisch kaum Bedeutung. In den 12 Berufsjahren hatte ich das vielleicht 4 mal in einer Hauptverhandlung, wenn überhaupt. Und ich hatte wesentlich mehr als 4 Hauptverhandlungen ;)
Geschrieben: 26 Okt 2012 21:01

tomgreen

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es ist richtig dass du keine aussage machen musst.
aber wenn der fall so wie geschildert ist, dann hast du ja keinerlei schuld und kannst eine aussage machen, die vermutlich auch eher helfen wird selber recht zu bekommen. die polizei bzw. staatsanwaltschaft sollte ja interesse haben den richtigen täter zu belangen...

ich weiß nicht wer dein vertragspartner ist (hitmeister oder ein privater verkäufer der an hitmeister verkauft hat?). aber du hast einen gültigen kaufvertrag und nach meinem laien wissen wäre der verkäufer rechtlich verpflichtet dir schadenersatz zu leisten. dies könnte z.b. das gleiche handy sein. er ist ja einen kaufvertrag mit dir eingangen und ist zur lieferung verpflichtet.

die einzige kritische sache ist, ob du beweisen kannst, dass das auch das handy ist, welches du von hitmeister bekommen hast (imei im kaufvertrag z.b.). ansonsten könnte bei viel pech die situation eintreten, dass gesagt wird sie hätten ein anderes handy geliefert... unwahrscheinlich aber man weiß ja nie....

dir viel glück aber
Geschrieben: 26 Okt 2012 21:26

NeRo86

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Jetzt habe ich noch ein ganz anderes Problem. Ich habe das Handy ja gestern der Kripo übergeben und konnte noch meine Simkarte entfernen aber das handy selbst nicht auf Werkseinstellung zurück stellen. Das heißt es sind noch sämtliche Daten drauf WhatsApp, GoogleKonto, Facebook Messenger, SparkassenApp etc. Ich habe jetzt Angst, dass wenn der Besitzer des Handys wenn er es zurück bekommt, dann auf meine Daten zugreifen kann. Weil die Apps sind ja trotzdem auf dem Handy auch wenn die Simkarte nicht mehr drin ist. Der Besitzer könnte somit auf private Daten etc zugreifen und persönliche Nachrichten bei WhatsApp usw lesen. Ich habe da echt Angst und mach mir da einen Kopf. Könnte ich zur Polizeidienststelle gehen die für den Fall verantwortlich ist und versuchen das sie mich an das Handy kurz lassen?

Nur Probleme durch den Mist :sad:
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