Geschrieben: 20 Dez 2013 15:26
Hallo
Ich habe über Amazon eine Blu-ray verkauft, nun behauptet der
Käufer, er habe die Ware nicht erhalten und will nun das Geld
wieder haben.
Als Hinweis: Die Blu-ray wurde per Privatverkauf verkauft, also
nicht gewerblich.
Wie sieht Amazon das?
Habe zwar parallel eine Frage dort laufen, aber mich interessiert
dazu eine Alternativ Meinung.
Vielen Dank schonmal :thumb: :)
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:31
Amaray Freak
Blu-ray Papst
Aktivität:
Tja da wirst du Pech haben. Amazon entscheidet immer zugunsten des
Käufers. Wenn der die A-Z Garantie zieht stehst du ohne Blu-ray und
ohne Geld da.
Die lassen da auch nicht mit sich reden.
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:36
Zitat:
Zitat von t0801
Tja da wirst du Pech haben. Amazon entscheidet immer zugunsten des
Käufers. Wenn der die A-Z Garantie zieht stehst du ohne Blu-ray und
ohne Geld da.
Die lassen da auch nicht mit sich reden.
hab ich mir leider schon fast gedacht... aber an und für sich schon
ein schlechter Witz, oder?
wie gesagt: Ich verkaufe von Privat und da sieht , soviel ich
weioß, das deutsche recht, was anderes vor...
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:42
Amaray Freak
Blu-ray Papst
Aktivität:
Find die Sache auch schlecht geregelt. Deswegen verabschieden sich
auch immer mehr private Verkäufer aus dem Marcetplace.
Gesetzlich sieht die Sache natürlich anders aus, aber Ama beruft
sich immer auf seine AGBs. Was nun wirklich rechtens ist und was
nicht, müsste dann wohl ein Gericht entscheiden.
Neben den horrenden Gebühren ist das der zweite abschreckende
Punkt.
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:44
Gast
Zitat:
Zitat von t0801
Tja da wirst du Pech haben. Amazon entscheidet immer zugunsten des
Käufers. Wenn der die A-Z Garantie zieht stehst du ohne Blu-ray und
ohne Geld da.
Die lassen da auch nicht mit sich reden.
Kann ich leider so
bestätigen, das ist genauso wie mit paypal, deshalb biete ich das
nicht an, dass Du als Verkäufer immer das Nachsehen hast.
Deshalb verkaufe ich über amazon nichts.
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:54
Ja, wie andere schon geschrieben haben: Wer über Amazon verkauft
soll sich sozusagen wie Amazon selbst verhalten. Ich habe da auch
mal 3-4 Sachen verkauft und hatte direkt nur Ärger, so dass ich es
wieder gelassen habe. Zum Beispiel hatte ich bei den
Artikelbeschreibungen einen kleinen Schaden ganz ehrlich angemerkt
- darüber beschwert sich der Käufer dann später und behauptet steif
und fest er habe es nicht gelesen. Ein anderer beschwert sich, dass
die Ware am nächsten Tag noch nicht da ist, obwohl er abends 18 Uhr
bestellt hat...Das war mir dann zu doof ^^.
Bei Amazon kannste halt leider nix machen...Wenn der Käufer drauf
besteht, ist die Ware weg und er bekommst das Geld entweder
freiwillig von dir oder erzwingt es via A-Z. Ich würde es aber zum
letzten Punkt kommen lassen, denn die kann er wenigstens nur
begrenzt einsetzen. Könnte es vielleicht auch an der Weihnachtspost
liegen? Wie lange wartet er denn bisher?
Bei eBay gilt, dass man immer zusätzlich zum unversicherten Versand
auch den Paketversand als Option anbieten sollte - denn dann hat
der Käufer bewusst selbst den unversicherten Versand gewählt. Ich
schreibe auch immer zusätzlich dazu, dass ich bei Wahl der Option
"unversicherter Versand" für Schäden und von der Post nicht
zugestellte Ware nicht haftbar bin. Allerdings hatte ich
diesbezüglich bei eBay zum Glück noch nie Probleme.
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:58
Gast
Zitat:
Zitat von Jason-X
hab ich mir leider schon fast gedacht... aber an und für sich schon
ein schlechter Witz, oder?
wie gesagt: Ich verkaufe von Privat und da sieht , soviel ich
weioß, das deutsche recht, was anderes vor...
So ist es... Aber man kennt ja Tanta Ama :confused:, man könnte
sich der Verlust zivilrechtlich einklagen... Lohnt bei den Summen
nur meist nicht.
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:58
Plasma Club Member
Blu-ray Profi
Aktivität:
Forenposts: 3.241
Clubposts: 8
seit 18.12.2008
Panasonic TX-P65VTW60
OPPO BDP-93EU
Bedankte sich 441 mal.
Erhielt 1749 Danke für 843 Beiträge
Zitat:
Zitat von Jason-X
hab ich mir leider schon fast gedacht... aber an und für sich schon
ein schlechter Witz, oder?
wie gesagt: Ich verkaufe von Privat und da sieht , soviel ich
weioß, das deutsche recht, was anderes vor...
Aber man kann ja vertraglich anderes vereinbaren als das Gesetz
vorsieht. Und wenn Du bei Amazon etwas verkaufst akzeptierst Du
deren Marketplace Bedingungen. Und die geben dem Käufer recht.
Geschrieben: 20 Dez 2013 16:01
Zitat:
Zitat von VincentVinyl
Wie lange wartet er denn bisher?
Versendet habe ich letzte Woche Montag
Geschrieben: 20 Dez 2013 17:32
Gast
Zitat:
Zitat von hardti
Aber man kann ja vertraglich anderes vereinbaren als das Gesetz
vorsieht. Und wenn Du bei Amazon etwas verkaufst akzeptierst Du
deren Marketplace Bedingungen. Und die geben dem Käufer
recht.
Nur dürfen die AGBs nicht gegen geltendes Recht verstoßen.