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[FRAGE] Haftung: Wer haftet wenn bei Amazon Marketplace eine Lieferung nicht ankommt

Gestartet: 20 Dez 2013 15:26 - 18 Antworten

#1
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:26

Jason-X

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Hallo

Ich habe über Amazon eine Blu-ray verkauft, nun behauptet der Käufer, er habe die Ware nicht erhalten und will nun das Geld wieder haben.

Als Hinweis: Die Blu-ray wurde per Privatverkauf verkauft, also nicht gewerblich.

Wie sieht Amazon das?

Habe zwar parallel eine Frage dort laufen, aber mich interessiert dazu eine Alternativ Meinung.

Vielen Dank schonmal :thumb: :)
#2
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:31

t0801

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Tja da wirst du Pech haben. Amazon entscheidet immer zugunsten des Käufers. Wenn der die A-Z Garantie zieht stehst du ohne Blu-ray und ohne Geld da.

Die lassen da auch nicht mit sich reden.
#3
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:36

Jason-X

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Zitat:
Zitat von t0801
Tja da wirst du Pech haben. Amazon entscheidet immer zugunsten des Käufers. Wenn der die A-Z Garantie zieht stehst du ohne Blu-ray und ohne Geld da.

Die lassen da auch nicht mit sich reden.

hab ich mir leider schon fast gedacht... aber an und für sich schon ein schlechter Witz, oder?
wie gesagt: Ich verkaufe von Privat und da sieht , soviel ich weioß, das deutsche recht, was anderes vor...
#4
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:42

t0801

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Find die Sache auch schlecht geregelt. Deswegen verabschieden sich auch immer mehr private Verkäufer aus dem Marcetplace.

Gesetzlich sieht die Sache natürlich anders aus, aber Ama beruft sich immer auf seine AGBs. Was nun wirklich rechtens ist und was nicht, müsste dann wohl ein Gericht entscheiden.

Neben den horrenden Gebühren ist das der zweite abschreckende Punkt.
#5
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:44

Gast

Zitat:
Zitat von t0801
Tja da wirst du Pech haben. Amazon entscheidet immer zugunsten des Käufers. Wenn der die A-Z Garantie zieht stehst du ohne Blu-ray und ohne Geld da.

Die lassen da auch nicht mit sich reden.

Kann ich leider so bestätigen, das ist genauso wie mit paypal, deshalb biete ich das nicht an, dass Du als Verkäufer immer das Nachsehen hast.
Deshalb verkaufe ich über amazon nichts.
#6
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:54

VincentVinyl

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Ja, wie andere schon geschrieben haben: Wer über Amazon verkauft soll sich sozusagen wie Amazon selbst verhalten. Ich habe da auch mal 3-4 Sachen verkauft und hatte direkt nur Ärger, so dass ich es wieder gelassen habe. Zum Beispiel hatte ich bei den Artikelbeschreibungen einen kleinen Schaden ganz ehrlich angemerkt - darüber beschwert sich der Käufer dann später und behauptet steif und fest er habe es nicht gelesen. Ein anderer beschwert sich, dass die Ware am nächsten Tag noch nicht da ist, obwohl er abends 18 Uhr bestellt hat...Das war mir dann zu doof ^^.

Bei Amazon kannste halt leider nix machen...Wenn der Käufer drauf besteht, ist die Ware weg und er bekommst das Geld entweder freiwillig von dir oder erzwingt es via A-Z. Ich würde es aber zum letzten Punkt kommen lassen, denn die kann er wenigstens nur begrenzt einsetzen. Könnte es vielleicht auch an der Weihnachtspost liegen? Wie lange wartet er denn bisher?

Bei eBay gilt, dass man immer zusätzlich zum unversicherten Versand auch den Paketversand als Option anbieten sollte - denn dann hat der Käufer bewusst selbst den unversicherten Versand gewählt. Ich schreibe auch immer zusätzlich dazu, dass ich bei Wahl der Option "unversicherter Versand" für Schäden und von der Post nicht zugestellte Ware nicht haftbar bin. Allerdings hatte ich diesbezüglich bei eBay zum Glück noch nie Probleme.
#7
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:58

Gast

Zitat:
Zitat von Jason-X
hab ich mir leider schon fast gedacht... aber an und für sich schon ein schlechter Witz, oder?
wie gesagt: Ich verkaufe von Privat und da sieht , soviel ich weioß, das deutsche recht, was anderes vor...

So ist es... Aber man kennt ja Tanta Ama :confused:, man könnte sich der Verlust zivilrechtlich einklagen... Lohnt bei den Summen nur meist nicht.
#8
Geschrieben: 20 Dez 2013 15:58

hardti

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Zitat:
Zitat von Jason-X
hab ich mir leider schon fast gedacht... aber an und für sich schon ein schlechter Witz, oder?
wie gesagt: Ich verkaufe von Privat und da sieht , soviel ich weioß, das deutsche recht, was anderes vor...

Aber man kann ja vertraglich anderes vereinbaren als das Gesetz vorsieht. Und wenn Du bei Amazon etwas verkaufst akzeptierst Du deren Marketplace Bedingungen. Und die geben dem Käufer recht.
#9
Geschrieben: 20 Dez 2013 16:01

Jason-X

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Zitat:
Zitat von VincentVinyl
Wie lange wartet er denn bisher?

Versendet habe ich letzte Woche Montag
Geschrieben: 20 Dez 2013 17:32

Gast

Zitat:
Zitat von hardti
Aber man kann ja vertraglich anderes vereinbaren als das Gesetz vorsieht. Und wenn Du bei Amazon etwas verkaufst akzeptierst Du deren Marketplace Bedingungen. Und die geben dem Käufer recht.

Nur dürfen die AGBs nicht gegen geltendes Recht verstoßen.


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