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Zitat von DeutscherHerold
Ja, nur wo in Bayern? :rofl:
Mariä Himmelfahrt" – Feiertag in 1 700 bayerischen Gemeinden
Offene Geschäfte in den meisten ober- und mittelfränkischen
Gemeinden
München, 08.08.2008 Wie das Bayerische Landesamt für
Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, ist in Bayern das Fest
"Mariä Himmelfahrt" in 1 700 von insgesamt 2 056 Gemeinden ein
gesetzlicher Feiertag. Während in Oberbayern und Niederbayern in
allen bayerischen Kommunen der 15. August ein gesetzlicher Feiertag
ist, wird in Oberfranken und Mittelfranken in den meisten Gemeinden
an diesem Tag gearbeitet. In fünf der acht bayerischen Großstädte
ist "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag.
Nach den Festlegungen des bayerischen Feiertagsgesetzes von 1980
ist in einer Gemeinde am 15. August das Fest "Mariä Himmelfahrt"
immer dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn aufgrund des Ergebnisses
der letzten Volkszählung dort mehr katholische als evangelische
Einwohner ihre Hauptwohnung hatten.
In diesem Jahr fällt "Mariä Himmelfahrt" auf einen Freitag. Nach
Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und
Datenverarbeitung ist das Fest "Mariä Himmelfahrt" in 1 700 von
insgesamt 2 056 Gemeinden Bayerns ein gesetzlicher Feiertag. In den
beiden Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern ist der 15.
August überall Feiertag, da dort in allen Gemeinden zum Zeitpunkt
der Volkszählung 1987 die Zahl der Katholiken überwog. Auch in den
meisten oberpfälzischen, schwäbischen und unterfränkischen
Gemeinden bleiben die Geschäfte geschlossen. In Oberfranken und
Mittelfranken wird dagegen an diesem Tag in den meisten Gemeinden
gearbeitet.
Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg,
Regensburg und Ingolstadt "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher
Feiertag ist, wird in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg,
Fürth und Erlangen gearbeitet. Die Gemeinde Warmensteinach im
Landkreis Bayreuth ist diejenige Gemeinde im Freistaat, in der 1987
der Unterschied katholische zu evangelische Einwohner am geringsten
ausfiel. Hier muss gearbeitet werden, weil es damals 22
evangelische Einwohner mehr als katholische gab.
In welchen bayerischen Kommunen das Fest "Mariä Himmelfahrt" ein
gesetzlicher Feiertag ist, kann dem Internetangebot des Landesamts
www.statistik.bayern.de/ - Link
"Feiertagsregelung für Mariä Himmelfahrt" entnommen werden. Hier
steht eine Datenbank zur Verfügung, in der bestimmte Gemeinden
gesucht, aber auch alle Gemeinden eines Kreises oder eines
Regierungsbezirks mit der jeweiligen Feiertagsregelung angelistet
werden können. Dort finden Sie auch einen Gesamtüberblick für ganz
Bayern (Karte).