BluLife - Gästebuch von CharliePace

  
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buuhhmann schrieb am 01.03.2009 um 19:21
Die Kanzlerin hat da kein Mitspracherecht. ;-)

Ich stimme Dir voll und ganz zu, aber Gesetze gelten auch oft als eine Art "Leitfaden". Welche Rechte und Pflichten habe ich wann und in welchem Umfang? Und prinzipiell hat man ja ein Recht auf Beischlaf mit der eigenen Frau/dem eigenen Mann. Das wird eben als Teil der Ehe angesehen - was meiner Meinung nach auch vollkommen in Ordnung ist. Das klare Gegenteil wäre eben: Kein Recht auf Beischlaf mit anderen Personen. Ich habe kein Recht darauf mit Jessica Alba zu schlafen, da wir eben nicht verheiratet sind - zumindest noch nicht. ^^

Grundsätzlich ist es also ok, dass das so im Gesetz steht und würde man es streichen, wäre es auch irgendwie falsch. Deshalb hat man eben durch ein Verfahrensgesetz zumindest die Vollstreckbarkeit ausgeschlossen. Das deutsche Recht ist manchmal seltsam, aber nur selten unüberlegt - Gegenteil: US-amerikanische Gesetze ^^


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buuhhmann schrieb am 01.03.2009 um 18:20
Ja, das wär wirklich lustig. Fragt sich jedoch für wen?!? ^^

Ich schätze, wenn man das gesetzlich ändern würde, dann hätten wir Männer viel mehr davon. Ich verstehe auch gar nicht, warum man das nicht tut! Jetzt ist der richtige Zeitpunkt - wo wir Männer bei der Machtverteilung der Gesetzgebung noch in der Überzahl sind. Bald wird sich das ändern und dann kommt eher ein Gesetz, dass den Sex nur aufs "Kinder zeugen" beschränkt. Achja... und auch nur dann, wenn die Frau will. ^^


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buuhhmann schrieb am 01.03.2009 um 16:50
Nein, es ist ein Bundesgesetz, dass durch ein Verfahrengesetz ausgehebelt wird.
Theoretisch ist die Klage ja möglich, aber ein Urteil ist nicht vollstreckbar. Also bringt natürlich auch die Klage selbst nichts.
Klar, Gesetz ist Gesetz und jeder Richter wird Dir auch sagen, dass Du Recht hast. Bei einem Prozess vor Gericht würdest Du auch gewinnen und man würde Deine Frau zum Sex mit Dir verurteilen. Das blöde ist eben nur, dass die Vollstreckung nicht möglich ist.


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buuhhmann schrieb am 01.03.2009 um 00:53
Bin ich jetzt schon mein Freund, bin ich jetzt schon. ;-)
Es gibt einen Paragraphen, der ein Recht auf Sex während der Ehe verspricht. Blöd dabei ist leider, dass der nicht einklagbar ist. :-/ Das ist eine der vielen Lücken im deutschen Recht.
Da wird einem was versprochen und man ist auch im Recht, wenn man es verlangt, aber bekommen wird man es eh nicht. ^^


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buuhhmann schrieb am 28.02.2009 um 16:37
Och... neeee... hoffentlich kommt dieser Moment nicht. Und wenn doch, dann suchen wir uns eben eine andere. ;-)
Eigentlich dürfte die Frau dann nicht sauer werden, wenn man eh unten durch ist... ;-)


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buuhhmann schrieb am 28.02.2009 um 16:24
Das ist ja sensationell! Dumm nur, dass Du das nicht aufgenommen hast, oder?

Das wird Dir keine Frau glauben, wenn Du es ihr nicht zeigst. Außerdem finden die ganz schnell eine neue Ausrede. Wenn es darum geht keinen Sex zu haben, dann sollen die ja bekanntlich sehr erfinderrisch sein - seltsam, dass es in keinem anderen Fall so ist. ;-)

Ich muss zugeben, dass ich bisher mit dieser Thematik nicht zu kämpfen hatte, aber ich denke, dass das wohl im höheren Alter jeden von uns erwischen wird. :-(


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