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Oscar-Kuriosität: 25 Millionen-Dollar Klage gegen "The Wolf of Wall Street"
20.02.2014
Einer der ganz großen Oscar-Favoriten wurde kurz vor den Academy Awards mit einer 25 Millionen-Dollar Klage belangt. Der ehemalige Top-Manager der Firma "Stratton Oakmont" hat die Produzenten von "The Wolf of Wall Street" verklagt. Der Grund: Andrew Greene – im Film heißt er Nicky "Rugrat" Koskoff - wird in dem Film als ein drogensüchtiger und herumhurender Finanzjongleur dargestellt, der keinerlei ethische und moralische Grundsätze verfolge. Greenes Anwälte sehen darin eine deutliche Verunglimpfung ihres Mandanten.
Greene wird als "Wigwam" in dem Film vorgestellt. Ein Mann, der neben Leonardo DiCaprio mit dem Verkauf von Aktienpaketen das ganz große Geld verdienen will. Ironischerweise regt sich der ehemalige "Stratton Oakmont"-Manager in seiner Klageschrift besonders darüber auf, dass in dem Film ständig Witze über sein Toupet – deshalb auch der Spitzname "Rugrat" (steht für Mütze oder Teppich) – gemacht werden.
In der Klageschrift steht wörtlich: "In diversen Szenen in dem Film wird 'Rugrats' Toupet auf höchst offensive Art und Weise veralbert." – Ein Umstand, den Greene, der privat ein Toupet trägt, als "unerträglich" empfindet. So wird das Toupet von "Rugrat" in dem mehrfach Oscar-nominierten Film als "piece of shit hairpiece" vorgestellt.
Greene, dessen Firma in den 90er Jahren mit Aktienbetrug Millionen veruntreut hatte, ist auch nicht glücklich darüber, dass er als drogensüchtiger und herumhurender Finanzjongleur dargestellt werde in dem Film. In der Klage heißt es, dass die Darstellung Greenes in dem Film seine "professionelle und persönliche Reputation negativ beeinflussen könnte". Als hätte er dazu in den 90er Jahren nicht selbst genug beigetragen... (fs)
20.02.2014 - Kategorie: Hollywood
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KOMMENTARE
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Grundsätzlich dürfte die klagweise Argumentation Greenes wohl nicht hinreichend sein, denn es erhebt sich schon die Frage, inwieweit der Film einen zwingenden Rückschluss auf seine Person zuläßt. Zudem dürfte sich hier auch die Frage danach erheben, inwieweit hier lediglich "künstlerische Freiheiten" betroffen sind und inwieweit, selbst bei Annahme der Haftung dem Grunde nach, die avisierte Schadenshöhe verfängt.
Hierzulande hätte ein derartiges Begehren wohl nur geringe Aussicht auf Erfolg - in den Staaten ist aber bekanntlich "alles möglich" :-)...
Hierzulande hätte ein derartiges Begehren wohl nur geringe Aussicht auf Erfolg - in den Staaten ist aber bekanntlich "alles möglich" :-)...
Liest sich echt witzig,Probleme haben die Leute ... gut das ich nicht berühmt bin *lach* .
Ist allerdings schon krass, wenn man so verunglimpft wird. Jetzt kann der "Gute" aber nochmal kräftig abkassieren! 25 Millionen für ein bisschen Negativwerbung ist doch ne nette Entschädigung.
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