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PS4 vs. XBox One

Gestartet: 15 Feb 2013 16:35 - 1570 Antworten

Geschrieben: 25 März 2013 08:28

ds1

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Zitat von HippiesTriumph
Naja, man muss verstehen, was hinter dem "Always on" steckt... nämlich die Intension eine Möglichkeit zu schaffen, sich registrieren zu müssen, wenn man Spiele spielen möchte und das bei ständiger Kontrolle bzw Nachvollziehbarkeit dessen... um das Online-sein ansich geht es hier doch gar nicht ;)

Ist ja auch ok. MS will die raubkopiererei eindämmen. Blizzard hats vorgemacht wie es geht. Durch die registrierung gibt es von diablo3 oder starcraft2 null raubkopien... Und für mich ist es absolut kein problem mal schnell ein spiel zu registrieren. Erst kürzlich gemacht für SC2 heart of the swarm
Geschrieben: 25 März 2013 08:33

Gast

Zitat:
Zitat von ds1
Ist ja auch ok. MS will die raubkopiererei eindämmen. Blizzard hats vorgemacht wie es geht. Durch die registrierung gibt es von diablo3 oder starcraft2 null raubkopien... Und für mich ist es absolut kein problem mal schnell ein spiel zu registrieren. Erst kürzlich gemacht für SC2 heart of the swarm

sie dämmen halt nihct nur die Raubkopiererei ein, die im übrigen keineswegs dadurch gestoppt wird, sie dämmen für den Käufer auch die Option ein, ein Spiel bei Nichtgefallen weiterzuveräußern.
Geschrieben: 25 März 2013 08:38

fred82

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Wie man es von den PCs kennt: der ehrliche Käufer ist immer der Dumme. Probleme bei der Registrierung, kein Weiterverkauf möglich und wenn das Internet mal nicht funktioniert, guckt man in die Röhre. Solche Probleme hat der Raubkopierer nicht (soll nicht bedeuten, dass ich das ok finde).
Hoffentlich bleibt den Konsolen sowas erspart.
Viele Grüße, Adrian

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Geschrieben: 25 März 2013 09:55

chaplin

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Irgend wie müssen die versuchen mehr Geld zu verdienen. Die Spiele kosten in der Produktion immer mehr, im Vergleich zu SNES oder PSX Zeiten und die Kosten werden mit der neuen Gen weiter steigen. Die Spiele sollen aber nicht teurer werden sonst kauft es auch niemand.
Geschrieben: 25 März 2013 12:34

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Die Spiele kosten zwar immer mehr, aber mir braucht keiner mehr mit der Raubkopie-Keule zu kommen (die auf der PS3 im Prinzip nicht existent ist). Vor allem die großen Publisher verdienen sich nen goldenen Arsch an Spielen. Es geht hier nicht darum, ein Produkt relativ kostenneutral oder mit Minimalgewinn zu veräußern. Es geht einfach nur darum, die Profitgier der Gesellschafter zu befriedigen und den Kunden an die Grenze des Bezahlbaren zu bringen. "Dynamic Pricing" schimpft sich das wohl auf Neudeutsch. Ziel ist einzig und allein die Gewinnmaximierung. Die armen, armen Publisher... Nein, ich möchte das nicht auf alle Spielentwickler beziehen. Es gibt natürlich - wie immer - Ausnahmen.
-GAME OVER-
Geschrieben: 25 März 2013 12:38

HippiesTriumph

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Zitat:
Zitat von chaplin
Irgend wie müssen die versuchen mehr Geld zu verdienen. Die Spiele kosten in der Produktion immer mehr, im Vergleich zu SNES oder PSX Zeiten und die Kosten werden mit der neuen Gen weiter steigen. Die Spiele sollen aber nicht teurer werden sonst kauft es auch niemand.

Halte ich dennoch für den falschen Weg! Ich frage mich auch, warum dies rechtlich so ohne Weiteres möglich ist! Im Prinzip kann man doch über sein käuflich erworbenes Eigentum frei verfügen... auch gibt es sowas in keinem anderem Industriezweig... man stelle sich dies in der Automobilindustrie vor... undenkbar!!!
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Geschrieben: 25 März 2013 15:11

Nikopol

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Zitat:
Zitat von HippiesTriumph
Halte ich dennoch für den falschen Weg! Ich frage mich auch, warum dies rechtlich so ohne Weiteres möglich ist! Im Prinzip kann man doch über sein käuflich erworbenes Eigentum frei verfügen... auch gibt es sowas in keinem anderem Industriezweig... man stelle sich dies in der Automobilindustrie vor... undenkbar!!!

Es ist rechtlich möglich, da Du Eigentum nur an einem Stück Plastik erwirbst, aber für die Nutzung der Software einen Lizenzvertrag akzeptieren musst. Und wenn da drin steht, Du musst "Onlinezwang" hinnehmen um das Spiel zu spielen, dann sehe ich da rechtlich grundsätzlich kein Problem, solange das Spiel dann auch spielbar ist.

Interessant wäre aber die Frage des Weiterverkaufs und der eventuellen Nutzungsuntersagung für den Gebrauchtkäufer unter Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung zum gebrauchten Lizenzweiterverkauf.

Geschrieben: 25 März 2013 15:21

HippiesTriumph

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Zitat von Nikopol
Es ist rechtlich möglich, da Du Eigentum nur an einem Stück Plastik erwirbst, aber für die Nutzung der Software einen Lizenzvertrag akzeptieren musst. Und wenn da drin steht, Du musst "Onlinezwang" hinnehmen um das Spiel zu spielen, dann sehe ich da rechtlich grundsätzlich kein Problem, solange das Spiel dann auch spielbar ist.

Interessant wäre aber die Frage des Weiterverkaufs und der eventuellen Nutzungsuntersagung für den Gebrauchtkäufer unter Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung zum gebrauchten Lizenzweiterverkauf.

Na, man erwirbt doch nicht nur ein Stück Plastik, sondern eher die Nutzbarkeit dessen dahinter... genauso wie ein Auto ein Fortbewegungsmittel ist und nicht nur aus Plastik, Blech und Gummi besteht...und der Wert generiert sich doch, zumindest bei Gebrauchsgegenständen, aus dem jeweiligen konkreten Nutzen heraus...
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Geschrieben: 25 März 2013 16:51

Nikopol

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Der Vertrag bezieht sich meines Wissens auf einen Lizenzvertrag zur Nutzung der Spiele-Software. Der physikalische Datenträger ist da absolut nebensächlich. Sieht man ja schon daran, dass Du über einen Download im Prinzip exakt das gleiche Spiel erhalten kannst.

Das (Lizenzvertrag) ist rechtlich einfach erstmal eine andere Baustelle, im Vergleich zum Eigentum an einem Gegenstand wie ein Auto. Um beim Vergleich zu bleiben: ist eher wie ein Kfz-Leasingvertrag oder -Mietvertrag und in diesen Fällen kannst Du ja auch schon nicht mehr alles mit dem Auto machen, was Du willst (eben weil Du kein Eigentum erwirbst). ;)

Aber wie gesagt, die Fragen zur Einschränkung der Rechte sind sehr interessant:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

Geschrieben: 25 März 2013 16:58

HippiesTriumph

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Zitat:
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Der Vertrag bezieht sich meines Wissens auf einen Lizenzvertrag zur Nutzung der Spiele-Software. Der physikalische Datenträger ist da absolut nebensächlich. Sieht man ja schon daran, dass Du über einen Download im Prinzip exakt das gleiche Spiel erhalten kannst.

Das (Lizenzvertrag) ist rechtlich einfach erstmal eine andere Baustelle, im Vergleich zum Eigentum an einem Gegenstand wie ein Auto. Um beim Vergleich zu bleiben: ist eher wie ein Kfz-Leasingvertrag oder -Mietvertrag und in diesen Fällen kannst Du ja auch schon nicht mehr alles mit dem Auto machen, was Du willst (eben weil Du kein Eigentum erwirbst). ;)

Aber wie gesagt, die Fragen zur Einschränkung der Rechte sind sehr interessant:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html

Danke für die Ausführung :).

Als juristischer Leihe wirkt das auf mich einfach nicht "gerecht" , den Zweit-bzw Gebrauchtmarkt einfach so zu unterbinden, vor allem wenn man bedenkt, dass diese Vorgehensweise sozusagen, exklusiv ist... weder in der Bildendenkunst, dem Film noch in der Musik wird geistiges Eigentum so abgeschottet.
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