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Neue Betrugsmasche bei ebay

Gestartet: 15 Jan 2013 20:17 - 26 Antworten

Geschrieben: 17 Jan 2013 08:14

TheRuhlander

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TheRuhlander ...

Zitat:
Zitat von Cineast aka Filmnerd
So, dann mal meine Meinung :-):

.......

So, just my 2 Cents :-)!

Besser hätte ich das gar nicht ausdrücken können! :rofl: ;)

Aber ernsthaft, vielen lieben Dank für deine ausführliche Aufklärung. :thumb:
Geschrieben: 17 Jan 2013 08:34

Gast

Überlassen wir die Juristerei doch der dementsprechenden Berufsgruppe...:D
Geschrieben: 17 Jan 2013 08:40

hardti

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Der gehören glaube ich sowohl der Cineast als auch ich an ;)

Und nochmal in der Sache:

Der Verkäufer irrt ja letztlich über die Folgen seines Auktionsabruchs, nämlich das Zustandekommen des Kaufvertrags gem. ebay-Bedingungen (sofern dem so ist). Hierüber wird er aber nicht getäuscht, da vom Käufer oder einem Gehilfen dazu gar nichts erklärt wird.

Das 1 € Gebot ist keine Täuschung, da der Käufer ja tatsächlich zu diesem Preis kaufen will. Und der Hinweis, egal ob vom Käufer oder einem Dritten, dass urheberrechtlich geschütze Bilder verwendet werden und deswegen die grundsätzlich Möglichkeit einer Abmahnung besteht, entspricht auch der Wahrheit.

Natürlich wird darauf spekuliert, dass die Auktion mit der Folge des Zustandekommen des Kaufvertrags für 1 € (sofern dem so ist) abgebrochen wird.

Aber wo dem Verkäufer gegenüber wahrheitswidrig über Tatsachen getäuscht wird ist mir nicht ersichtlich.

Anders könnte es nur sein wenn ihm gegenüber geäußert wird er müsse die Auktion aufgrund bestimmter, letztlich unwahrer Umstände zwingend abbrechen.

Aber so : geschickte Masche.

Wie gesagt, hätte ich eine entsprechende Anzeige auf dem Tisch würde ich so wohl einstellen. Zum Glück reines Zivilrecht.
Geschrieben: 17 Jan 2013 20:28

Alan Shore

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Zitat:
Zitat von godknows
Ist es nicht sogar so das Angebote bei eBay verbindlich sind?
D.h. wenn du einen Artikel bei eBay als Funktionstüchtig einstellst musst du den Artikel auch in diesem Zustand liefern.
Mit der Abgabe eines Gebotes wird das Angebot dann VERBINDLICH angenommen.
Ob du den Artikel dann absichtlich oder unabsichtlich kaputt machst spielt dann keine Rolle.
Entweder lieferst du den Artikel wie beschrieben oder du musst Schadenersatz leisten.

So ist mein Wissensstand, bitte korrigieren wenn daran etwas falsch ist.

Der Vertrag kommt erstmal zustande, auch wenn der verkaufte Gegenstand kaputt geht. Man hat als Verkäufer allerdings die Möglichkeit, den geschlossenen Vertrag anzufechten. Denn die Lieferung der beschriebenen Ware ist unmöglich geworden, daraus entsteht ein Anfechtungsgrund.
Die Anfechtung muss jedoch unmittelbar dem Käufer mitgeteilt werden. Sonst besteht der Vertrag fort (und damit auch ggf. Schadensersatzansprüche). Der Anfechtende (hier der Verkäufer) ist allerdings zum Ersatz des sog. "Vertrauensschadens" verpflichtet. Das ist der Schaden, der beim Käufer entstanden ist, dadurch dass er auf den gültigen Vertrag vertraut hat.

Edit:
Einen Betrug sehe ich hier (leider) nicht. Die Sache riecht faul, das macht sie aber noch nicht strafbar. Hinsichtlich der Täuschung wurde schon einiges geschrieben, ich zweifele auch an der Vermögensverfügung. Denn streng genommen bindet man sich schon beim Einstellen des Artikels (und trifft dort bereits eine Verfügung). Anzeigen würde ich das trotzdem mal, vielleicht sieht es ein Staatsanwalt/Gericht anders und eine Strafe würde hier definitiv nicht den falschen Treffen - denke, da sind wir uns einig. :-)
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Geschrieben: 18 Jan 2013 11:33

Cineast aka Filmnerd

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Zitat:
Zitat von hardti
Der gehören glaube ich sowohl der Cineast als auch ich an ;).

Offensichtlich ;), wobei ich schon bei diesem Statement von Dir:

"Ich würde eine entsprechende Betrugsanzeige mangels Tatverdacht einstellen."

bemerkte, dass Du offenkundig der "Kontrapol" :D zu mir bist, sich hier also Verteidigung und Anklage treffen ;).

Dabei sind wir uns in der Sache bei genauer Betrachtung indes keineswegs uneins - denn der Teufel liegt wie immer im Sachverhalt:D - ich bin hier nämlich davon ausgegangen, dass der "Helfer" den Aktionsführer nicht nur auf die Urheberrechtsverletzung in der Hoffnung, dass dieser die Aktion sodann beenden wird, hinweist, sondern dazu auch erklärt, dass nur ein derartiges Handeln einen Urheberrechtsverstoß und Sanktionen hieraus abwenden kann. In diesem Falle wäre wohl eine Täuschung aus benannten Gründen gegeben.

Wenn aber, was wohl dem richtigen Sachverhalt entspricht - den ich aber, als ich mein Erststatement schrieb, während ich nebenbei meinen Sohn suchte in den Schlaf zu bringen :o, nur überflogen hatte - der Hinweis des "Helfers" nur auf die Urheberrechtsverletzung als solche gerichtet ist und dieser es dem Aktionsbetreiber selbst überläßt, wie er hiermit umgeht, und selbigen mithin nicht manipuliert, dürfte Hardtis Bewertung völlig richtig sein :thumb::pray:.


Schön zu sehen, dass es noch Staatsanwälte mit "Mut zur Einstellung" gibt :cool:.
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Geschrieben: 18 Jan 2013 12:57

hardti

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Zwei Juristen, eine Meinung ;)
Geschrieben: 18 Jan 2013 13:14

Cineast aka Filmnerd

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Zitat von hardti
Zwei Juristen, eine Meinung ;)

Das muss eigentlich im Kalender angekreuzt werden, so selten, wie das mal vorkommt :D
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