Der gehören glaube ich sowohl der Cineast als auch ich an ;)
Und nochmal in der Sache:
Der Verkäufer irrt ja letztlich über die Folgen seines
Auktionsabruchs, nämlich das Zustandekommen des Kaufvertrags gem.
ebay-Bedingungen (sofern dem so ist). Hierüber wird er aber nicht
getäuscht, da vom Käufer oder einem Gehilfen dazu gar nichts
erklärt wird.
Das 1 € Gebot ist keine Täuschung, da der Käufer ja tatsächlich zu
diesem Preis kaufen will. Und der Hinweis, egal ob vom Käufer oder
einem Dritten, dass urheberrechtlich geschütze Bilder verwendet
werden und deswegen die grundsätzlich Möglichkeit einer Abmahnung
besteht, entspricht auch der Wahrheit.
Natürlich wird darauf spekuliert, dass die Auktion mit der Folge
des Zustandekommen des Kaufvertrags für 1 € (sofern dem so ist)
abgebrochen wird.
Aber wo dem Verkäufer gegenüber wahrheitswidrig über Tatsachen
getäuscht wird ist mir nicht ersichtlich.
Anders könnte es nur sein wenn ihm gegenüber geäußert wird er müsse
die Auktion aufgrund bestimmter, letztlich unwahrer Umstände
zwingend abbrechen.
Aber so : geschickte Masche.
Wie gesagt, hätte ich eine entsprechende Anzeige auf dem Tisch
würde ich so wohl einstellen. Zum Glück reines Zivilrecht.