Zitat:
Zitat von Masterbiji
Es handelt sich, wie der Name schon sagt, um eine digitale Kopie
des erworbenen Mediums, also der Inhalt wurde gekauft und es wurde
gestattet, den rechtmäßig erworbenen Inhalt für sich auch auf einem
anderen (mobilen) Datenträger zu nutzen!
Verkaufe ich den eigentlichen Datenträger, bin ich verpflichtet,
sämtliche (legale) Kopien mit zu veräußern.
Es handelt sich ja um eine KOPIE des erworbenen Produkts, gebe ich
den "geistigen Inhalt" also weiter, so muss ich auch die Digital
Copy weitergeben.
Analog ist es umgekehrt zu sehen: Ich darf eine KOPIE (nichts
anderes ist es ja), genauso wie den Inhalt des Originals, nicht
öffentlich weitergeben, die ist lediglich für meinen mit den
erworbenen Rechten zusammenhängenden persönlichen Grbauch
bestimmt!
So hab mich heute auch nochmal schlau gemacht, und im Prinzip
stimmt es genau so wie du es hier gesagt hast.
Und dein Beitrag war auch der einzigste nützliche und produktive
Beitrag.
Bin hier auch ein wenig über so manche Aussagen enttäuscht wie z.B.
von einem Mod
zu hören das die Meinung anderen User hier nicht gefragt ist. Das
zeigt mir nur das hier nur ein Standpunkt zählt und zwar seiner! Ob
mit so einer Einstellung die Position eines Forenmod richtig
besetzt ist kann nun jeder für sich selbst entscheiden.
Desweiteren dürften hier im Marktplatz rein rechtlich gesehen auch
keine Blu-ray Disc angeboten werden, wo
der ursprüngliche Besitzer bereits seine iTunes Digital Copy
aktiviert hat. Da der Verkauf nur als komplette erworbene Lizenz
erfolgen darf und sichergestellt sein muss das der Verkäufen kein
Zugriff mehr auf das Produkt hat, dies wäre nämlich eine
Lizenzspaltung, und dies ist nunmal bei iTunes nicht möglich zu
trennen. Rein rechtlich darf ich dann nicht mal den Film auf DVD
verkaufen der ja doch so mancher BD beiliegt. Auf gut deutsch heißt
das dann auch das im Marktplatz keine DVD ( die es nachweislich als
BD Zugabe gibt) ohne original Hülle verkauft werden dürfte, da
diese ja auch aus einen BD/DVD/DigitalCopy Bundle stammen könnte
;-) Das erworbene Produkt ist als gesammte Lizenz anzusehen und
darf tatsächlich nur als ganzes Verkauft werden, hier unterscheidet
der Gesetzgeber nämlich nicht ob der Film auf einem Medium vorliegt
oder als Download das gesammte Produkt ist lizenziert.
So damit haben wir auch das Thema dann im Prizip geschlossen.