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Digital-Copy-Angebote im Marktplatz ....

Gestartet: 28 Dez 2012 18:19 - 28 Antworten

Dieses Thema wurde geschlossen.

#1
Geschrieben: 28 Dez 2012 18:19

pernodil

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...... sind nicht erwünscht und nicht erlaubt.:stop:Gilt natürlich auch für die Suche.

Bisher haben wir stillschweigend gelöscht.Sollte einige Unverbesserliche dennoch meinen so einen Deal zu tätigen, wird das Folgen haben.

Zur besseren Übersicht und zur Vermeidung des unerlaubt, ausgelösten Preisalarms sollte das beherzigt werden.Der Verkauf ist auch nicht im Sinne der Herausgeber - einfach mal darüber nachdenken.:rolleyes:

Sollten dennoch Angebote übersehen werden, bitte bei Acme oder mir melden.Es besteht auch die Möglichkeit das Angebot zu melden, in dem man den Button in der Artikelbeschreibung drückt.

Danke.


"Die Digital Copy ist ein Bonus für den Käufer der Blu-ray, falls er sich den Film z.B. mobil anschauen will. Die Weitergabe von Digital Copys an Dritte wird von den Publishern jedoch als Urheberrechtsverletzung betrachtet und ist strafbar."
#2
Geschrieben: 03 Mai 2013 10:20

pernodil

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Aus aktuellen Anlass habe ich noch einen Zusatz in den ersten Post gesetzt.
#3
Geschrieben: 03 Mai 2013 10:50

Gast

Keine Frage, Bluray-Disc.de hat natürlich das Hausrecht und entscheidet was verkauft werden darf und was nicht! Das die Publisher das ganze natürlich gerne als Urheberrechtsverletzung sehen würden ist mir auch klar. Allerdings ist dies natürlich ein Produkt welches ich gekauft habe und damit auch rein theoretisch gesehen auch weiter veräußern darf. Sonst heißt es demnächst noch bei einer BD/DVD Combo die BD oder DVD ist nur ein Zusatz und darf nicht weiterverkauft werden. Würde gerne mal wissen ob ein deutsches Gericht den Verkauf der DigitalCopy auch als Urheberrechtsverletzung sehen würde.
#4
Geschrieben: 03 Mai 2013 12:03

Resident Bill

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Ist doch scheissegal, es wird hier nicht geduldet und fertig ist die Lutzi.
#5
Geschrieben: 03 Mai 2013 12:14

fred82

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Zitat:
Zitat von Resident Bill
Ist doch scheissegal, es wird hier nicht geduldet und fertig ist die Lutzi.

Verstehe auch nicht, was es da zu belabern gibt. Und wenn die Forenleitung beschließt, dass an Feiertagen der Marktplatz geschlossen bleibt, haben sich auch alle daran zu halten;)
Viele Grüße, Adrian

sigrq0.jpg

XBox DOne (The D is silent)
#6
Geschrieben: 03 Mai 2013 13:10

pernodil

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Zitat:
Zitat von Elsmasef
Würde gerne mal wissen ob ein deutsches Gericht den Verkauf der DigitalCopy auch als Urheberrechtsverletzung sehen würde.

Davon kannst Du mal stark ausgehen.Die Firmen schießen sich doch nicht selber ins Knie, in dem sie den Film und die Kopie verkaufen mit dem Gedanken, es ist uns vollkommen egal was mit der Kopie passiert.:eek:
#7
Geschrieben: 03 Mai 2013 13:25

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a) 5 x
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c) gar nicht

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c)



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#8
Geschrieben: 03 Mai 2013 14:44

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Zitat:
Zitat von Tsungam
Analogie:
Wenn man sich einen Musiktitel als MP3-Download kauft und der Downloadlink erlaubt das fünfmalige herunterladen, wie oft darf man ihn dann nach gängiger Rechtsprechung weiterverkaufen?

a) 5 x
b) 1 x
c) gar nicht

Wie jetzt? Kein Joker? ;)

Man kann es auch einfacher machen und sich so eine digitale Kopie mal genau anschauen bzw. die Hinweise dazu. Auch sagt das Wort "Copy" schon eine Menge aus.

Die digitale Kopie ist dazu da das man den auf Blu-ray erworbenen Film auch problemlos auf seinem mobilen Gerät anschauen kann. Ist eine zusätzliche Dienstleistung die mit dem Kauf des, auf der Disc befindlichen, Films erworben wurde.

Kauft man den Film nicht auf Disc hat man auch kein Recht den Film als digitale Kopie zu schauen/besitzen.

Das Problem ist das die "Digital Copys" immer mit den, käuflich Eerwerbaren, digitalen Versionen bei iTunes und Konsorten verglichen werden.
#9
Geschrieben: 03 Mai 2013 16:36

Tsungam

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Und auch da wird regelmäßig das Recht des Wieder-/Weiterverkaufs verneint.



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Geschrieben: 03 Mai 2013 23:38

Gast

Zitat:
Zitat von Resident Bill
Ist doch scheissegal, es wird hier nicht geduldet und fertig ist die Lutzi.

Im Prinzip genau das was ich im ersten Satz doch gesagt habe, oder? Dennoch wird man hier doch seine Meinung dazu frei äußern dürfen und auch einen Anreiz zum Gedankenaustausch geben dürfen. Aus meiner Sicht dürfte halt der Verkauf der DigitalCopy keine Urheberrechtsverletzung sein, da ich den Artikel ja erworben und auch bezahlt habe.
Sollte es natürlich genau zum DC Verkauf ein Urteil geben, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Und nur weil die Firmen das als Urheberrechtsverletzung auslegen heißt das noch lange nicht das es auch tatsächlich eine ist. Wie oft sind AGB der Firmen den bitte schön fehlerhaft und Abend damit kein bestand? Hiermit ist die Lutzi dann auch fertig.


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