Geschrieben: 28 Dez 2012 18:19
Blu-ray Papst
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...... sind nicht erwünscht und nicht erlaubt.:stop:Gilt natürlich
auch für die Suche.
Bisher haben wir stillschweigend gelöscht.Sollte einige
Unverbesserliche dennoch meinen so einen Deal zu tätigen, wird das
Folgen haben.
Zur besseren Übersicht und zur Vermeidung des unerlaubt,
ausgelösten Preisalarms sollte das beherzigt werden.Der Verkauf ist
auch nicht im Sinne der Herausgeber - einfach mal darüber
nachdenken.:rolleyes:
Sollten dennoch Angebote übersehen werden, bitte bei Acme oder mir
melden.Es besteht auch die Möglichkeit das Angebot zu melden, in
dem man den Button in der Artikelbeschreibung drückt.
Danke.
"Die Digital Copy ist ein Bonus für den
Käufer der Blu-ray, falls er sich den Film z.B. mobil anschauen
will. Die Weitergabe von Digital Copys an Dritte wird von den
Publishern jedoch als Urheberrechtsverletzung betrachtet und ist
strafbar."
Geschrieben: 03 Mai 2013 10:20
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Aus aktuellen Anlass habe ich noch einen Zusatz in den ersten Post
gesetzt.
Geschrieben: 03 Mai 2013 10:50
Gast
Keine Frage, Bluray-Disc.de hat natürlich das Hausrecht und
entscheidet was verkauft werden darf und was nicht! Das die
Publisher das ganze natürlich gerne als Urheberrechtsverletzung
sehen würden ist mir auch klar. Allerdings ist dies natürlich ein
Produkt welches ich gekauft habe und damit auch rein theoretisch
gesehen auch weiter veräußern darf. Sonst heißt es demnächst noch
bei einer BD/DVD Combo die BD oder DVD ist nur ein Zusatz und darf
nicht weiterverkauft werden. Würde gerne mal wissen ob ein
deutsches Gericht den Verkauf der DigitalCopy auch als
Urheberrechtsverletzung sehen würde.
Geschrieben: 03 Mai 2013 12:03
Gesperrt
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Ist doch scheissegal, es wird hier nicht geduldet und fertig ist
die Lutzi.
Geschrieben: 03 Mai 2013 12:14
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Zitat:
Zitat von Resident Bill
Ist doch scheissegal, es wird hier nicht geduldet und fertig ist
die Lutzi.
Verstehe auch nicht, was es da zu belabern gibt. Und wenn die
Forenleitung beschließt, dass an Feiertagen der Marktplatz
geschlossen bleibt, haben sich auch alle daran zu halten;)
Viele Grüße, Adrian
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Geschrieben: 03 Mai 2013 13:10
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Zitat:
Zitat von Elsmasef
Würde gerne mal wissen ob ein deutsches Gericht den Verkauf der
DigitalCopy auch als Urheberrechtsverletzung sehen würde.
Davon kannst Du mal stark ausgehen.Die Firmen schießen sich doch
nicht selber ins Knie, in dem sie den Film und die Kopie verkaufen
mit dem Gedanken, es ist uns vollkommen egal was mit der Kopie
passiert.:eek:
Geschrieben: 03 Mai 2013 13:25
Analogie:
Wenn man sich einen Musiktitel als MP3-Download kauft und der
Downloadlink erlaubt das fünfmalige herunterladen, wie oft darf man
ihn dann nach gängiger Rechtsprechung weiterverkaufen?
a) 5 x
b) 1 x
c) gar nicht
Antwort:
SPOILER! Inhalt
einblenden
c)
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren
früher selber welche."
(F. W. Bernstein)
Geschrieben: 03 Mai 2013 14:44
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TheRuhlander ...
Zitat:
Zitat von Tsungam
Analogie:
Wenn man sich einen Musiktitel als MP3-Download kauft und der
Downloadlink erlaubt das fünfmalige herunterladen, wie oft darf man
ihn dann nach gängiger Rechtsprechung weiterverkaufen?
a) 5 x
b) 1 x
c) gar nicht
Wie jetzt? Kein Joker? ;)
Man kann es auch einfacher machen und sich so eine digitale Kopie
mal genau anschauen bzw. die Hinweise dazu. Auch sagt das Wort
"Copy" schon eine Menge aus.
Die digitale Kopie ist dazu da das man den auf Blu-ray erworbenen
Film auch problemlos auf seinem mobilen Gerät anschauen kann. Ist
eine zusätzliche Dienstleistung die mit dem Kauf des, auf der Disc
befindlichen, Films erworben wurde.
Kauft man den Film nicht auf Disc hat man auch kein Recht den Film
als digitale Kopie zu schauen/besitzen.
Das Problem ist das die "Digital Copys" immer mit den, käuflich
Eerwerbaren, digitalen Versionen bei iTunes und Konsorten
verglichen werden.
Geschrieben: 03 Mai 2013 16:36
Und auch da wird regelmäßig das Recht des Wieder-/Weiterverkaufs
verneint.
"Die schärfsten Kritiker der Elche waren
früher selber welche."
(F. W. Bernstein)
Geschrieben: 03 Mai 2013 23:38
Gast
Zitat:
Zitat von Resident Bill
Ist doch scheissegal, es wird hier nicht geduldet und fertig ist
die Lutzi.
Im Prinzip genau das was ich im ersten Satz doch gesagt habe, oder?
Dennoch wird man hier doch seine Meinung dazu frei äußern dürfen
und auch einen Anreiz zum Gedankenaustausch geben dürfen. Aus
meiner Sicht dürfte halt der Verkauf der DigitalCopy keine
Urheberrechtsverletzung sein, da ich den Artikel ja erworben und
auch bezahlt habe.
Sollte es natürlich genau zum DC Verkauf ein Urteil geben, lasse
ich mich gerne eines besseren belehren. Und nur weil die Firmen das
als Urheberrechtsverletzung auslegen heißt das noch lange nicht das
es auch tatsächlich eine ist. Wie oft sind AGB der Firmen den bitte
schön fehlerhaft und Abend damit kein bestand? Hiermit ist die
Lutzi dann auch fertig.