Zitat:
Zitat von Acme
Einnahmen durch die gewerbesteuer müssen sie ja auf Grund des
Stantorts abführen, dass Städte da meist "großzügig" kalkulieren
ist bekannt, ich vermaute kaum das ein Betreib einer Stadt da gr0ße
Berechnungen vorlegt.
Geht so. Jede Firma braucht eine Baugenehmigung und meist auch eine
BImsch-Genehmigung. Da muß man in den Anträgen so einiges angeben.
Außerdem wird Amazon mit Sicherheit für die notwendige Zustimmung
des Gemeinderats die erwarteten Umsätze angegeben haben.
Die Gewerbesteuer wird dann jeweils für jede Betriebsstätte
berechnet, unabhängig davon, wo der Sitz ist. Allerdings kann, wenn
kein Gewinn anfällt, nichts besteuert werden. Da gibt es natürlich
Ausnahmen und nicht abzugsfähige Aufwendungen, aber das ginge zu
sehr ins Detail.
Amazon, wie viele internationale Firmen übrigens auch, lenkt über
interne Verrechnungspreise oder Lizenzzahlungen die
steuerpflichtigen Gewinne in Länder mit geringem Steuersatz. Wenn
ich mich recht erinnere, sind Gewinne aus Lizenzzahlungen in
Holland sogar weitgehend steuerfrei.
Und ehrlich gesagt, ich würde es auch tun, wenn ich könnte. Wenn
ich so 90 % meiner Einkommenssteuer vermeiden könnte, wäre mein
Heimkino deutlich besser ausgestattet. Und genauso, nur im größeren
Maßstab, geht Amazon vor.