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Verkauf über Amazon - Abmahngefahr!!!

Gestartet: 28 Aug 2012 19:06 - 186 Antworten

Geschrieben: 29 Aug 2012 00:46

John J.

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also wenn ich mal was bei Amazon verkaufe dann nur 18er BDs weil man die bei Ebay ja nicht reinstellen darf als privat, alles andere geht zu ebay

Geschrieben: 29 Aug 2012 09:13

Nikopol

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Nikopol macht im Juli wieder Japan SB ,)

Danke für den Hinweis. Nachdem sich ja nun herausgestellt hat, dass dies höchstwahrscheinlich eher gewerbliche Händler betrifft, könnte man vielleicht die "Sensationspressenüberschrift" des Threads um ein paar Ausrufezeichen kürzen und die Zielgruppe des Abmahnhinweises (Gewerbliche) aufnehmen. ;)

Geschrieben: 29 Aug 2012 09:37

hardti

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Zitat:
Zitat von xy78;3616274
ähm, doch, man darf nur die 4 Button verwenden - da ist ein "jetzt" nicht gültig! :p
außerdem schreibt es der Händlerbund selber, Amazon verstößt noch gegen diese Anforderungen.
>> Auf der Bestellübersichtsseite werden die Anforderungen der Button-Lösung nicht korrekt umgesetzt.
Geschrieben: 29 Aug 2012 09:44

xy78

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Zitat:
Zitat von jackoneill71;3616541
Huldigt und preiset ihn, den einzigen Gerechten und Gestzeskonformen Händler... :rofl:

Ehrlich, nachdem ich gelesen hab das Du O-Händler bist und Du so vehement irgendwelche Texte zitiert hast, war mir gleich klar woher der Wind weht. :eek:

Ach ja noch eines... Den Umgang mit Menschen und daraus vielleicht resultierenden Kunden solltest Du noch lernen, denn a) lässt man jemand anderen seine Meinung (siehe meine Antwort auf Deinen ersten Post der mich betraf) und b) verhöhnt man diese nicht.

Ehrlich zuerst betreibst Du Panikmache, dann relativierst Du, das dies nur Händler betrifft, dann noch eine Weissagung die dann doch wieder Privatleute betreffen könnte, also soviel bla, bla, bla über wenn und aber hab ich schon lang nicht mehr gelesen...

Könnte man diesen Thread hier bitte schließen und erst dann wieder öffnen, wenn die Gesetzeslage geklärt ist und hier nicht Mutmassungen über Geschäftsgebaren von Konkurrenten geäußert werden.
lern erstmal richtig lesen, ich schrieb ich hatte Onlineshops - ergo, ich bin kein Händler mehr! :rolleyes:;)
wenn man den Text unterm dem Link im ersten Post gelesen hätte, geht klar hervor, das es gewerbliche Händler betrifft.
der Händlerbund hat keine private Mitglieder.
da du ja anscheinend kein gewerblicher Händler auf Ama bist, brauchst dich ja nicht angesprochen fühlen, und hier irgendetwas fordern.
wenn es dich als privaten Verkäufer auch nicht betrifft, brauchst eigentlich garnichts dazu schreiben :p
als ehemaliger Onlinehändler war ich froh, einen starken Partner wie den Händlerbund gehabt zu haben, der immer auf den aktuellsten rechtlichen Stand ist, und rechtssichere Tipps und Texte für ein sicheres handeln im Internet gibt.

es warnen ja auch noch andere Rechtsanwälte momentan - der Verkauf als Händler über Ama ist im Moment nicht rechtssicher!
mehr Aussage hatte mein Anfangspost nicht. und ich denke, es gibt hier den ein oder andere User, die dankbar für solche "Warnungen und Empfehlungen" sind.

ob es zusätzlich rechtliche Probleme für Privatverkäufer gibt, steht noch nicht fest (war aber auch nie Hauptthema meines Eröffnungsposts).

falls hierzu erste Meldungen wegen z.B. Abmahnungen gibt, werden die hier gepostet.
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Geschrieben: 29 Aug 2012 09:49

xy78

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Zitat:
Zitat von hardti;3616976
Und was der Händlerbund schreibt muss stimmen? Völlig egal ob das Rechtsanwälte sind oder nicht, was meinst Du wie viele falsche Angaben ich täglich von Rechtsanwälten gemacht bekomme? Nur ein ein Rechtsanwalt etwas behauptet, muss es nicht stimmen.

Der einschlägige § 312g Abs. 3 BGB lautet:

Der Unternehmer hat die Bestellsituation bei einem Vertrag nach Absatz 2 Satz 1 so zu gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Bestellung über eine Schaltfläche, ist die Pflicht des Unternehmers aus Satz 1 nur erfüllt, wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Was bitte ist an "jetzt kaufen" nicht eindeutig?
man merkt, du hast keine Ahnng vom Händlerbund - das ist ein Verein mit dutzenden Anwälten, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als sich um die Themen Onlinehandel, Gesetze, usw. zu kümmern.

weis nicht ob es stimmt, aber es war ja nicht nur die angebliche Problematik mit dem Button - AGB, Widerrufsrecht usw. passen im Moment auch nicht zum deutschen Recht.

also bitte jetzt nicht nur auf die Button-Lösung konzentrieren. wenn du die anderen Links auch gelesen hast, weist ja - es gibt noch mehr Anwälte, die im Moment davon abraten! ;)
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Geschrieben: 29 Aug 2012 10:23

Alan Shore

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Die Wahrheit ist doch, dass im Moment noch keiner mit Sicherheit sagen kann, welche Beschriftungen der Schaltfläche in Ordnung sind oder nicht.
Deshalb wird da im Moment viel Kaffeesatzleserei betrieben, mit mal mehr und mal weniger Verstand.
Aus der gesetzlichen Regelung (zahlungspflichtig bestellen oder ähnlich eindeutige Formulierung) selbst kann niemand ableiten, ob "jetzt kaufen" eine derartige Formulierung ist, oder nicht. Ich persönlich halte "jetzt kaufen" für in Ordnung, aber darauf kommt es im Endeffekt ebenso wenig an, wie auf die Meinung des Händlerbundes, einzelner Nutzer dieses Forums oder irgendwelchen Anwaltsseiten. Die Auslegung von sog. "unbestimmten Rechtsbegriffen" - und dazu zählt die "entsprechende eindeutige Formulierung" obliegt den Gerichten. Ergo werden alle Händler abwarten müssen, bis das irgendwann mal vor Gericht landet. Und selbst dann ist das noch nicht in Stein gemeißelt, denn nur weil das Gericht X die Sache so entschieden hat, muss das Gericht Y das nicht auch tun.

Die momentan abmahnsicherste Formulierung ist "zahlungspflichtig bestellen", bei allen anderen Formulierungen läuft man Gefahr, dass irgendein Gericht die Formulierung als nicht ausreichend einstuft. Wenn ich einen Online-Shop hätte, würde auf der letzten Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" stehen.
Nothing in this world, that's worth having, comes easy!
Geschrieben: 29 Aug 2012 12:16

xy78

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und wie bereits geschrieben, es gibt noch andere rechtswidrigere Probleme bei Amazon (AGB vom jeweiligen Händler nicht sichtbar, Widerrufsrecht).
und diese Mängel haben bereits mehrere Landgerichte bestätigt (LG Wiesbaden wurde in einem Link von mir bereits erwähnt).
da kann der ein oder andere hier noch so motzen, wie ich die Problematik umschrieben habe, Gerichtsurteile werden sie wohl nicht anzweifeln ;)

man muß das aus Sicht des Händlerbundes sehen, je nach Mitgliedschaft bei denen übernehmen sie alle Kosten bei einer Abmahnung, und vertreten ihre Mitglieder vor Gericht (umsonst). alles im Mitgliedsbeitrag enthalten!
da es in letzter Zeit vermehrt Abmahnungen deswegen gab, kam eben der Hinweis mit dem Verkaufsstopp auf Ama - wer will schon gerne (aus Sicht einer Firma oder Vereins) Unsummen umsonst ausgeben, wenn die Abmahnungen im Moment gerechtfertigt sind.

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Geschrieben: 29 Aug 2012 16:43

xy78

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Amazon antwortet auf Nachfragen von Online-Händlern - Erkenntnis: "Die Antworten bestätigen leider, dass bei Amazon keinerlei Kenntnisse über die deutschen Verbraucherschutzvorschriften vorhanden sind."

http://www.onlinehaendler-news.de/2012/08/29/amazon-erfullt-trotz-anderer-angaben-gesetzliche-vorgaben-nicht/

bei Ama herrscht wohl Planlosigkeit :eek:
wollen in vielen Ländern Handel betreiben, und kennen ihre Gesetze nicht? traurig-traurig.

werde aber weiterhin mein Geld dort ausgeben
;):D
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Geschrieben: 29 Aug 2012 18:00

gelöscht

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@xy78

Ich kann mich zu den verschiedenen Themen äußern wie ich will und ich lasse mir von Dir den Mund nicht verbieten, nur dass das mal klar ist. :rolleyes:

Weiterhin bin ich der Meinung das da momentan viel Panikmache (u.a. Durch Personen wie Dich) betrieben wird, mag sein das da nicht alles Wasserdicht ist, aber eine genaue gesetzliche Regelung ist auch noch nicht vorhanden, wie was genau auszusehen hat, somit ist das doch alles in der Schwebe und zweitens wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. ;)

Zweitens hast Du dich im Laufe der Diskussion auch revidiert und zwar das es eigentlich nur gewerbliche Händler betrifft, der erste Post Deinerseits war aber auf alle Verkäufer bezogen, also tu jetzt nicht so Oberschlau.

Und so nebenbei ich bin selbst Händler also unterstelle mir nicht das ich keine Ahnung hätte und was Deinen so heiß geliebten Händlerbund betrifft ist da auch nicht alles aus Gold, was da glänzt. Die sind mir so nebenbei bekannt, sowie einige andere Verbände auch. :eek:
Geschrieben: 29 Aug 2012 18:03

Resident Bill

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Sooo, jetzt habt euch mal wieder lieb!!!


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