Die Wahrheit ist doch, dass im Moment noch keiner mit Sicherheit sagen kann, welche Beschriftungen der Schaltfläche in Ordnung sind oder nicht.
Deshalb wird da im Moment viel Kaffeesatzleserei betrieben, mit mal mehr und mal weniger Verstand.
Aus der gesetzlichen Regelung (zahlungspflichtig bestellen oder ähnlich eindeutige Formulierung) selbst kann niemand ableiten, ob "jetzt kaufen" eine derartige Formulierung ist, oder nicht. Ich persönlich halte "jetzt kaufen" für in Ordnung, aber darauf kommt es im Endeffekt ebenso wenig an, wie auf die Meinung des Händlerbundes, einzelner Nutzer dieses Forums oder irgendwelchen Anwaltsseiten. Die Auslegung von sog. "unbestimmten Rechtsbegriffen" - und dazu zählt die "entsprechende eindeutige Formulierung" obliegt den Gerichten. Ergo werden alle Händler abwarten müssen, bis das irgendwann mal vor Gericht landet. Und selbst dann ist das noch nicht in Stein gemeißelt, denn nur weil das Gericht X die Sache so entschieden hat, muss das Gericht Y das nicht auch tun.
Die momentan abmahnsicherste Formulierung ist "zahlungspflichtig bestellen", bei allen anderen Formulierungen läuft man Gefahr, dass irgendein Gericht die Formulierung als nicht ausreichend einstuft. Wenn ich einen Online-Shop hätte, würde auf der letzten Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" stehen.
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