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Betrugsfälle im Marktplatz

Gestartet: 09 Juli 2012 19:59 - 1417 Antworten

Geschrieben: 06 Okt 2012 09:41

TheRuhlander

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TheRuhlander ...

Zitat:
Zitat von Ares
Tja..nach 3 Jahren hebt er dann wieder den Finger..welche Rechte haben wir denn als Verkäufer/Gläübiger gegenüber solchen Leuten?? KEINE! Wenn eine EV abgegeben wurde, dann sind wir 3 Jahre machtlos...

ich habe selbst in nem eigenen Fall wegen Filmundo...Betrüger...denn Fall hatte ich ja gepostet...Scarface Humidor Fall....der Typ hat 100 Leute betrogen über mehrere Plattformen....ich habe inzwischen den Vollstreckungstitel vom Amtsgericht...aber der Typ hat eine EV dieses Jahr abgegeben.....NICHTS ZU HOLEN....da sollte es Ausnahmen geben..wenn jemand straffällig wird oder durch Betrügereien Geld jemanden Geld schuldet...dann sollten diese Beträge nicht durch die EV geschützt werden, sondern von der Stütze einpfändbar sein....DANN merkt derjenige vielleicht anhand knurrendem Magen, das es so nicht SO nicht geht....strafrechtlich werden die meisten Fälle doch eh eingestellt.....

zum K......

Das ist richtig. Zum einen weißt du aber nie wie es nach 3 Jahren ausschaut, da kann sich auch was ändern. Und zum anderen ist es darum ja wichtig das jeder der Geschädigten eine Anzeige aufgibt, egal um wieviel es geht und erwähnt das der Kerl das schon mehrfach gemacht hat. Da muss man einfach alle Hebel ziehen.
Geschrieben: 06 Okt 2012 14:28

hardti

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Zitat:
Zitat von Ares
Tja..nach 3 Jahren hebt er dann wieder den Finger..welche Rechte haben wir denn als Verkäufer/Gläübiger gegenüber solchen Leuten?? KEINE! Wenn eine EV abgegeben wurde, dann sind wir 3 Jahre machtlos...

ich habe selbst in nem eigenen Fall wegen Filmundo...Betrüger...denn Fall hatte ich ja gepostet...Scarface Humidor Fall....der Typ hat 100 Leute betrogen über mehrere Plattformen....ich habe inzwischen den Vollstreckungstitel vom Amtsgericht...aber der Typ hat eine EV dieses Jahr abgegeben.....NICHTS ZU HOLEN....da sollte es Ausnahmen geben..wenn jemand straffällig wird oder durch Betrügereien Geld jemanden Geld schuldet...dann sollten diese Beträge nicht durch die EV geschützt werden, sondern von der Stütze einpfändbar sein....DANN merkt derjenige vielleicht anhand knurrendem Magen, das es so nicht SO nicht geht....strafrechtlich werden die meisten Fälle doch eh eingestellt.....

zum K......

Oder diejenige klaut dann sein Essen.

Bei allem Verständnis, aber die Pfändungsfreigrenzen haben schon ihren Sinn. Von nichts kann halt niemand leben. Und leben können steht man in unserer Gesellschaft auch einem Straftäter zu.

Ist denn deine Anzeige eingestellt worden? Falls ja, nach welcher Vorschrift?
Geschrieben: 06 Okt 2012 14:38

Lbeer

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Zitat:
Zitat von hardti
Oder diejenige klaut dann sein Essen.

Bei allem Verständnis, aber die Pfändungsfreigrenzen haben schon ihren Sinn. Von nichts kann halt niemand leben. Und leben können steht man in unserer Gesellschaft auch einem Straftäter zu.

Ist denn deine Anzeige eingestellt worden? Falls ja, nach welcher Vorschrift?


Sehe ich zwar prinzipiell auch so, aber der Staat hat da ja auch ne Ausnahmestellung.

Wenn ich mich nicht irre, sind ja Bußgelder (aus OWis und/oder als Auflage aus Strafverfahren) und Steuerschulden usw... von der EV ausgenommen oder? Also vor denen hat man keine 3 Jahre "Ruhe" wenn man den Finger hebt, oder?

Beim David M. könnte man ja meinen, dass er nochmal über der Pfändungsfreigrenze verdient ( scheint ja irgendwas in den Zwanzigern zu sein) aber das geht dann vermutlich auch über Schwarzarbeit, wenn man sich seine Moral- und Ethikvorstellungen so zu Gemüte führt.

Wenn ich mal meine Schwester in Braunschweig wieder besuchen sollte, klingel ich mal bei ihm an der Haustür (ca. ne knappe Stunde entfernt). Und dann die Anzeige bei der Polizei vor Ort und sich bei den Nachbarn erkundigen. Ist ja ein kleiner Ort. Dann weiß da auch jeder Bescheid ;)
Geschrieben: 06 Okt 2012 14:41

Ares

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Zitat:
Zitat von hardti
Oder diejenige klaut dann sein Essen.

Bei allem Verständnis, aber die Pfändungsfreigrenzen haben schon ihren Sinn. Von nichts kann halt niemand leben. Und leben können steht man in unserer Gesellschaft auch einem Straftäter zu.

Ist denn deine Anzeige eingestellt worden? Falls ja, nach welcher Vorschrift?

Ich weiß Menschenwürde, Grundrechte---Sozialstaat ;)

Mein Verfahren läuft wohl noch..hab seit Anzeigenerstattung im Mai 2012 nichts mehr von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gehört....aber der Gerichtsvollzieher sagte mir, dass er in den letzten Wochen bereits mehrere erfolglose Vollstreckungsaufträge von verschiedenen Gläubigern hatte...also dürften auch entsprechende Anzahl von Strafanzeigen vorhanden sein...obs dann zu ner Verurteilung reicht.....bleibt abzuwarten...


Geschrieben: 06 Okt 2012 17:38

TheRuhlander

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TheRuhlander ...

Zitat:
Zitat von Lbeer
Beim David M. könnte man ja meinen, dass er nochmal über der Pfändungsfreigrenze verdient ( scheint ja irgendwas in den Zwanzigern zu sein) aber das geht dann vermutlich auch über Schwarzarbeit, wenn man sich seine Moral- und Ethikvorstellungen so zu Gemüte führt.

Wie bereits erwähnt bekommt er Hartz 4! Ich habe die EV vorliegen und weiß ganz genau was er offiziell verdient und was er besitzt. Wenn ich das lese kommt mir immer das Bild einer Abstellkammer mit Klappbett und einem kleinen Regalbrett in den Sinn. Denn gucken muss er die Filme wohl in Muttis Wohnzimmer. Natürlich kann ich das auch nicht ganz glauben und auch was die Schwarzarbeit angeht habe ich auch so einen Verdacht.

Wir solten aber hier auch ein bisschen bei der Sache bleiben, uns hier auf die Einzelfälle konzentrieren und hier jetzt nicht anfangen das Leben eines anderen zu durchleuchten, irgendwelche Vermutungen anstellen und auch nicht zu einer Hetzjagd aufrufen.

Jeder der Geschädigten sollte eine Anzeige erstattten und sich eventuell einen Schuldtitel besorgen (sofern es sich lohnt). Am Besten bei der Polizei angeben das es bereits einige andere Geschädigte gibt. Dazu kann man auch gerne informationen austauschen oder sich Ratschläge holen.

Wenn sich dann jeder an die Ratschläge zum Marktplatz von Dr.Manhattan hält und alle auch ein bisschen die Augen offen halten, dann sollte es keine weiteren Opfer und auch hoffentlich weniger neue Fälle geben.
Egal ob die Täter D.M. oder Mr.X heißen.

Alles andere bringt uns dann auch nicht wirklich weiter.
Geschrieben: 06 Okt 2012 19:57

hardti

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Zitat:
Zitat von Ares
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Mein Verfahren läuft wohl noch..hab seit Anzeigenerstattung im Mai 2012 nichts mehr von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft gehört....aber der Gerichtsvollzieher sagte mir, dass er in den letzten Wochen bereits mehrere erfolglose Vollstreckungsaufträge von verschiedenen Gläubigern hatte...also dürften auch entsprechende Anzahl von Strafanzeigen vorhanden sein...obs dann zu ner Verurteilung reicht.....bleibt abzuwarten...

Von einer Verurteilung wirst Du auch nicht zwingend benachrichtigt. Ist ja nicht dein Anspruch, sondern der Strafanspruch des Staates. Und as Zeuge muss der Geschädigte auch nicht immer aussagen.

Ggf. mal bei der StA nachfragen.

Verstoß melden

Bitte geben Sie eine Begründung ein, weshalb der Post ein Verstoß darstellt:

Schicken Sie dieses Formular nur ab, wenn es sich bei diesem Post wirklich um ein Verstoß handelt!

Geschrieben: 06 Okt 2012 20:03

hardti

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Geldstrafen kann man auch absitzen oder abarbeiten. Und die Ersatzfreiheitsstrafe wird auch gerne vollstreckt. Auflagen aus Strafverfahren lassen sich nicht zwangsweise durchsetzen. Bei Geldbußen wegen Owis weiß ich es nicht genau. Da gibt es Erzwingungshaft, aber ob die auch unter der Pfändungsfreigrenze vollstreckt wird weiß ich gerade nicht.
Geschrieben: 06 Okt 2012 21:14

>Vampire<

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also um mal ein wenig licht ins dunkle der juristerei zu brngen:
forderungen, die aus einer starftat entstanden sind (also betrug/unterschlagung etc.) fallen NICHT unter die schuld-befreieung nach einer Privat-Insolvenz
d.h.:
wer sich auf kosten anderer bereichert, dieser straftat überführt udn verurteilt wird, kann zwar ein privatinsolvenz verfahren einleiten, und ist nach sechs jahren in denen er nach seinen möglcihkeiten tilgt, und einem weiteren jahr wohlverhaltensphase insofern schuldenfrei, als das alle verbindlichkeiten ausserhalb seienr straftaten damit getilgt sind!
für diese zahlt er solange sein einkommen oberhalb der pfändungsfreigrenze liegt!
anders gesagt:
wer einen titel hat, und dieser titel aus einer straftat resultiert, kann auch in 20 oder 30 jahren noch eingefordert werden!
also nicht so schnell die flinte ins korn werfen!
...
T.


Club der Steeljunkies


 
Geschrieben: 07 Okt 2012 04:51

EdHardy

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Sooo habe jetzt nen Steelbook vor 10 Tagen gezahlt und nix für´s Geld erhalten...Verkäufer antworet "Nicht"

Muss ich jetzt gleich zu den Cop´s rennen ??:hypnotized:



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Geschrieben: 07 Okt 2012 09:40

TheRuhlander

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Zitat:
Zitat von EdHardy
Sooo habe jetzt nen Steelbook vor 10 Tagen gezahlt und nix für´s Geld erhalten...Verkäufer antworet "Nicht"

Muss ich jetzt gleich zu den Cop´s rennen ??:hypnotized:

Seit wann antwortet er nicht?
War er in der Zwischenzeit online?
Hast du Dr.Manhattan schon kontaktiert?

Einen Einsatz der Cops sehe ich jedenfalls noch nicht. ;)


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