also um mal ein wenig licht ins dunkle der juristerei zu
brngen:
forderungen, die aus einer starftat entstanden sind (also
betrug/unterschlagung etc.) fallen NICHT unter die
schuld-befreieung nach einer Privat-Insolvenz
d.h.:
wer sich auf kosten anderer bereichert, dieser straftat überführt
udn verurteilt wird, kann zwar ein privatinsolvenz verfahren
einleiten, und ist nach sechs jahren in denen er nach seinen
möglcihkeiten tilgt, und einem weiteren jahr wohlverhaltensphase
insofern schuldenfrei, als das alle verbindlichkeiten ausserhalb
seienr straftaten damit getilgt sind!
für diese zahlt er solange sein einkommen oberhalb der
pfändungsfreigrenze liegt!
anders gesagt:
wer einen titel hat, und dieser titel aus einer straftat
resultiert, kann auch in 20 oder 30 jahren noch eingefordert
werden!
also nicht so schnell die flinte ins korn werfen!
...
T.