Geschrieben: 12 Apr 2012 20:58
gelöscht

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html#reasons
Unter Voraussetzung steht:
Ein oder mehrere Gebote - Ja, aber Sie müssen den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.
Geschrieben: 12 Apr 2012 20:59

Gesperrt
Blu-ray Profi
Aktivität:
Zitat:
Zitat von SnakePlissken76;3308098
ja... das verstehe ich jetzt auch nicht!
ist es nicht erlaubt eine auktion abzubrechen wo schon ein gebot drauf ist?
Mit Angabe des driftigen Grundes ja.:thumb:
Das muss immer gehen. Was passiert, wenn mein Plasma beim verpacken zufälig aus dem
10 Stock fällt ? Eben....
Ich vermute er hat kurz darauf selbe Artikel wieder eingestellt und dann
kotzt natürlich jeder, der zuvor drauf geboten hat, wegen Betrugsverdachtes
zurecht ab.
Ist aber meine Spekulation, da ich das auch nicht so komplett
verstanden habe.ENCOM
Geschrieben: 12 Apr 2012 21:23

Gesperrt
Blu-ray Sammler
Aktivität:
Für sowas ist ein 2. Account bei ebay nicht schlecht, oder man bittet seine Eltern, Kumpels usw. um Hilfe.
Einer von denen soll dann mit seinem Account oder du selbst mit deinem 2. Account den Höchstbietenden überbieten und erst dann beendest du die Auktion, dann gibt's auch keinen Stress, selbst wenn bereits Gebote drauf sind.
Sollte man aber wissen, dass ein Beenden einer Auktion nicht so einfach ist wenn bereits Gebote drauf sind.
Geschrieben: 12 Apr 2012 21:53

Steeljunkie
Blu-ray Profi
Aktivität:
Forenposts: 3.298
Clubposts: 912
seit 26.07.2008
Panasonic
Sony BDP-S7200
Blu-ray Filme:
PS 4 Spiele:
Steelbooks:
79
Mediabooks:
4
Bedankte sich 853 mal.
Tonymanero Löst seine Sammlung auf :(
naja ich bin auf keiner Seite aber ich habe letztens bei Akte 2012 einen Beitrag darüber gesehen ..diese bieter sind darauf spezialisiert sie bieten ( wie oben beschrieben) auf viele Artikel sofort nachdem sie eingestellt worden sind man nennt das Angebot Absichern/sichern oder so..und man hat keine Chance was dagegen zu tun...wie bei den beschriebenen "Praktiken" ( Gerät kaputt , nicht angekommen...) kann man sich schnell noch mehr Probleme einfahren denn diese Herren drohen gleich mit Schadensersatz den sie im falle des Falles auch bekommen (abgesehn von den Anwalts kosten und so..)...es bleibt eigentlich nur das sprich wörtliche in den sauren Apfel beissen,dazu lernen und nächstes mal aufpassen oder besser gleich einen Sofortkaufpreis machen...
★Quando un uomo con la pistola incontra
un uomo col fucile, quello con la pistola è un uomo
morto!★
★★ 🙈🙉🙊★★
Geschrieben: 12 Apr 2012 22:50

Movieprops Collector
Blu-ray Sammler
Aktivität:
Forenposts: 1.111
Clubposts: 552
seit 05.09.2008
Sony PlayStation 3
Blu-ray Filme:
Steelbooks:
31
Mediabooks:
52
Bedankte sich 365 mal.
Habe es auch in den letzten Tagen erfahren,dass es Leute gibt,die wirklich auf sowas spezialisiert sind.Die sind nur bei ebay unterwegs und selbst bei ebay hat mir der Mitarbeiter es genauso erzählt.
In den sauren Apfel gebissen.War im Stress und habe nicht mitgeboten.Habe garnicht überlegt,da was ernsthaftes dazwischen gekommen ist.Habe Pech gehabt.
Sollte halt nur für andere eine kleine Aufmerksamkeit sein.Habe schon jahrelang bei ebay verkauft aber nie über sowas gewusst bzw. nie richtig die ebay Grundsätze gelesen.
Geschrieben: 12 Apr 2012 23:07
Kurz zur rechtlichen Einordnung:
Der Kaufvertrag kommt mit dem Höchstbietenden bei Zeitablauf zustande. Wenn die Auktion vom Verkäufer vorzeitig beendet wird, dann kommt der Kaufvertrag mit dem bis dahin höchstbietenden zustande, auch wenn auf einer BD-Sammleredition, die 250 EUR wert ist, nur ein Gebot von 6 EUR abgegeben wurde. D.h. man sollte sich echt gut überlegen, ob man einen Artikel abgeben will,
bevor man ihn bei eBay einstellt.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in einem Fall musste der Verkäufer seinen Porsche nicht für 5,50 EUR abgeben. Aber wie gesagt, es ist eine Ausnahme, in der Regel kommt der Vertrag erstmal zustande.
Wen die Porsche-Entscheidung interessiert:
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={AC34B464-D9C9-4FDE-BCBF-65C5DDB5EF0F}
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!
Geschrieben: 12 Apr 2012 23:40
Eine Möglichkeit um sich als Verkäufer vom Angebot zu lösen wäre die Erklärung des Irrtums mit schriftlicher Anfechtungserklärung an den Höchstbietenden.
Als Verkäufer kann ich erklären, bei der Eingabe des Startpreises für die Auktion irrtümlich den falschen Betrag eingegeben zu haben (Erklärungsirrtum). Ich habe daher die Berechtigung mein Angebot vorzeitig zu beenden und die abgebenen Gebote zu streichen.
Wichtig ist hierbei die unmittelbare Korrespondenz und Erklärung an den Höchstbietenden. Sämtlicher Email-Verkehr, etc. ist aus Beweisgründen zu sichern.
Noch eine Anmerkung:
Verkäufer dürfen nicht Gebote streichen und Angebote vorzeitig beenden, um zu verhindern, dass Artikel zu einem niedrigeren als dem gewünschten Verkaufspreis verkauft werden. Unter Umständen besteht hier eine Verpflichtung zum Schadensersatz.
Geschrieben: 12 Apr 2012 23:41

Gesperrt
Blu-ray Sammler
Aktivität:
Forenposts: 1.215
Clubposts: 597
seit 14.09.2010
Toshiba 42RV555D
Sony PlayStation 3 Slim
Blu-ray Filme:
Steelbooks:
527
Steel-Status:
Mediabooks:
18
zuletzt kommentiert:
Australien: Teilweise
Fehlproduktion der "Harry
Potter - Zauberer
Collection"
Bedankte sich 609 mal.
Resident Bill kills Milla...
Zitat:
Zitat von specialfreak;3307999
Vampire:Hast recht.Das nächste mal werde ich einen Freund deswegen fragen,der mitbietet.Hatte nicht gewusst,dass es so kommt.Sonst hätte ich es direkt gemacht.
Und dann hast du einen cleveren "unterlegenen Bieter", der sich das "Geistprofil" deines Mitbieters anschaut... Sieht dort, dass dieser fast nur auf deine Artikel geboten hat und noch dazu aus deiner Nähe kommt...
Schreibt ebay an, die sperren dich, er fickt dich trotzdem.
Da hat man besser 2 oder 3 verschiedene Kumpels auf Lager. Obwohl das genau so verboten ist, das muss man ja sicher nicht noch extra erwähnen.
Ich finde es jedoch schon arg verwunderlich, welche Tips hier gegeben werden. Da ist einer betrügerischer als der andere, nur mal so zur Info. Aber vielleicht checken manche das erst, wenn sie selbst mal einem alten ebay-Hasen in die Falle gehen und ordentlich gefickt werden..........
Geschrieben: 13 Apr 2012 00:22

Blu-ray Sammler
Aktivität:
ich versteh das nicht so ganz. hast du einen artikel beendet und angegeben dass der artikel kaputtgegangen ist oder nicht mehr verfügbar ist? in diesem falle müsstest du garnichts verschicken. vielleicht kannst du mir den sachverhalt etwas genauer darlegen...
p.s. bin ebay-powerseller
Status: Heimkino-Freak
Equipment im Profil
Geschrieben: 13 Apr 2012 06:47

Blu-ray Freak
Aktivität:
Forenposts: 5.285
Clubposts: 2.444
seit 20.04.2009
Panasonic TX-P50VT50E
Panasonic DMP-BDT500
Blu-ray Filme:
PS 3 Spiele:
Steelbooks:
88
Mediabooks:
16
Bedankte sich 969 mal.
zwostler awesomenesses
Zitat:
Zitat von rn_tuning;3308587
ich versteh das nicht so ganz. hast du einen artikel beendet und angegeben dass der artikel kaputtgegangen ist oder nicht mehr verfügbar ist? in diesem falle müsstest du garnichts verschicken. vielleicht kannst du mir den sachverhalt etwas genauer darlegen...
p.s. bin ebay-powerseller
Lies dir mal den ersten Post durch, ist doch selberklärend, was da abging;)