Geschrieben: 28 Feb 2012 08:33
Gast
Ist ist so das Verkäufe von Privat der Käufer davon ausgehen darf,
dass der Artikel Mängelfrei ist (wenn nicht expliziet auf einen
Mangel hingewiesen wird). Ist so ein Artikel nicht Mängelfrei hat
der Käufer
Anspruch auf Gewährleistungund und
diese Gewährleistung kann
nicht durch einen Satz
unter der Auktion
ausgeschlossen werden.
Allerdings gilt bei Privatkäufen nicht die Beweislastumkehr: spich,
der Käufer muss nachweisen das der Mangel schon vor dem Verkauf
bestand.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Geschrieben: 29 Feb 2012 10:04
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Zitat:
Zitat von Fingerhut86
Bei Privatauktionen macht er keinen Sinn, da diese eh keine
Garantie geben müssen und gewerbliche können sich durch so einen
Satz auch nicht von ihren Pflichten drücken....
Es geht da nicht um eine Garantievereinbarung sondern um einen
Gewährleistungsausschluss. Soweit ich weiß war es zuletzt so, dass
das Gewährleistungsrecht eben auch Verbraucher betrifft, hier aber
ausgeschlossen werden kann. Bei Nicht-Verbrauchern ist es dagegen
unabdingbar. Ich würde das bei ebay immer dazuschreiben. (Wobei ich
glaube, dass sich die Pflicht nur auf Neuware bezieht)
Geschrieben: 29 Feb 2012 18:23
Gast
@BTTony, schau einfach mal einen Beitrag weiter
oben.
Geschrieben: 01 März 2012 19:31
Steeljunkie
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Zitat:
Zitat von Acme
Nur, dass so ein Satz unter einer Privatauktion so überflüssig wie
ein Kropf ist.:D
Du meinst sicherlich aufgrund der Formulierung? Ansonsten liegst Du
gänzlich falsch.
Geschrieben: 01 März 2012 21:46
Gast
Ja, es beziehet sich auf die Formulierung.
Geschrieben: 01 März 2012 23:27
Steeljunkie
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Zitat:
Zitat von Acme
Dann erkläre mir warum ich falsch liege...
Zitat:
Zitat von Acme
Ja, es beziehet sich auf die Formulierung.
>Vampire< hat auf jeden Fall Recht, die Formulierung sollte
auch bei Privatverkäufern vorhanden sein. Entscheiden ist aber der
Wortlaut. Bei einem falschen Wortlaut kann die ganze Erklärung
unwirksam sein, in dessen Folge ihr mit der vollen
Sachmängelhaftung (neudeutsch für Gewährleistung) gerade stehen
müsst. Es kann sogar sein, dass Ihr bei einer falschen
Artikelbeschreibung den Käufern unwissentlich Garantierechte
einräumt.
Es ist auch möglich, die Sachmängelhaftung/Gewährleistung
auszuschließen, jedoch nur unter den Voraussetzungen des
444 BGB (
http://www.internetrecht-rostock.de/ebay_garantie.htm,
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung,
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/1194.html)
und wie schon geschrieben unter der Voraussetzung einer juristisch
einwandfreien Formulierung. Hier gibt es jedoch gleich das nächste
Problem: Wenn eine solche Formulierung regelmäßig in Kaufverträgen,
sprich z. B. eBay-Auktionen benutzt wird, kann und wird dies als
AGB ausgelegt. Wer als Privatverkäufer AGBs benutzt muss seinen
Vertragspartnern die gleichen Gewährleistungsrechte einräumen wie
gewerbliche Verkäufer.. (Quelle hab ich gerade nicht zur Hand, wer
sich dafür interessiert, wird aber sicher fündig) Tja, leider alles
nicht so einfach.
Geschrieben: 01 März 2012 23:58
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Naja wie auch immer...
Habe meinen Drucker leider immernoch nicht und das obwohl Amazon
den schon gestern verschicken wollte und er heute da sein
soll.
Ich werde ja so lachen wenn morgen eine mail kommt das die den
stornieren weil er zu billig weggeht.... Naja abwarten...
Geschrieben: 02 März 2012 00:05
Steeljunkie
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Hast Du denn schon die Versand-Mail bekommen? Wie ist der Status
der Bestellung in Deinem Kundenkonto?
Geschrieben: 02 März 2012 00:09
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Nein der Status ist immernoch "noch nicht versandt". Aber der
Versand sollte am 28-29.02 erfolgen....
Bisher haben diese Angaben eigentlich immer gestimmt, daher bin ich
gerade etwas skeptisch.
Geschrieben: 02 März 2012 00:32
Steeljunkie
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Na dann siehts eher nicht so gut aus. Du bist auch ganz sicher,
dass der Artikel direkt von Amazon selbst stammt und nicht von
einem Marketplace-Verkäufer? Hinterlegte Zahlungsart ist auch
korrekt? Bei Kreditkarte drauf achten, dass genug drauf ist
;)
Ansonsten ist wohl wirklich was faul und der Artikel ist aktuell
nicht auf Lager. Bedeutet also warten oder Storno.