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Lampe beim Epson EH-TW 3500

Gestartet: 31 Okt 2011 19:34 - 19 Antworten

Geschrieben: 07 Nov 2011 15:05

Crash81

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Zitat von flash77
Ich denke fast, dass du ohne einen Lieferscheint ziemlich schlechte Karten haben wirst... außer man ist dort wirklich sehr kulant!


Das hat mit sehr kulant nicht viel zu tun.Wenn folgendes stimmt:
Zitat:
Zitat von userxde
So, ich habe mal etwas recherchiert und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass es den 3500er ja erst seit Oktober 2009 in Deutschland gibt.
kann sich Epson quer stellen wie sie wollen, sie müssen die Lampe austauschen, es sei denn es lässt sich nachweisen das die genutzte Lampendauer länger war. Ich würde das ganze schriftlich formulieren und auf einen Ersatz bestehen, so nach dem Motto "Wann wird das Gerät abgeholt oder wann kann ich es einschicken? Hätten Sie einmal die Adresse für mich?".
Geschrieben: 07 Nov 2011 16:46

flash77

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Wenn er aber keinen Kaufnachweise oder (in dem Fall) "Gewinnnachweis" hat, dann müssen die ihm gar keine Garantie geben...

...schließlich könnte das Gerät ja dann genau so gut geklaut sein - und da gibts auch keine Garantie drauf :D ;)
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Geschrieben: 07 Nov 2011 20:45

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So, habe mir heute direkt beim beamershop24 eine neue Lampe geholt und soeben eingebaut. Ist jetzt ja wie neu :).

Nebenbei konnte ich unter den Lampenabdeckung den Herstellungsstempel des Gerätes finden. Stempel ist datiert auf 02.11.09 - also genau 2 Jahre alt. Da sach ich doch noch nachträglich: Glückwunsch!!

Habe ich jetzt auf die neue Lampe auch wieder die ursprüngliche Garantie 3 Jahre oder 2000 Stunden oder gibt es, da Austausch, eine Garantieverkürzung?
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Geschrieben: 07 Nov 2011 20:50

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Zitat:
Zitat von flash77
Wenn er aber keinen Kaufnachweise oder (in dem Fall) "Gewinnnachweis" hat, dann müssen die ihm gar keine Garantie geben...

...schließlich könnte das Gerät ja dann genau so gut geklaut sein - und da gibts auch keine Garantie drauf :D ;)

Man kann so etwas auch mit einer Eidesstattliche Erklärung regeln. Diese hätte in dem Fall aber wahrscheinlich vom damaligen Verkäufer kommen müssen. Es lässt sich zudem ganz klar belegen das, das Gerät eben nicht älter als drei Jahre sein kann (Internet-Recherche; Epson selbst) und nun auch noch durch den gefundenen Stempel.
Geschrieben: 07 Nov 2011 20:57

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@ crash und flash: ich brauche einen Nachweis, dass mir das Gerät rechtmäßig gehört, dann erhalte ich auch meine Garantie. Ansonsten besteht leider kein Anspruch :(. Auch wenn ich kaum glaube, dass ich mein Diebesgut beim Hersteller reklamieren würde. Da würde ich mir wohl eher ein neues Gerät "beschaffen" ;)

Hatte zwar mal einen Fall innerhalb der Garantie bei Sony und da hatte ich auch keinen Nachweis mehr, da es leider nur ein normaler Kassenbon war. Allerdings musste ich denen nur schriftlich bestätigen in welchem Laden ich das Gerät (war damals eine Autradio) gekauft hatte und dann wurde es auf Kulanzbasis ausgetauscht. Nun egal. Für mich ist die Sache erstmal abgeschlossen und hoffe, dass die Lampe auch hält - und zwar länger als nur 341 Stunden.
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Geschrieben: 07 Nov 2011 21:00

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@ crash: ich werde ich auf jeden Fall nochmals schriftlich an EPSON mit diesem Fall wenden. Nur durch ein blödes Telefonat mit irgendeiner studentischen Aushilfe am anderen Ende der Leitung lasse ich es nicht auf mir sitzen.

Aber ich brauchte nunmal kurzfristig eine Lösung und der Preis der Lampe war zum Glück noch im Bereich des Verträglichen (wenn auch ärgerlich - hätte mit den 200 € auch anderes kaufen können)
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Geschrieben: 08 Nov 2011 08:06

Crash81

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Zitat von userxde
@ crash und flash: ich brauche einen Nachweis, dass mir das Gerät rechtmäßig gehört, dann erhalte ich auch meine Garantie. Ansonsten besteht leider kein Anspruch :(.

Einen Nachweis hast du durch ebay (Screenshot Auktion+Nr.; Bewertung). Die Eidesstattliche Erklärung müsste mMn vom damaligen Verkäufer kommen, das er dadurch bestätigt das Gerät gewonnen zu haben.

Ich habe selbst mal Telefone im Promarkt von Panasonic gekauft und habe den Beleg verlegt. Innerhalb der zwei Jahre Garantie, ist ein Defekt an beiden Geräten aufgetreten. Dann habe ich die Eidesstattliche Erklärung geschrieben, in der ich eben bestätigt habe das Gerät dann dort gekauft zu haben und der Drops war gelutscht.

Zitat:
Zitat von userxde
@ crash: ich werde ich auf jeden Fall nochmals schriftlich an EPSON mit diesem Fall wenden.

Das solltest du auf jedenfall tun. Wie gesagt, wenn der ebayer noch existiert, lass ihn die Eidesstattliche Erklärung schreiben. Mit diesem Schreiben wendest du dich per Post mit deinem Anliegen an Epson. Mach es "wichtig" und verschicke es per Einschreiben. Du solltest zusätzlich deinen Gerätestempel vom 02.11.09 fotografieren und beilegen und deine Seriennummer vermerken.
Geschrieben: 08 Nov 2011 08:44

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Ich habe den Kollegen bei ebay schon angeschrieben, aber leider reagiert er nicht (bislang). Hoffe, dass noch eine Reaktion von ihm kommt, so dass ich ein Schreiben in Richtung EPSON absetzen kann. Es bleibt auf jeden Fall spannend.
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Geschrieben: 08 Nov 2011 10:31

flash77

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Zitat:
Zitat von userxde
Auch wenn ich kaum glaube, dass ich mein Diebesgut beim Hersteller reklamieren würde. Da würde ich mir wohl eher ein neues Gerät "beschaffen" ;)
Ich sagt ja nicht, dass du das Gerät geklaut hast ;)

Was glaubst du wie viel Hehlerware auf eBay unterwegs ist?!?
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Geschrieben: 25 Nov 2011 21:59

fritzbox

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ich erinner mich an die auktion. den beamer aus dem "preisausscchreiben" hätte ich auch fast gekauft :D oder wir hätten uns gegenseitig den preis in die höhe geschossn... wo hast du die lampe gekauft ?


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