Geschrieben: 07 Nov 2011 15:05
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Zitat:
Zitat von flash77
Ich denke fast, dass du ohne einen Lieferscheint ziemlich schlechte
Karten haben wirst... außer man ist dort wirklich sehr
kulant!
Das hat mit sehr kulant nicht viel zu tun.Wenn folgendes stimmt:
Zitat:
Zitat von userxde
So, ich habe mal etwas recherchiert und bin zu dem Ergebnis
gekommen, dass es den 3500er ja erst seit Oktober 2009 in
Deutschland gibt.
kann sich Epson quer stellen wie sie wollen, sie müssen die Lampe
austauschen, es sei denn es lässt sich nachweisen das die genutzte
Lampendauer länger war. Ich würde das ganze schriftlich formulieren
und auf einen Ersatz bestehen, so nach dem Motto "Wann wird das
Gerät abgeholt oder wann kann ich es einschicken? Hätten Sie einmal
die Adresse für mich?".
Geschrieben: 07 Nov 2011 16:46
Schwarzseher
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Wenn er aber keinen Kaufnachweise oder (in dem Fall)
"Gewinnnachweis" hat, dann müssen die ihm gar keine Garantie
geben...
...schließlich könnte das Gerät ja dann genau so gut geklaut sein -
und da gibts auch keine Garantie drauf :D ;)
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Geschrieben: 07 Nov 2011 20:45
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So, habe mir heute direkt beim beamershop24 eine neue Lampe geholt
und soeben eingebaut. Ist jetzt ja wie neu :).
Nebenbei konnte ich unter den Lampenabdeckung den
Herstellungsstempel des Gerätes finden. Stempel ist datiert auf
02.11.09 - also genau 2 Jahre alt. Da sach ich doch noch
nachträglich: Glückwunsch!!
Habe ich jetzt auf die neue Lampe auch wieder die ursprüngliche
Garantie 3 Jahre oder 2000 Stunden oder gibt es, da Austausch, eine
Garantieverkürzung?
Geschrieben: 07 Nov 2011 20:50
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Zitat:
Zitat von flash77
Wenn er aber keinen Kaufnachweise oder (in dem Fall)
"Gewinnnachweis" hat, dann müssen die ihm gar keine Garantie
geben...
...schließlich könnte das Gerät ja dann genau so gut geklaut sein -
und da gibts auch keine Garantie drauf :D ;)
Man kann so etwas auch mit einer Eidesstattliche Erklärung regeln.
Diese hätte in dem Fall aber wahrscheinlich vom damaligen Verkäufer
kommen müssen. Es lässt sich zudem ganz klar belegen das, das Gerät
eben nicht älter als drei Jahre sein kann (Internet-Recherche;
Epson selbst) und nun auch noch durch den gefundenen Stempel.
Geschrieben: 07 Nov 2011 20:57
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@ crash und flash: ich brauche einen Nachweis, dass mir das Gerät
rechtmäßig gehört, dann erhalte ich auch meine Garantie. Ansonsten
besteht leider kein Anspruch :(. Auch wenn ich kaum glaube, dass
ich mein Diebesgut beim Hersteller reklamieren würde. Da würde ich
mir wohl eher ein neues Gerät "beschaffen" ;)
Hatte zwar mal einen Fall innerhalb der Garantie bei Sony und da
hatte ich auch keinen Nachweis mehr, da es leider nur ein normaler
Kassenbon war. Allerdings musste ich denen nur schriftlich
bestätigen in welchem Laden ich das Gerät (war damals eine
Autradio) gekauft hatte und dann wurde es auf Kulanzbasis
ausgetauscht. Nun egal. Für mich ist die Sache erstmal
abgeschlossen und hoffe, dass die Lampe auch hält - und zwar länger
als nur 341 Stunden.
Geschrieben: 07 Nov 2011 21:00
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@ crash: ich werde ich auf jeden Fall nochmals schriftlich an EPSON
mit diesem Fall wenden. Nur durch ein blödes Telefonat mit
irgendeiner studentischen Aushilfe am anderen Ende der Leitung
lasse ich es nicht auf mir sitzen.
Aber ich brauchte nunmal kurzfristig eine Lösung und der Preis der
Lampe war zum Glück noch im Bereich des Verträglichen (wenn auch
ärgerlich - hätte mit den 200 € auch anderes kaufen können)
Geschrieben: 08 Nov 2011 08:06
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Zitat:
Zitat von userxde
@ crash und flash: ich brauche einen Nachweis, dass mir das Gerät
rechtmäßig gehört, dann erhalte ich auch meine Garantie. Ansonsten
besteht leider kein Anspruch :(.
Einen Nachweis hast du durch ebay (Screenshot Auktion+Nr.;
Bewertung). Die Eidesstattliche Erklärung müsste mMn vom damaligen
Verkäufer kommen, das er dadurch bestätigt das Gerät gewonnen zu
haben.
Ich habe selbst mal Telefone im Promarkt von Panasonic gekauft und
habe den Beleg verlegt. Innerhalb der zwei Jahre Garantie, ist ein
Defekt an beiden Geräten aufgetreten. Dann habe ich die
Eidesstattliche Erklärung geschrieben, in der ich eben bestätigt
habe das Gerät dann dort gekauft zu haben und der Drops war
gelutscht.
Zitat:
Zitat von userxde
@ crash: ich werde ich auf jeden Fall nochmals schriftlich an EPSON
mit diesem Fall wenden.
Das solltest du auf jedenfall tun. Wie gesagt, wenn der ebayer noch
existiert, lass ihn die Eidesstattliche Erklärung schreiben. Mit
diesem Schreiben wendest du dich per Post mit deinem Anliegen an
Epson. Mach es "wichtig" und verschicke es per Einschreiben. Du
solltest zusätzlich deinen Gerätestempel vom 02.11.09 fotografieren
und beilegen und deine Seriennummer vermerken.
Geschrieben: 08 Nov 2011 08:44
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Ich habe den Kollegen bei ebay schon angeschrieben, aber leider
reagiert er nicht (bislang). Hoffe, dass noch eine Reaktion von ihm
kommt, so dass ich ein Schreiben in Richtung EPSON absetzen kann.
Es bleibt auf jeden Fall spannend.
Geschrieben: 08 Nov 2011 10:31
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Zitat von userxde
Auch wenn ich kaum glaube, dass ich mein Diebesgut beim Hersteller
reklamieren würde. Da würde ich mir wohl eher ein neues Gerät
"beschaffen" ;)
Ich sagt ja nicht, dass du das Gerät geklaut hast ;)
Was glaubst du wie viel Hehlerware auf eBay unterwegs ist?!?
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Geschrieben: 25 Nov 2011 21:59
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ich erinner mich an die auktion. den beamer aus dem
"preisausscchreiben" hätte ich auch fast gekauft :D oder wir hätten
uns gegenseitig den preis in die höhe geschossn... wo hast du die
lampe gekauft ?