Jein.
Du hast eine gesetzliche Gewährleistung, und in den ersten 6
Monaten muss der Händler Dir "beweisen", das der Schaden von Dir
verursacht wurde.
Man geht generell davon aus, das der Schaden bereits bestand , wenn
das Gerät keine 6 Monate alt ist.
Nach den 6 Monaten gibt es die sogenannte Beweislastumkehr, sprich
du musst dem Händler beweisen, das der Schaden nicht durch dich
verursacht wurde.
Eine defekte Frontscheibe ist da allerdings schon was sehr
Spezielles, das Glas bricht ja nicht einfach so raus, der Händler
könnte sich da evtl. herauswinden, da es kein Schaden ist, der
einfach mal so auftritt, wie z.B. ein defektes Pixel.
Ich denke da hilft einfach nur Bilder machen bzw. anrufen
hinfahren. Evtl. auch einfach mit Philips direkt telefonieren, wenn
das Gerät noch keine 6 Monate alt ist.
< Signature for sale >