Geschrieben: 19 Okt 2011 16:06
Steeljunkie Extreme
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Zitat von Acme
Um hier nur mal kurz die rechtliche Seite aufzuzeigen. Der Händler
ist erstmal nicht verpflichtet das Gerät zurückzunehmen und die
gesammte Summe auszuzahlen, es ist so das er bis zu dreimal
nachbessern darf, sprich: er das Gerät reparieren (lassen) muss.
Erst danach besteht das recht auf Wandlung des Vertrages.
Von daher hätte ich mich auch nicht auf eine Teilsumme, wie in
deinem Fall, eingelassen sondern wie du schon sagtest auf ein
einwandfreis Gerät bestanden.
Ein Umtausch wäre natürlich an sich möglich gewesen, aber der
Abteilungsleiter teilte mir mit, das sie den TV nicht mehr auf
Lager hätten und es nicht sicher ist, ob sie das Gerät überhaupt
nochmal geliefert bekommen. Ich hatte meinen vorherigen TV jemand
anderen gegeben, somit hätte ich womöglich wochenlang keinen TV
oder Filme anschauen können, wenn ich auf Umtausch bestanden
hätte.
@Tsungam: würdest Du für eine vierstellige Summe
ein Gerät kaufen, das Pixelfehler aufweist? Ich habe das gleiche
TV-Model ein paar Tage danach beim Fachhändler gekauft. Der
Techniker kam vorbei, baute alles auf, hat alles angeschlossen und
bei diesem Gerät sind keine Pixelfehler erkennbar. Wenn man selbst
nicht davon betroffen ist, denkt man vielleicht anders darüber,
aber Du willst sicherlich auch für Dein Geld einwandfreie
Ware.
Sollte auch jetzt nicht zu einer Diskussion hier führen, war nur
ein Beispiel meiner negativen Erfahrungen mit MM. Ich hab an sich
nichts gegen diese Marktkette, aber ich kaufe inzwischen auf Grund
diverser Erfahrungen eben lieber woanders. Bleibt ja jedem selbst
überlassen.
"Wenn Du zunimmst, wird gelästert. Wenn Du
abnimmst, besteht Verdacht auf Magersucht. Wenn Du Dich schön
kleidest, bist Du eingebildet. Ziehst Du Dich einfach an,
vernachlässigst Du Dich. Wenn Du weinst, bist Du schwach. Wenn Du
aber sagst, was Du denkst, bist Du ein Problemmensch. Egal, was
Du machst, man wird Dich immer kritisieren".
Geschrieben: 19 Okt 2011 16:34
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Zitat:
Zitat von BlaueScheibe24
Immer diese Besserwisserei :rolleyes:. Ich habe vor ca. 2 Jahren
einen TV im MM gekauft. Dieser wies eindeutig Bildfehler auf.
Logischerweise mußte ich den TV auspacken und anschliessen, um dies
feststellen zu können. Ich brachte den TV zurück, der Verkäufer
weigerte sich das Gerät zurückzunehmen (kurz nach dem Kauf) und ich
ließ den Herrn Abteilungsleiter kommen, weil der Chef angeblich
nicht im Hause war. Dieser Herr klärte mich dann darüber auf, das
es beim MM kein 14-tägiges Rückgaberecht wie im Internet gäbe. Er
hielt mir die Rechnung mit der Rückseite vor die Nase, wo die AGB's
stehen und dort stand auch nichts von Rückgaberecht. Der TV wurde
nachdem ich mich beschwert habe (und das zurecht denn ich kaufe
kein Gerät das Bildfehler aufweist) zwar zurückgenommen (aber erst
nach 60-minütiger Debatte), aber ich bekam nicht die komplett
bezahlte Summe zurück. Deshalb würde ich nie wieder im MM einen TV
kaufen.
Vielleicht gibt es ja jetzt ein Rückgaberecht (davon ist mir aber
nichts bekannt), aber zu dem damaligen Zeitpunkt gab es das nicht.
Ich hab den TV dann beim Fachhändler vor Ort zum gleichen Preis
gekauft.
Ich fürchte, hier bist Du ein Opfer der Inkompetenz dieser
MM-Mitarbeiter geworden. Denn natürlich hast Du Garantie und kannst
daher verlangen, daß man Dir ein einwandfreies Gerät gibt oder den
gesamten Kaufpreis zurückzahlt.
Das 14tägige Rückgaberecht ist eine freiwillige Sonderleistung
seitens MM. Wenn es allerdings wirklich in den AGB steht, hat es
quasi Gesetzeskraft.
Zitat:
Zitat von Acme
Um hier nur mal kurz die rechtliche Seite aufzuzeigen. Der Händler
ist erstmal nicht verpflichtet das Gerät zurückzunehmen und die
gesammte Summe auszuzahlen, es ist so das er bis zu dreimal
nachbessern darf, sprich: er das Gerät reparieren (lassen) muss.
Erst danach besteht das recht auf Wandlung des Vertrages.
Ist das wirklich so? Ich dachte, daß wäre eine Sonderregelung bei
KFZ-Händlern und bei anderen Händler kann der Kunde entscheiden, ob
er wandelt oder mindert. Aber man lernt ja gern dazu. :thumb:
Geschrieben: 19 Okt 2011 16:36
Zitat:
Zitat von McNamara
Das 14tägige Rückgaberecht ist eine freiwillige Sonderleistung
seitens MM. Wenn es allerdings wirklich in den AGB steht, hat es
quasi Gesetzeskraft.
Ja, es steht in den
AGB's:
Zitat:
b) Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder –
wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch
Rücksendung der Sache widerrufen.
Geschrieben: 19 Okt 2011 16:52
Gast
Sobald sie es in ihren AGBs einräumen und quasie damit "werben"
sind sie natürlich auch rechtlich in der Pflicht.
3 mal Nachbesser gilt nicht nur bei KFZ, sondern auch bei allen
anderen Dingen.
Hab gerade auch noch erfahren das es rechtens ist, wenn pro
Nutzungstag 0,3% der Kaufsumme abgezogen werden. :eek:
Geschrieben: 19 Okt 2011 16:55
Steeljunkie Extreme
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Zitat:
Zitat von Acme
Hab gerade auch noch erfahren das es rechtens ist, wenn pro
Nutzungstag 0,3% der Kaufsumme abgezogen werden. :eek:
Auch bei Garantiefällen? Wie will man denn z.B. bei einem
Totalausfall die Abnutzung bestimmen??? :eek:
Geschrieben: 19 Okt 2011 17:00
Gast
Wie sich das nun im Einzelen verhält weiß ich auch nicht...
Aber im Garantiefall wird ein Gerät ja normalerweise repariert bzw.
getauscht.
@BS24
Was Tsungam damit meinte ist, dass es leider leider so ist, dass
man eine gewisse Menge an Pxelfehler tolrieren muss und noch nicht
als technischer Mangel gesehen wird, dass jeder von uns nen
einwandfreis Gerät haben möchte steht außer Frage.
Geschrieben: 19 Okt 2011 17:12
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Zitat von BlaueScheibe24
@Tsungam: würdest Du für eine vierstellige Summe ein Gerät kaufen,
das Pixelfehler aufweist? Ich habe das gleiche TV-Model ein paar
Tage danach beim Fachhändler gekauft. Der Techniker kam vorbei,
baute alles auf, hat alles angeschlossen und bei diesem Gerät sind
keine Pixelfehler erkennbar.
Informier dich mal über
Pixelfehlerklassen. Bei kaum
einem Modell wird eine absolute Fehlerfreiheit garantiert,
vielleicht macht das sogar kein einziger Hersteller.
Es hätte ebenso gut passieren können, dass das Gerät vom
serviceorientierten Fachhändler einige Pixelfehler hat und das vom
08/15-Billig-Versand keine.
Geschrieben: 19 Okt 2011 17:53
Zitat:
Zitat von Venom211
Ganz einfach ich wahr Samstag bei MM und wollte Top Gun Steel
haben,wahr nicht da und wollte 19,99€ haben,ich daruf hin ob man da
nicht was machen kann den Amzon verkauf es für 11,99€ und die
Antwort von Ihm Kauf es bei Amazon.So viel zur Kunden
freundlichkeit usw....
Ist schon sehr Traurig das man heute nicht in den Laden gehen kann
ohne das man im Hintergedanken haben muss das man das Doppelt
zahlen muss den da hört für mich der spass auf.So viel zum Thema
Kosten Deckung.
Häähh? Das heisst also wenn ein Arbeitgeber zu dir kommt und sagt
du musst für die Hälfte arbeiten..dann machst du das auch? Egal ob
du dich oder deine Familie davon ernähren kannst.
Was hast du für Vorstellungen was Produkte im Einkauf kosten?
Manchmal habe ich das Gefühl das alle meinen das Händler 100% des
Verkaufspreises in die eigene Tasche stecken können....
Es ist ja nicht schlimm gedankenlos zu sein....dann aber bitte auch
linear! Und bei dem einen nicht nachzudenken und beim anderen
Hintergedanken anzustellen.
Der Mensch wächst
mit seinen Problemen! Hier bin ich.
(Eigenzitat)
Geschrieben: 19 Okt 2011 20:45
Ich hatte noch nie ein Problem mit einer Rückgabe
Geschrieben: 19 Okt 2011 20:52
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nee
aber beim Gewährleistung stellen die sich manchmal quer, was rein
rechtlich auch in Ordnung ist
Nur hatte ich dieses Erlebnis auch schon. Gerät gekauft, Zuhause
festgestellt ist defekt, sofort zurück gefahren, wollten die das
zum Hersteller einschicken
Dabei hatte ich das Navi gekauft weil ich es 3 Tage später dringend
brauchte
Nachdem ich ein bißchen lauter wurde haben sie es aber dann doch
getauscht