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Käuferschutz von Ebay und Paypal

Gestartet: 19 Juli 2011 18:22 - 110 Antworten

Geschrieben: 19 Juli 2011 19:57

Wolfschädel

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Zitat:
Zitat von phantom_x
Paypal ist eine Bank, kein Gericht. ;)

Heißt: Auch wenn der Anspruch auf das gezahlte Geld laut Paypal nicht (mehr) besteht, kann man immer noch den Rechtsweg beschreiten (Anzeige stellen, Anwalt einschalten usw.). Empfiehlt sich jedoch aufgrund der entstehenden Kosten nur bei Käufen, in denen es um höhere Summen geht.

Subjektiv würde ich sagen, dass durch PP immerhin mehr Sicherheit suggeriert wird, d.h. die Verkäufer, die PP freiwillig anbieten, sind i.d.R. vorsichtiger, weil sie riskieren, dass das Käuferschutzverfahren eingeleitet wird, dessen Ausgang im besten Falle ungewiss ist. Natürlich bewahrt auch das den Käufer nicht vor schwarzen Schafen, besonders weil eBay-Neuanfänger gezwungen sind, PP anzubieten. Hatte mal was bei einem Neuen gekauft, auf dessen E-Mail-Adresse nicht mal ein PP-Konto lief - das hat eBay nicht registriert.

Mit dem "kaum Rechtskräftig" meine ich den Zeitraum für den Beweis,den man aufbringen muß um an das Geld zu kommen.Das Paypal ne Bank ist ist mir bewusst.Da sie aber mit "Käuferschutz" werben,sollten sie die Kunden nicht verkackeiern.
Gruß Karsten
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Geschrieben: 20 Juli 2011 11:02

Voorhees63

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Hallo Leute,

...hab mir heute ein Gutachten von einem Spielwarenladen austellen lassen (laut PP geht
Spielwaren oder Geschenkeladen auch) und das ganze an PP gefaxt...mal sehen,wie es jetzt weiter geht...halt Euch auf dem laufenden...Gruss Andreas
Geschrieben: 20 Juli 2011 11:09

phantom_x

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Sehr gut, Andreas! Damit hast du eigentlich alle Bedingungen erfüllt. Nun sollte der Rückerstattung nichts mehr im Wege stehen. :)
Gruß,
Sebastian


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Geschrieben: 20 Juli 2011 11:33

Schoormann

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Spielwarengeschäfte sind aufjedenfall einfacher zu finden, als "Fachhändler" für z.b. Hot Toys und Sideshow Produkte ;)
Geschrieben: 20 Juli 2011 17:06

Steeelbook

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Zitat:
Zitat von Voorhees63
Hallo Leute,

...hab mir heute ein Gutachten von einem Spielwarenladen austellen lassen (laut PP geht
Spielwaren oder Geschenkeladen auch) und das ganze an PP gefaxt...mal sehen,wie es jetzt weiter geht...halt Euch auf dem laufenden...Gruss Andreas

Und jetzt hast du ein *GUTACHTEN* von einhem Spielwarenladen das besagt , dass dein Endo wirklich kaputt ist bzw. war? :rolleyes:

In meiner Mail steht :
*Denn wir können nicht nachvollziehen, was sie beim Öffnen Ihres Pakets vorgefunden haben.*
Klar.
Aber ein Spielwarenladen um die Ecke kann das ein paar Tage später sicher :rofl:
Also wenn das keine gestörte Welt ist. :eek:


Hier mal ein Auszug aus einer Ebay-Mail betreff Käuferschutz mit Paypal nachdem ich mich über das Verfahren beschwert habe:

[FONT='Arial', 'sans-serif']Hallo Herr X,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben sich an uns gewandt, da wir von Ihnen ein Gutachten über den Inhalt des Pakets angefordert haben.

Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie sich nun eine schnelle Lösung für Ihr Anliegen mit der Artikelnummer 12345678 wünschen.

Aufgrund der PayPal-Käuferschutzrichtlinien sind wir auf eine schriftliche Bestätigung von einem unabhängigen Dritten angewiesen. Denn wir können nicht nachvollziehen, was sie beim Öffnen Ihres Pakets vorgefunden haben.

Wir hätten Sie gerne in Ihrem Anliegen unterstützt, selbstverständlich steht es Ihnen frei, den Fall zu schließen.

Bitte fotografieren oder scannen Sie das Gutachten und speichern Sie es in einem Foto-Format (jpeg, png, gif, tif). Fügen Sie dann an Ihre Antwort auf diese Nachricht den Beleg als E-Mail-Anhang bei. Leider können wir aus technischen Gründen keine PDFs akzeptieren. Bitte achten Sie darauf, dass die Zusendung des Gutachtens über ein externes E-Mail Programm bzw. einen externen E-Mailanbieter erfolgen muss, da dies nicht über Ihr eBay-Mitgliedskonto möglich ist.

Senden Sie uns das Gutachten bitte bis zum Xten. Juli 2011, da ansonsten PayPal den Fall zugunsten Ihres Verkäufers schließt.

Ich verstehe sehr gut, dass es für Sie nicht einfach ist, ein solches Gutachten einzuholen. Unter Umständen müssen Sie bei mehreren Händlern nachfragen. Bitte bedenken Sie aber, dass wir den Artikel nicht selbst in Augenschein nehmen können. Außerdem wird PayPal einen ausgezahlten Käuferschutzbetrag unter Umständen von Ihrem Verkäufer zurückfordern. Deshalb ist es wichtig, dass ein unabhängiger Dritter den Artikel begutachtet hat.

Es liegt in unserem Interesse, dass Ihnen dabei keine Kosten entstehen. Wir möchten grundlegend nur eine Bestätigung durch einen unabhängigen Dritten für den vorhandenen Schaden. Eventuell entstehende Kosten sind nicht durch den eBay Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal abgedeckt.

Sobald uns Ihr Gutachten vorliegt, werden wir den Fall prüfen und uns anschließend bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie: Entscheidungen im Rahmen des eBay-Käuferschutzes bei Bezahlung mit PayPal werden auf Basis der PayPal-Käuferschutzrichtlinie getroffen:


Tipp:
Bitte beachten Sie, dass wir nicht zwingend eine Begutachtung durch den Hersteller benötigen. Eine Fachhändler oder ein anderer anerkannter Sachverständiger ist ebenso befugt und erfahrungsgemäß die anfallenden Kosten geringer.[/FONT]
[FONT='Arial', 'sans-serif']
Herr X, ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Jennifer K.
[/FONT]
Geschrieben: 20 Juli 2011 19:55

phantom_x

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Ist schon idiotisch, das stimmt - aber was will man da machen?

Wenn man es ganz korrekt handhaben will, sollte man sowieso jegliche Ware nur im Beisein des Zustellers öffnen, damit dieser bezeugen kann, in welchem Zustand sich die Lieferung befindet. Nun muss man sich mal vorstellen, wie lange das dauern kann, wenn man z.B. eine Sideshow-Statue auspackt (Außenkarton öffnen, Innenkarton rausholen, Innenkarton öffnen, Styroporkarton rausholen, Styroporkarton öffnen, Statue/Büste rausnehmen etc.)

Das macht verständlicherweise kein Zusteller mit!
Gruß,
Sebastian


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Geschrieben: 20 Juli 2011 20:24

gelöscht

Avatar gelöscht

Hallo Leute, ich sage nur DANKE !!

Für mich sehr informativ und hilfreich, da ich auch sehr viel bei eBay
unterwegs bin und leider in einer anderen Art doch mal negative Erfahrungen
machen musste. Ich habe Mitgefühl mit euch und wünsche euch, dass alles
noch ein positive Wendung nimmt.

Wirklich ein ganz toller Beitrag, DANKE !!
Geschrieben: 20 Juli 2011 22:16

Voorhees63

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Zitat:
Zitat von Steeelbook
Und jetzt hast du ein *GUTACHTEN* von einhem Spielwarenladen das besagt , dass dein Endo wirklich kaputt ist bzw. war? :rolleyes:

In meiner Mail steht :
*Denn wir können nicht nachvollziehen, was sie beim Öffnen Ihres Pakets vorgefunden haben.*
Klar.
Aber ein Spielwarenladen um die Ecke kann das ein paar Tage später sicher :rofl:
Also wenn das keine gestörte Welt ist. :eek:


Hier mal ein Auszug aus einer Ebay-Mail betreff Käuferschutz mit Paypal nachdem ich mich über das Verfahren beschwert habe:

[FONT='Arial', 'sans-serif']Hallo Herr X,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben sich an uns gewandt, da wir von Ihnen ein Gutachten über den Inhalt des Pakets angefordert haben.

Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie sich nun eine schnelle Lösung für Ihr Anliegen mit der Artikelnummer 12345678 wünschen.

Aufgrund der PayPal-Käuferschutzrichtlinien sind wir auf eine schriftliche Bestätigung von einem unabhängigen Dritten angewiesen. Denn wir können nicht nachvollziehen, was sie beim Öffnen Ihres Pakets vorgefunden haben.

Wir hätten Sie gerne in Ihrem Anliegen unterstützt, selbstverständlich steht es Ihnen frei, den Fall zu schließen.

Bitte fotografieren oder scannen Sie das Gutachten und speichern Sie es in einem Foto-Format (jpeg, png, gif, tif). Fügen Sie dann an Ihre Antwort auf diese Nachricht den Beleg als E-Mail-Anhang bei. Leider können wir aus technischen Gründen keine PDFs akzeptieren. Bitte achten Sie darauf, dass die Zusendung des Gutachtens über ein externes E-Mail Programm bzw. einen externen E-Mailanbieter erfolgen muss, da dies nicht über Ihr eBay-Mitgliedskonto möglich ist.

Senden Sie uns das Gutachten bitte bis zum Xten. Juli 2011, da ansonsten PayPal den Fall zugunsten Ihres Verkäufers schließt.

Ich verstehe sehr gut, dass es für Sie nicht einfach ist, ein solches Gutachten einzuholen. Unter Umständen müssen Sie bei mehreren Händlern nachfragen. Bitte bedenken Sie aber, dass wir den Artikel nicht selbst in Augenschein nehmen können. Außerdem wird PayPal einen ausgezahlten Käuferschutzbetrag unter Umständen von Ihrem Verkäufer zurückfordern. Deshalb ist es wichtig, dass ein unabhängiger Dritter den Artikel begutachtet hat.

Es liegt in unserem Interesse, dass Ihnen dabei keine Kosten entstehen. Wir möchten grundlegend nur eine Bestätigung durch einen unabhängigen Dritten für den vorhandenen Schaden. Eventuell entstehende Kosten sind nicht durch den eBay Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal abgedeckt.

Sobald uns Ihr Gutachten vorliegt, werden wir den Fall prüfen und uns anschließend bei Ihnen melden.

Bitte beachten Sie: Entscheidungen im Rahmen des eBay-Käuferschutzes bei Bezahlung mit PayPal werden auf Basis der PayPal-Käuferschutzrichtlinie getroffen:


Tipp:
Bitte beachten Sie, dass wir nicht zwingend eine Begutachtung durch den Hersteller benötigen. Eine Fachhändler oder ein anderer anerkannter Sachverständiger ist ebenso befugt und erfahrungsgemäß die anfallenden Kosten geringer.[/font]
[FONT='Arial', 'sans-serif']
Herr X, ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Jennifer K.
[/font]


Hi,

...ja PP hat mir das am Telefon gesagt,dass ein Spielwaren oder Geschenkladen ausreicht...also habe ich die Schäden aufgeführt...unten Stempel und Unterschrift vom Laden und zu PP gefaxt...jetzt wieder warten...hab es heut so gegen 10.30 Uhr gefaxt...bis jetzt noch nix vermerkt in meinem Konto wie es weiter geht...aber am Telefon hieß es gleich,dass die Zuordnung des Faxes schon mal 24 Stunden dauern kann...und so ist wieder ein Tag von den 10 Tagen um die man dafür Zeit hat...ABWARTEN ANGESAGT...:(
Halte Euch aber weiter auf dem Laufenden...Gruss Andreas
Geschrieben: 20 Juli 2011 22:53

Demon23

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Ich musste ein Gutachten 2 mal Faxen weil das erste nicht ankam;)
Halte lieber Rücksprache mit Paypal, die kommen nämlich nicht auf die Idee einen darüber zu informieren...

Wichtig für das Gutachten, Es muss eine Adresse des Shops, Name der Person bzw. welche das Gutachten ausgestellt hat, Datum, Telefonnummer und Stempel mit Unterschrift auf dem Wisch sein.

Dann klappt das auch.

Hatte bis jetzt ein mal das Vergnügen mit Paypal.

Drück Dir die Daumen das wird schon.:thumb:
Geschrieben: 21 Juli 2011 00:53

Voorhees63

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Zitat:
Zitat von Demon23
Ich musste ein Gutachten 2 mal Faxen weil das erste nicht ankam;)
Halte lieber Rücksprache mit Paypal, die kommen nämlich nicht auf die Idee einen darüber zu informieren...

Wichtig für das Gutachten, Es muss eine Adresse des Shops, Name der Person bzw. welche das Gutachten ausgestellt hat, Datum, Telefonnummer und Stempel mit Unterschrift auf dem Wisch sein.

Dann klappt das auch.

Hatte bis jetzt ein mal das Vergnügen mit Paypal.

Drück Dir die Daumen das wird schon.:thumb:


...ja Jorge,dass will ich hoffen...wenn morgen vormittag noch nix in meinem Konto vermerkt ist,werde ich wieder da anrufen und nachhaken...meld mich,wenn Neuigkeiten gibt...bis dann Andy ;)


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