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Notebooksbilliger.de - Lieferproblem

Gestartet: 08 Juli 2011 12:12 - 40 Antworten

Geschrieben: 08 Juli 2011 16:26

bohohlsen

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Ich hoffe für dich das du nen guten Rechtsschutz hast, denn wegen so ner Sache nen Anwalt zu verständigen ist doch bischen übertrieben.
Zumal Punkt 6 von den AGBs wo Bob Lee gepostet hat ja eigentlisch schon alles aussagt.
Geschrieben: 08 Juli 2011 16:45

xy78

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Zitat:
Zitat von bohohlsen
Ich hoffe für dich das du nen guten Rechtsschutz hast, denn wegen so ner Sache nen Anwalt zu verständigen ist doch bischen übertrieben.
Zumal Punkt 6 von den AGBs wo Bob Lee gepostet hat ja eigentlisch schon alles aussagt.
jeder Anwalt, wo das annimmt, gehts dem nur um die Kohle :rolleyes:
auch ein Onlinehändler darf von einem Vertrag zurücktreten - Punkt!
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Geschrieben: 08 Juli 2011 17:44

D-Fens

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Aber ob Punkt 6 der AGBs stand hält? Damit könnte man ja den Kaufvertrag systematisch aushebeln und sind solche Klauseln nicht unzulässig?
]
Geschrieben: 08 Juli 2011 18:04

Markus Pajonk

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http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/agb.php

Hier mal was differenziertes dazu:
http://www.123recht.net/R%C3%BCcktritt-des-Verk%C3%A4ufers-vom-Kaufvertrag-__f268871.html

Und wie immer gilt "Recht haben und recht kriegen ist zweierlei"
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 08 Juli 2011 18:22

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Zitat:
Zitat von Markus P.
Nein, weil ablehnen darfst du die Ware ja auch nicht...

In deinem Link steht aber eben drin, dass der Vertrag ist mit dem eigentlichen Liefern der Ware zustande kommt (außer ich hab dich falsch verstanden) =>

Zitat:
...Dort findet sich sicher der Passus, daß der KV erst mit der Absendung der Ware durch VK zustande kommt.

Dürfte also durchaus Standard sein, so zu verfahren.
Geschrieben: 08 Juli 2011 18:27

Markus Pajonk

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Zitat:
>Rücktritt des Verkäufers vom Kaufvertrag
quote:Ein verbindlicher Vertrag kommt mit der Übermittlung der Bestelleingangsbestätigung, ... zustande
Damit besteht ein KV, keine Frage.Die Klausel 6.8 ist allgemein üblich, scheint also wirksam zu sein. Positiv weiss ich es nicht.Vielleicht kennt jemand ein Urteil? Überraschende Klausel?

Hoffe ich habe richtig zitiert...sind aber zuviele Worte, oder?
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 08 Juli 2011 18:33

Patrick_Star

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Jep, stimmt. Also kommt mit der Bestätigung schon ein KV zusammen. Aber durch Punkt 3 hat sich die Geschichte dann im Grunde eh wieder erledigt - so lange der Vorrat reicht.
Geschrieben: 08 Juli 2011 19:53

Seth

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Die bieten mir ein neuen Preis 1499e mmh was nun...
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Geschrieben: 08 Juli 2011 19:56

Markus Pajonk

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Ein neuer Preis für das gleiche Gerät, welches sie zuvor nicht beschaffen konnten?
Der Mensch wächst mit seinen Problemen! Hier bin ich. (Eigenzitat)
Geschrieben: 08 Juli 2011 20:12

Seth

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genau, sie sagen, der Lieferant musste gewechselt werden, aber jetzt können Sie den Preis nicht halten...die Email ist Mittags gekommen, da hatte ich nur mit Anwalt gedroht. Aktuell ist das Einschreiben aus meiner Rechtsabteilung schon raus.

mmh ich weiß nicht, will den TV gern haben...sollte ich die Antwort auf mein Schreiben abwarten oder per Email dem anderen "neuen" Angebot zustimmen und den Hals nicht zu voll kriegen. Ich will ja den TV wirklich haben und wollte nen Schäpchen. Dies ist ja immernoch eins...wobei ich damit meinen Anspruch auf die 1189e kaputt machen würde!

schwer schwer...aber zu Lustig, der TV ist nicht mehr da...jetzt haben Sie ihn wieder, können den Preis jedoch nicht halten...
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