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[OFDB.DE] Fragen

Gestartet: 04 Juni 2011 13:27 - 91 Antworten

#1
Geschrieben: 04 Juni 2011 13:27

J3nn1F3r

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Hey, ich weiß es gibt einen extra Threat aber nichts passt zu meinen Fragen.

Wollte nur wissen ob ich diese Eidestattliche Versicherung abgeben kann wenn meine Kinder 6 Monate und 2 Jahre alt sind ?

Und ob es in letzter Zeit mit diesem Shop Probleme gab.
Also mich interessieren dort nur die Uncut Unrated BDs, die ich ungern Importieren lassen möchte.

Lg :eek:
#2
Geschrieben: 04 Juni 2011 13:44

atm

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Können ? Ja, vermutlich.
Sollen ? Eher nicht.

Auszug Wikipedia Artikel :

Zitat:
Die fahrlässige falsche Versicherung an Eides statt ist gemäß § 161 Abs. 1 StGB mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe strafbar. Fahrlässigkeit kann beispielsweise in einer Nachlässigkeit bei der Abgabe der Erklärung liegen, etwa beim bewussten Unterschreiben einer inhaltlich falschen eidesstattlichen Versicherung ohne Lesen des Inhalts vorliegen oder wenn für die freiwillige Abgabe der Versicherung für den richtigen Inhalt Erkundigungen notwendig sind, die aber unterlassen werden.
< Signature for sale >
#3
Geschrieben: 04 Juni 2011 13:49

Schoormann

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Bei ofdb.de ist das auch nochmal konkret erklärt:

Zitat:
Zitat von ofdb.de
Erklären Sie uns gegenüber an Eides statt, daß sich in Ihrem Haushalt keine Minderjährigen befinden bzw. daß Sie dafür Sorge tragen werden, daß Minderjährige keinen Zugriff auf an Sie adressierte Sendungen erhalten können (z.B. durch Auswahl Ihrer Firmenanschrift oder der auf Sie zugelassenen Packstation als Lieferadresse)

#4
Geschrieben: 04 Juni 2011 15:00

J3nn1F3r

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Hmm dann muss ich wohl die 4 Taler in kauf nehmen.... :(
#5
Geschrieben: 05 Juni 2011 15:46

RedJoker

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omg, manche Menschen nehmen wirklich alles etwas zu ernst ....

Ich hab auch minderjährige Geschwister, trotzdem hab ich die Eidesstattliche Erklärung schon bei mehreren Shops abgegeben. Das Eidestatt Dings Bums dient nicht dir, sondern das dient dem Shop, damit der auf der sicheren Seite ist
#6
Geschrieben: 05 Juni 2011 15:55

Schoormann

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Zitat:
Zitat von RedJoker
omg, manche Menschen nehmen wirklich alles etwas zu ernst ....

Ich hab auch minderjährige Geschwister, trotzdem hab ich die Eidesstattliche Erklärung schon bei mehreren Shops abgegeben. Das Eidestatt Dings Bums dient nicht dir, sondern das dient dem Shop, damit der auf der sicheren Seite ist

Aha, Aha.

Natürlich geht es hier um Pille Palle wie FSK18 Filme - dennoch ist die Versicherung an Eides statt, das höchste "Versprechen" was man in unserem Rechtsstaat abgeben kann.
Sowas wollte man vielleicht schon einwenig ernst nehmen.

Aber wie sowas gehandhabt wird sieht man ja an Leuten wie Gutenberg & Co.
Die haben auch an Eides statt versichert das ihre Dr. arbeiten "selbst" geschrieben/recherchiert sind.
#7
Geschrieben: 05 Juni 2011 17:12

hardti

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Da § 151 StGB lautet:

"Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

kann man gegenüber dem ofdb-Shop schonmal versichern, was man will, ohne sich strafbar zu machen.
#8
Geschrieben: 08 Sep 2011 12:06

BlaueScheibe24

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Habe da mal eine Frage, wenn man bei OFDB.de einen Artikel im Marktplatz verkauft. Wenn man einen Film einstellt und der wird verkauft, muß man dem Verkäufer dann die Bankdaten senden oder schreibt OFDB.de das dem Konto gut (Bankkonto oder Kreditkarte)? Ich konnte auf der Seite keine weiteren Angaben finden, deshalb die Frage an euch. Vielleicht hab ich es auch übersehen. Wäre nett, wenn ihr mit da kurz Auskunft geben könntet.



"Wenn Du zunimmst, wird gelästert. Wenn Du abnimmst, besteht Verdacht auf Magersucht. Wenn Du Dich schön kleidest, bist Du eingebildet. Ziehst Du Dich einfach an, vernachlässigst Du Dich. Wenn Du weinst, bist Du schwach. Wenn Du aber sagst, was Du denkst, bist Du ein Problemmensch. Egal, was Du machst, man wird Dich immer kritisieren".
#9
Geschrieben: 08 Sep 2011 12:27

The_Scorpion

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Zitat:
Zitat von BlaueScheibe24
Habe da mal eine Frage, wenn man bei OFDB.de einen Artikel im Marktplatz verkauft. Wenn man einen Film einstellt und der wird verkauft, muß man dem Verkäufer dann die Bankdaten senden oder schreibt OFDB.de das dem Konto gut (Bankkonto oder Kreditkarte)? Ich konnte auf der Seite keine weiteren Angaben finden, deshalb die Frage an euch. Vielleicht hab ich es auch übersehen. Wäre nett, wenn ihr mit da kurz Auskunft geben könntet.
du hast ja eigentlich deine Bankdaten o.deine Kreditkartendaten bei OFDB hinterlegt,hier ein Auszug aus den Verkaufs AGBs...
Einmal pro Monat (am Monatsanfang) wird der offene Gesamtbetrag durch Einzug von Ihrem uns gegenüber angegebenen Bankkonto (bei Wohnsitz innerhalb Deutschlands) oder Ihrer uns gegenüber angegebenen Kreditkarte (bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands) ausgeglichen.
Sprich,die überweisen den Betrag der nach Abzug der Verkaufsgebühren übrig bleibt,auf dein hinterlegtes Bankkonto o.schreiben den Betrag auf deiner KK gut.
Geschrieben: 08 Sep 2011 12:33

BlaueScheibe24

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Zitat:
Zitat von The_Scorpion
du hast ja eigentlich deine Bankdaten o.deine Kreditkartendaten bei OFDB hinterlegt,hier ein Auszug aus den Verkaufs AGBs...
Einmal pro Monat (am Monatsanfang) wird der offene Gesamtbetrag durch Einzug von Ihrem uns gegenüber angegebenen Bankkonto (bei Wohnsitz innerhalb Deutschlands) oder Ihrer uns gegenüber angegebenen Kreditkarte (bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands) ausgeglichen.
Sprich,die überweisen den Betrag der nach Abzug der Verkaufsgebühren übrig bleibt,auf dein hinterlegtes Bankkonto o.schreiben den Betrag auf deiner KK gut.

Das hatte ich auch gelesen, aber ich bekam eine Email mit dem Hinweis, das ich dem Käufer die Bankdaten senden soll, da ich meine dort nicht hinterlegt habe. Ich bezahle bei OFDb.de mit Kreditkarte. Nicht das die dem Käufer jetzt den Betrag abziehen und ich ihm eine Email schicke, das er überweisen soll. Glaube nicht, das OFDb.de den Betrag gutschreibt, denn bei der Abwicklung gibt es einen Button, wo man anklicken kann, ob die Zahlung vom Käufer erfolgt ist oder noch nicht.



"Wenn Du zunimmst, wird gelästert. Wenn Du abnimmst, besteht Verdacht auf Magersucht. Wenn Du Dich schön kleidest, bist Du eingebildet. Ziehst Du Dich einfach an, vernachlässigst Du Dich. Wenn Du weinst, bist Du schwach. Wenn Du aber sagst, was Du denkst, bist Du ein Problemmensch. Egal, was Du machst, man wird Dich immer kritisieren".


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