Nochmal als Hinweis, da hier viel durcheinander geschmissen
wird
Sendungen mit geringem Wert
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 hat sich die Höchstgrenze für die
zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen auf 150 Euro je Sendung
erhöht.
Die Befreiung ist unabhängig von der Person des Versenders und des
Empfängers und unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder
Geschenksendungen handelt.
Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
-
Alkohol, einschließlich alkoholischer Getränke,
-
Tabakwaren,
-
Parfüm und Eau de Toilette.
Hinweis:
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze
von 22 Euro. Nur Postsendungen mit Waren, deren Gesamtwert nicht
höher ist als 22 Euro, sind vollständig einfuhrabgabenfrei (Zoll
und Einfuhrumsatzsteuer).
Kaffee ist von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen, d.h.
für Kaffee wird auch innerhalb der 22 Euro-Grenze die Kaffeesteuer
erhoben.
Quelle: Zoll.de
Bis 150 € muss NIE Zoll bezahlt werden, es handelt sich immer um
die Umsatzsteuer sprich 19% und diese wird meist vor Ort beim
Postboten entrichtet, wenn der Wert richtig deklariert ist, wie bei
Amazon.com oder .ca