Zitat:
Zitat von Raabigramm
Ich war auch erst am überlegen ob ich die original Rechnung
beilegen sollte, habe es dann doch gemacht. Gestern kam die
Rechnung abgestempelt zurück, nun warte ich nur noch auf den
Film.
Allerdings habe ich die Rechnung von meinem 3D Player beigelegt,
von meinem Fernseher den ich auch gerade neu habe, allerdings noch
nicht.
Was bedeutet "allerdings noch nicht". Machst du es noch, weil du
duch den Kauf auch Anrecht auf den zweiten Film hast, oder lässt du
es zur Sicherheit bleiben?
Ich weiß wirklich nicht, ob ich das Risiko eingehen soll. Hat
jemand Erfahrung damit, ob zur Not auch eine Kopie der Rechnung
reicht, sollte ich mal Anspruch auf die Garantie nehmen
müssen?
Ich muss sagen, ich finde es wirklich richtig unverschämt von
Panasonic. Dann sollen die den Film sofort beim Kauf in die
Verpackung legen, wenn sie schon damit werben. Mit den "älteren"
Lagerbeständen in den Coraline und Ice Age 3 drin lagen, hat es ja
auch geklappt.
Ich wiederhole mich gerne. Wenn jemand nur einen normalen Kassenbon
für den Blu-ray Player hat, dann finde ich es legitim, dass Sie den
Original Kassenbon sehen wollen. Sonst könnten sich ja unendlich
viele Leute mit dem gleichen Kassenbon den Film besorgen.
Aber wir reden hier von einer ausführlich auf meinem Namen
ausgestellten Kaufrechnung eines 4.500 Euro Fernsehers. Dafür
sollte Panasonic doch Verständnis haben, wenn man nur die Kopie
sendet.
Ich meine, es ist auch nicht gerade ungewöhnlich, dass die Post mal
einen Brief "verliert". Ich arbeite seit 11 Jahren im Büro und habe
da schon so einiges mitbekommen.
Ich mache mir halt Sorgen, dass wenn ich die Originalrechnung
wirklich an Panasonic versende und sie wirklich abhanden kommen
sollte, ich dann keinen Anspruch mehr auf die Garantie habe.