Geschrieben: 05 Okt 2010 22:02
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Oder bin ich dazu beim Marketplace nicht verpflichtet?
hi
Geschrieben: 05 Okt 2010 22:10
Movieprops Collector
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Nur wenn du Gewerblich über den Amazon
Marktplatz verkaufst.
Alles auf Amazon nachzulesen...
Zitat:
5. Sofern der
Verkäufer gewerblich tätig ist, steht dem Käufer das folgende
Widerrufsrecht zu, sofern nicht Käufer und Verkäufer eine andere
Vereinbarung hierüber treffen:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3367031#Verkauf
So Long, and Thanks For All the
Fish.
Michael
Geschrieben: 07 Okt 2010 13:07
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das problem ist,der käufer meldet amazon irgendeinen
fehler,angeblich falsche ware oder sowas und die ziehen dann sofort
das geld ein...
für mich ein grund, da nie was zu verkaufen
Geschrieben: 07 Okt 2010 14:49
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Jetzt stellt sich nur die Frage, ob KB24 gewerblich handelt oder
nicht, da er ja die Stirb Langsam Quadrilogie und das Kampf der
Titanen Steel gleich jeweils 5x gekauft hat, als Amazon den Fehler
mit den Preisen hatte und gleich dazu geschrieben hat, dass sich
sein Geldbeutel erfreuen wird :mad:.
Tut mir leid, dass musste jetzt sein.
Geschrieben: 07 Okt 2010 15:02
Es ist genau wie bei ebay:
Laut Gesetzgeber müssen private Verkäufer eine gesetzliche
Gewährleistung von 2 Jahren (auf Neuware) bzw. 1 Jahr (auf
Gebrauchtware) geben.
ABER: man kann als privater Verkäufer von dieser Verpflichtung
zurück treten wenn man dieses im Verkaufstext ausdrücklich
ausschließt!
Der übliche Text der auch bei ebay immer in den Auktionen steht.
(Privatverkauf ohne Gewährleistung und Umtausch...usw.) Dieser
sollte aber rechtlich korrekt formuliert sein!!!
Wenn man diesen Zusatz in seinen Verkäufen nicht stehen hat ist man
verpflichtet die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Dies wäre aber nur bei defekten Artikeln relevant.
Umtauschrecht bzw. Widerrufsrecht müssen private Verkäufer meines
Wissens nicht gewähren.
Die Frage wann ein Verkäufer als privat oder gewerblich zu bewerten
ist, ist dann schon etwas schwieriger zu klären.
Geschrieben: 07 Okt 2010 16:00
Movieprops Collector
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Nein Muss Du nicht,hatte mal so ein Problem mit einem Käufer wollte
nach den Erhalt der Ware vom Verkauf zurücktreten.Klar erst den
Film sehen dann wieder Geld zurück.Aber Da ich als Privater
Verkäufer bei Amazon gelistet bin geht da gar nichts.
Geschrieben: 07 Okt 2010 16:46
Steeljunkie Extreme
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Zitat von Sly
Jetzt stellt sich nur die Frage, ob KB24 gewerblich handelt oder
nicht, da er ja die Stirb Langsam Quadrilogie und das Kampf der
Titanen Steel gleich jeweils 5x gekauft hat, als Amazon den Fehler
mit den Preisen hatte und gleich dazu geschrieben hat, dass sich
sein Geldbeutel erfreuen wird :mad:.
Tut mir leid, dass musste jetzt sein.
Wahnsinn echt. Erst die Taschen voll machen, dann in die Hosen
machen und hier noch Support verlangen!!
UNMÖGLICH!!!
Geschrieben: 07 Okt 2010 16:50
Steeljunkie Extreme
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Zitat:
Zitat von gunterundsimone
Nein Muss Du nicht
Vorsichtig! Wenn er mit Gewinnabsicht verkauft, stellt sich ne ganz
andere rechtlich Grundlage dar!!
Und wenn er sagen wir mal 20 Blus für 10 Euro gekauft hat und diese
für 200 Euro verkauft, könnte man Ihn Steuerhinterziehung
nachstellen, da er Gewinnabsichtig handelt und kein Gewerbe
angemeldet hat!
Ich weiß die Grenze bei solchen Sachen nicht aber wenn man es "im
großen Stil" macht, sollte man wirklich genau wissen, was man tut!!
Geschrieben: 07 Okt 2010 17:33
Blu-ray Starter
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Gut, dass Ihr Hellseher wisst, was ich verkauft habe:cool:
Die Boxen sind längst bei Ebay über den Tisch gegangen...:thumb:
hi