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[DE] Amazon Preisfehler - Anfechtung

Gestartet: 25 Sep 2010 16:53 - 40 Antworten

Geschrieben: 26 Sep 2010 15:41

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Zitat von Blutkehle666
Genau, bei taudenden von Bestellungen täglich wird alles per Hand von "Praktikanten" erledigt. :rofl:


PS: Ein Grundkurs in Grammatik & Rechtschreibung würde hier einigen mal ziemlich gut tun.

Wer im Glashaus sitzt...
hi
Geschrieben: 26 Sep 2010 18:03

Blutkehle666

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Tippfehler =/= Rechtschreibfehler. :)
Geschrieben: 27 Sep 2010 10:33

Gobblers Knob

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Mal eine ganz simple, vielleicht auch blöde Frage:

Wenn es so einfach wäre, und Amazon könnte mit einem simplen Zuschicken der Rechnung mit dem korrekten Betrag (mal dahingestellt, welcher das überhaupt sein soll), einfach die korrekte Summe vom Käufer fordern, warum haben die die ganzen Bestellungen nicht einfach ausgeführt und die Rechnungen hinterhergeschickt? Rücksendekosten bei weniger als 40 Euro trägt ja auch der Käufer.

Stattdessen haben sie einen Riesenaufwand betrieben, die Lieferungen zu verhindern. Ergo, kann es nicht ganz so einfach sein, wie es tw. geschrieben wird. Natürlich aus Laiensicht...


Geschrieben: 27 Sep 2010 10:46

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Zitat:
Zitat von Gobblers Knob
Rücksendekosten bei weniger als 40 Euro trägt ja auch der Käufer.

Aber doch nicht bei einem Fehler des Anbieters oder des Produkts, nur beim 14-tägigen Widerrufsrecht aufgrund Nichtgefallen.



"Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche."
(F. W. Bernstein)

Geschrieben: 27 Sep 2010 10:53

Gobblers Knob

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Zitat von Tsungam
Aber doch nicht bei einem Fehler des Anbieters oder des Produkts, nur beim 14-tägigen Widerrufsrecht aufgrund Nichtgefallen.

Aber den vollen Rechnungsbetrag muß er (theoretisch) trotz Fehler zahlen ? Klingt irgendwie inkonsequent...


Geschrieben: 27 Sep 2010 11:19

xy78

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das widerrufsrecht bei kauf auf rechnung gilt mit dem erhalt der ware, also muß eine rechnung dem paket beiliegen, und darf nicht irgendwann hinterhergeschickt werden (zumindest bei deutschen recht)
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Geschrieben: 27 Sep 2010 11:38

jamijimpanse3

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Zitat von Gobblers Knob
Mal eine ganz simple, vielleicht auch blöde Frage:

Wenn es so einfach wäre, und Amazon könnte mit einem simplen Zuschicken der Rechnung mit dem korrekten Betrag (mal dahingestellt, welcher das überhaupt sein soll), einfach die korrekte Summe vom Käufer fordern, warum haben die die ganzen Bestellungen nicht einfach ausgeführt und die Rechnungen hinterhergeschickt? Rücksendekosten bei weniger als 40 Euro trägt ja auch der Käufer.

Stattdessen haben sie einen Riesenaufwand betrieben, die Lieferungen zu verhindern. Ergo, kann es nicht ganz so einfach sein, wie es tw. geschrieben wird. Natürlich aus Laiensicht...
Dann möchte ich das ganze Theater in den Foren aber nicht erleben. Hier bekommen ja manche schon eine Krise, nur weil Amazon keine Stornierungsmail schickt. Jetzt stell dir mal vor, die Käufer erhalten die korrigierte Rechnung ;)
Geschrieben: 27 Sep 2010 11:38

Gobblers Knob

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Zitat:
Zitat von xy78
das widerrufsrecht bei kauf auf rechnung gilt mit dem erhalt der ware, also muß eine rechnung dem paket beiliegen, und darf nicht irgendwann hinterhergeschickt werden (zumindest bei deutschen recht)

Rechnung liegt ja bei. Sogar in schönem rosa. Nur halt mit dem falschen Betrag...;)


Geschrieben: 27 Sep 2010 12:06

xy78

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Zitat von Gobblers Knob
Rechnung liegt ja bei. Sogar in schönem rosa. Nur halt mit dem falschen Betrag...;)
rosa?? :eek: wissen die mehr von dir als ein normaler?? ;):rofl::rofl::rofl:
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Geschrieben: 27 Sep 2010 12:12

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Zitat:
Zitat von Gobblers Knob
Aber den vollen Rechnungsbetrag muß er (theoretisch) trotz Fehler zahlen ? Klingt irgendwie inkonsequent...

Du bestellst, Amazon sendet dir ne Blu-ray für 2 EUR zu, damit ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
Jetzt kann, soweit die Voraussetzungen vorliegen, Amazon die Anfechtung wegen eines Irrtums erklären. Damit wird der Kaufvertrag rückwirkend nichtig. Folge: Blu-ray muss zurückgegeben werden.

Wenn Amazon dir eine Rechnung über den korrekten Preis (nehmen wir einfach mal 15 EUR an) schickt, dann ist das ein Angebot für den Abschluss eines neuen Vertrags (der alte ist wegen der Anfechtung nichtig!). Das Angebot musst du nicht annehmen, aber du kannst. Nimmst du an, kostet dich der Film 15 EUR, lässt du es, schickst du den Film zurück und kriegst, falls du schon gezahlt hast, deine 2 EUR zurück.

Amazon kann nicht einseitig die Preise anpassen. Wäre auch noch schöner, sonst würden findige Internethändler dir nach jeder Bestellung ne neue Rechnung mit höherem Betrag schicken, die du zahlen müsstest.

Anwendbarkeit dt. Rechts bzw. gleiche rechtliche Gegebenheiten nach luxemburgischem Recht vorausgesetzt.
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