Zitat:
Zitat von Gobblers Knob
Aber den vollen Rechnungsbetrag muß er (theoretisch) trotz Fehler
zahlen ? Klingt irgendwie inkonsequent...
Du bestellst, Amazon sendet dir ne Blu-ray für 2 EUR zu, damit ist
der Kaufvertrag zustande gekommen.
Jetzt kann, soweit die Voraussetzungen vorliegen, Amazon die
Anfechtung wegen eines Irrtums erklären. Damit wird der Kaufvertrag
rückwirkend nichtig. Folge: Blu-ray muss zurückgegeben
werden.
Wenn Amazon dir eine Rechnung über den korrekten Preis (nehmen wir
einfach mal 15 EUR an) schickt, dann ist das ein Angebot für den
Abschluss eines neuen Vertrags (der alte ist wegen der Anfechtung
nichtig!). Das Angebot musst du nicht annehmen, aber du kannst.
Nimmst du an, kostet dich der Film 15 EUR, lässt du es, schickst du
den Film zurück und kriegst, falls du schon gezahlt hast, deine 2
EUR zurück.
Amazon kann nicht einseitig die Preise anpassen. Wäre auch noch
schöner, sonst würden findige Internethändler dir nach jeder
Bestellung ne neue Rechnung mit höherem Betrag schicken, die du
zahlen müsstest.
Anwendbarkeit dt. Rechts bzw. gleiche rechtliche Gegebenheiten nach
luxemburgischem Recht vorausgesetzt.
Nothing in this world, that's worth having, comes
easy!