ja, das ist alles sicherlich korrekt
aber zum einen hat der Käufer dann ein recht auf rückgabe
udn wenn der artikel bereits ausgepackt und benutzt ist,
...naja
wir reden hie rnicht von teurer Unterhaltungselektronik oder
ähnlichen kostenintensiven artikeln
allein die portokosten für die rücksendewelle überschreiten das
mass erheblich!
da wird nach auslieferung gar nix passieren
das wird bei denen als "verlust" gebucht und gut iss
die haben es doch schon in den storno mails geschrieben:
Zitat:
Guten Tag,
wir haben eine Nachricht zu Ihrer aktuellen Bestellung.
Der Artikel (xxxxx) wurde von uns auf der Website irrtuemlich mit
einem falschen Preis ausgezeichnet.
Daher haben wir den Titel aus Ihrer Bestellung gestrichen. Wir
bitten um Ihr Verständnis - vielleicht haben Sie sich ja schon
selbst über den ungewöhnlichen Preis gewundert.
Laut unseren AGB kommt der Kaufvertrag über ein Produkt
immer erst mit Absenden der Versand-Mail zustande.
Hilfsweise erklären wir jedoch die Anfechtung wegen Irrtums.
Bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler, den wir mittlerweile
korrigiert haben.
alles, was in den versand gegangen ist, werden die sich als "dumm
gelaufen" ans bein binden, denn der porto- und verwaltungsaufwand
für einen "paar euro fünfzig"- artikel wäre viel zu gross
...aber juristisch verbindlich ist dies natürlich nicht..wäre aber
kaufmännisch logisch!
...
T.