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pc verkauf im internet (ebay)

Gestartet: 23 Sep 2010 13:46 - 59 Antworten

Geschrieben: 23 Sep 2010 16:30

Starbugs

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Zitat:
Zitat von Patrick_Star
@Starbugs

Guck mal da => http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

Dort wird geschrieben:


Wenn ich bei eBay einen Artikel einstelle findet sich im Verkaufsformular der Punkt

"Weitere Informationen für Ihre Käufer"
Rücknahme: für diesen Artikel wird keine Rücknahme angeboten!

Damit ist die Sache doch erledigt oder nicht?

Der Parsus erscheint dann automatisch in den Angebotsdeteils.
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:35

Patrick_Star

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Genau - die Rücknahme ist dadurch ausgeschlossen. Aber ob da die Gewährleistung auch automatisch ausgeschlossen wird?

Du hast schon recht, wegen 60 Euro würde ich da keine Bäume ausreißen und im Notfall das Teil retour nehmen.

Nur tut mir der arme Sohn leid....der dann keinen PC bekommt :rofl:
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:42

Adored

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Ja wir haben es alle gesehen, der PC is verstaubt. Das wird sicherlichg beim Großteil der PC's in deutschen Wohnzimmern so sein. Weil sich keiner die Mühe macht.

So ihr habts gesehen, ich habs gesehen. Hätte der Kkäufer sich die mühe gemacht ordentlich hingeschaut hätte er es auch gesehen.
Also hat er pech gehabt, es ist eindeutig an den Bildern zu sehen dass er verstaubt war.

Ob der PC ordentlich verpackt war lässt sich nach deinen Aussagen nicht eindeutig klären.

Es gibt einige CPU-Lüfter günstiger Bauart die durchaus bei einem Sturz aus 1-2 Metern Höhe abreissen können. Wenn man in den Geschäftsbedinungen der Post nachschaut ist der Versender dafür verantwortlich dass das Paket einen Sturz aus Höhe X ohne Schaden überlebt.

Wer da nun die Schuld trägt ist da immer so eine Sache.

Betrug ? kann er dir nicht nachweisen, dafür müsste er beweisen dass du vorher wusstet dass der PC defekt war.
Dass er dreckig war ? Augen auf beim Kauf isser selbst Schuld.
Wegen 60 euro Anzeige erstatten ? dat ich nicht lache ist den Verwaltungsaufwand nicht wert.

Nächste mal soll die Tröte per Paypal zahlen da hat er Käuferschutz und er muss sich nicht wegen den paar Talern inne Hose machen.
Das würde ich zwar nicht so schreiben aber ein "kleiner" Wink mit dem Zaunpfahl kann nicht schaden.
Lautsprecher sind wie Schuhe.
So wie nicht jeder Schuh an jeden Fuss passt, passt nicht jeder Lautsprecher zu jedem Ohr.





Geschrieben: 23 Sep 2010 17:30

GlatzGowzkie

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bevor ich den verpackt habe da
habe ich den noch sauber gemacht und ich hab noch meine daten gelöscht.
leider habe ich den lüfter nicht sauber gemacht.
ich möchte nur hoffen das ich im recht bin.

Geschrieben: 23 Sep 2010 17:44

Logan

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Also ein PC mit gebrauchter Platte zu verk.ist heute zu Tage nicht mehr ratsam.
Da Gibt es Programme zb.Tune Up wo man alles wieder schön herstellen kann.
Geschrieben: 23 Sep 2010 17:51

Patrick_Star

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Ob du im Recht bist, wird dir nur ein Anwalt sagen können. Was wir dir erzählen sind Meinungen und Ansichten unserer Erfahrungswerte.

Ergo: Hast du Schiss - nimm die Kiste zurück
Hast du keinen Schiss - weigere dich und stell dich auf stur (mit allen eventuellen Konsequenzen)
Geschrieben: 24 Sep 2010 08:53

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Schade das Du nicht die Gewährleistung und oder Rücknahme das Artikels ausgeschlossen hast. So etwas gehört (heutzutage) beim privaten Verkäufer in dem Beschreibungstext des Artikels.

Egal auch so wird es für dem Käufer praktisch unmöglich seine Vorderung durchzusetzen. Und von Betrug kann man absolut nicht sprechen! Im Gegenteil, ich würde sogar dem Käufer nahelegen so etwas nicht mehr zu behaupten denn sollte Er mich (Dich) nochmals als Betrüger titulieren würde Er von Mir (Dir) eine Anzeige bekommen.

Gefahrenübergang ist bei Abgabe der Sache beim Versandunternehmen auf dem Käufer übergegangen. Sollte Irgendwas auf dem Transportweg beschädigt worden sein ist es dem Käufer sein Problem.

Lass den Käufer ruhig mit seinen Ketten rasseln da wird nichts kommen.

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Geschrieben: 24 Sep 2010 10:33

GlatzGowzkie

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danke für eure Hilfe!

das hatte ich gestern noch geschrieben;
Hallo,ich habe meine meinung geändert. Ich gebe das Geld nicht zurück. Der PC war nicht kaputt als ich ihn verschickt habe. Außerdem habe ich ein Bild mit in die Aktionsliste gestellt, wo der PC an ist und damit funktioniert. Unter anderen habe ich auch zum nachlesen, die Ebay gesetzesvorlage mitgeschickt. Dort steht, dass der Verkäufer nach dem Versenden nichts mehr zu haften hat. Können sie nachlesen...


Das habe ich in den Vorschriften und Gesetzen von Ebay gefunden...


Der Verkäufer haftet grundsätzlich nur dafür, dass derverkaufte Gegenstand bei Übergabe an den Käufer frei von juristischen Mängelnist. Fehler und Mängel, die erst nach Übergabe an den Käufer entstehen, sindnicht Gegenstand einer Mängelhaftung im Kaufvertraglichen Sinne.

Eine Besonderheit bei eBay-Auktionen liegt jedoch darin,dass es sich regelmäßig um einen Versendungskauf handelt. Beim Versendungskaufgeht gem. § 447 BGB die Gefahr in dem Augenblick auf den Käufer über, inwelchem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß verpackt und adressiert an denPostdienstleister übergibt. In diesem Augenblick hat der Verkäufer seinevertraglichen Pflichten erfüllt, so dass der Käufer das Risiko trägt, dass dieSache auf dem Transport untergeht oder beschädigt wird. Der Käufer kann sichjedoch in einem solchen Fall die Ansprüche, die dem Verkäufer gegen dasTransportunternehmen zustehen, abtreten lassen.



mal sehen was sie zurück schreibt.

Geschrieben: 24 Sep 2010 10:35

Patrick_Star

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Ähhmm... was bei Ebay steht, und was im BGB steht, sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Nur weil Ebay dies in seine AGB schreibt heißt dies nicht, dass es vor Gericht bestand hat.
Geschrieben: 24 Sep 2010 11:03

Starbugs

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Zitat:
Zitat von Logan
Also ein PC mit gebrauchter Platte zu verk.ist heute zu Tage nicht mehr ratsam.
Da Gibt es Programme zb.Tune Up wo man alles wieder schön herstellen kann.

Es sei denn, man weiss was man macht. Ich habe kürzlich auch ein paar alte Festplatten bei eBay verhöckert. Vorher schön mit O&O Safe Erase bereinigt und gut ist. Die Daten sind nicht wiederherstellbar - nicht einmal für Firmen die darauf spezialisiert sind. Bei einem Test zeigte sich, das bereits das Löschen in der niedrigsten Sicherheitsstufe reicht, damit die Daten unwiederbringlich gelöscht sind. Das Ganze dauert natürlich je nach Festplattengröße bis zu 2 Tagen (das Löschen!). Aber dann sind die Daten auch wirklich weg. So mache ich das immer. Bei einfachem formatieren kann natürlich jeder Depp die Daten wiederherstellen - dazu reicht ja bereits kostenlose Recovery-Software aus.


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