Geschrieben: 23 Sep 2010 16:14
Gast
heises thema...
ich hatte auch mal einen streitfall bei ebay, wo jemand nicht fähig
war ein betriebssystem auf ein pentium 3 notebook zu installieren.
der streitfall wurde dann über ebay geklärt und die haben wohl die
kosten übernommen.
aber gleich eine anzeige?
nach einer woche?
hört sich nach einem etwas jähzornigen kunden an....
dementsprechend würde ich auf patrick_star hören.
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:15
3D Maniac
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Zitat:
Zitat von Patrick_Star
Wenn du die Gewährleistung nicht ausschließt, dann musst du in
diesem Fall nachbessern auf deine Kosten.
Nochmal - ich würde an deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen. Das
kann auch in die Hose gehen und der zieht dich vor Gericht. Ohne
Rechtschutzversicherung sieht es dann nicht so rosig aus. Du weißt
ja nicht, wie der tickt und wie streitlustig er ist.
@ Patrik
Da liegst Du falsch. Das war mal, das man die Gewährleistung
explizit ausschließen musste als Privatperson. Schon seit langer
Zeit wird die Gewährleistung und Garantie automatisch
ausgeschlossen wenn man als Privatperson Ware anbietet. Dies sieht
man beim einstellen des Artikels und kann es auf eigenen Wunsch hin
ändern (sprich man darf Garantie geben wenn man will).
Standartmäßig wird dies alles aber automatisch
ausgeschlossen. Das heute noch viele Verkäufer
diesen Parsus immer wieder in ihren Auktionen erwähnen ist im
Prinzip unnötig.
PS: Hammer wie versaut der Rechner ist. Hab selten so einen
verdreckten PC gesehen. Auf den Bildern ist das ja nun mehr als gut
zu erkennen. Und um Dreck zu erkennen muss ich auch kein Technik
Freak sein. Demnach soll sich der Käufer mal wegen den 60 € nicht
so ins Hemd machen und stattdessen mal einen Staubsauger bemühen.
Das der PC kaputt ist glaube ich nicht.
Allerdings ist es schon Wahnsinn, das der TS den Rechner nicht
wenigstens vom groben Schmutz befreit hat vor dem Versand.
Andererseits hat der Käufer ja das bekommen was auf den Bildern zu
sehen war. Ich finde, es gibt da keinen Grund zur Reklamation. Dann
muss er sich die Bilder eben vorher genauer ankucken. Dort sieht
man eindeutig einen verdreckten PC - dann kann ich mich hinterher
auch nicht beschweren über den Dreck.
"Ein Weihnachtsgeschenk für meinen Sohn ..." :rofl:
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:17
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Das habe ich in den Vorschriften und Gesetzen von Ebay
gefunden...
Der Verkäufer haftet grundsätzlich nur dafür, dass derverkaufte
Gegenstand bei Übergabe an den Käufer frei von juristischen
Mängelnist. Fehler und Mängel, die erst nach Übergabe an den Käufer
entstehen, sindnicht Gegenstand einer Mängelhaftung im
Kaufvertraglichen Sinne.
Eine Besonderheit bei eBay-Auktionen liegt jedoch darin,dass es
sich regelmäßig um einen Versendungskauf handelt. Beim
Versendungskaufgeht gem. § 447 BGB die Gefahr in dem Augenblick auf
den Käufer über, inwelchem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß
verpackt und adressiert an denPostdienstleister übergibt. In diesem
Augenblick hat der Verkäufer seinevertraglichen Pflichten erfüllt,
so dass der Käufer das Risiko trägt, dass dieSache auf dem
Transport untergeht oder beschädigt wird. Der Käufer kann
sichjedoch in einem solchen Fall die Ansprüche, die dem Verkäufer
gegen dasTransportunternehmen zustehen, abtreten lassen.
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:18
Gast
wenns ein weihnachtsgeschenk ist, dann hat er ja noch gut zeit den
rechner zu säubern ;)
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:19
Zitat:
Da liegst Du falsch. Das war mal, das man die
Gewährleistung explizit ausschließen musste als Privatperson. Schon
seit langer Zeit wird die Gewährleistung und Garantie automatisch
ausgeschlossen wenn man als Privatperson Ware anbietet. Dies sieht
man beim einstellen des Artikels und kann es auf eigenen Wunsch hin
ändern (sprich man darf Garantie geben wenn man will).
Standartmäßig wird dies alles aber automatisch
ausgeschlossen. Das heute noch viele Verkäufer
diesen Parsus immer wieder in ihren Auktionen erwähnen ist im
Prinzip unnötig.
D.h. sobald Privatautkion dortsteht, ist automatisch die
Gewährleistung ausgeschlossen? Danke für die Info...man merkt, ich
hab schon sehr lange dort nichts mehr verkauft^^
Zitat:
"Ein Weihnachtsgeschenk für meinen Sohn ..."
:rofl:
Das dachte ich mir auch. Etwas seltsam, im September bei ebay einen
50 Euro Rechner als Weihnachtsgeschenk zu erstehen :rofl:
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:21
Gast
hättest du den dreck explizit in der artikelbeschreibung erwähnt,
wär er bestimmt von kuriositätensammlern noch für mehr geld
weggegangen ...O_o
mich wundert dass der echt noch 61 euro gegeben hat ;)
ich hab im übrigen auch zur zeit eine kleine "schwierigkeit" bei
ebay.
jemand der die herr der ringe - die gefährten dvd ersteigert hat
für einen euro bezahlt jetzt nicht.. ;)
und ich war doch so froh die los zu sein...
schade eigentlich
wenns porto nich wär, hätt ich sie ihm wohl auch so geschickt
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:24
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Tonymanero Löst seine Sammlung auf :(
Man sagt das so einfach nimm den zurück und gib das
Geld wieder...aber was ist wenn der Käufer das Ding mutwillig in
den kaputten zustand gebracht hat?
Mein Kumpel hat da mal selber was (dolles) erlebt...
Er hatte ein super Handy verkauft bei Ebay (Nokia Scirocco)
Es war wirklich wie NEU ohne grobe kratzer oder so (nur halt das
was ein handy hat wenn es 6 monate alt ist)
so er verkaufte es für 400€ ,nach 1 Woche oder so meldete sich die
Verkäuferin und meint sie hätte ein SCHROTT Handy bekommen...WAS?!
dachte mein Krumpel und trat in kontakt die Dame drohte auch gleich
mit Anzeige und so.
Mein Kumpel holte die Bilder raus wo man das Handy sehen konte
(Angebotsbilder) und da war ABSOLIUT NIX !
Dann kam die ganze Show Anwalt...Gutachter...Gericht..UND HALTET
EUCH FEST!
Mein Kumpel musste die 400€ zurückzahlen und bekam dafür das Handy
zurück was absoluter Schrott war und (wie er bis heute sagt) auch
nicht seins ist was er verkauft hat! (ich weiss nicht wie er es
erkannt hat...obwohl auf den Bildern eindeutig ein intaktes Gerät
zu sehen war sagte der Richter Bilder sind Momentaufnahmen und man
könnte das Verkaufsgut im nachhinein "Bearbeiten")
Im endefeckt GELD WEG und GUTES HANDY WEG !!
Der Käufer bekommt oft sehr oft Recht...
★Quando un uomo con la pistola incontra
un uomo col fucile, quello con la pistola è un uomo
morto!★
★★ 🙈🙉🙊★★
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:25
@Starbugs
Guck mal da =>
http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung
Dort wird geschrieben:
Zitat:
Die gesetzliche Gewährleistung ist bei
Privatverkäufen grundsätzlich ausgeschlossen.
Nein. Das Gesetz differenziert prinzipiell nicht nach gewerblichen
und privaten Verkäufen und ebensowenig z.B. zwischen dem Verkauf
einer neuen und einer gebrauchten Sache. Der Verkäufer muss dem
Käufer zwei Jahre lang dafür haften, dass bei Gefahrübergang (das
ist in der Regel die Übergabe) die Sache mangelfrei war.
Allerdings kann bei einem Kaufvertrag die
Mängelverjährung grundsätzlich durch Vertrag beeinflusst werden,
d.h. man kann die Frist verkürzen oder verlängern oder auch die
Haftung ganz ausschließen. Es gibt allerdings gewisse
Einschränkungen: erklärt der Verkäufer für gewisse Eigenschaften
o.ä. eine Garantie oder verschweigt er arglistig einen Mangel, so
ist insoweit ein Haftungsausschluss unwirksam
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:25
3D Maniac
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Zitat:
Zitat von Patrick_Star
D.h. sobald Privatautkion dortsteht, ist automatisch die
Gewährleistung ausgeschlossen? Danke für die Info...man merkt, ich
hab schon sehr lange dort nichts mehr verkauft^^
Das dachte ich mir auch. Etwas seltsam, im September bei ebay einen
50 Euro Rechner als Weihnachtsgeschenk zu erstehen :rofl:
Ja, so ist es. Das war damals auch einer der Gründe warum
unterschieden wurde zwischen "angemeldet als privater Verkäufer"
und "angemeldet als gewerblicher Verkäufer".
Mit dem Weihnachtsgeschenk würde ich mich aber echt schämen vor
meinem Sohn :) Aber das sah man ja auf den Bildern, daher scheint
das wohl volle Absicht vom Käufer gewesen zu sein.
Ich würde übrigens raten nochmal abzuwarten ob der Käufer wirklich
Anzeige erstattet und dann notfalls den Rechner zurück nehmen. Zwar
wird es der Käufer wohl darauf anlegen, aber ich finde, bei 60 €
lohnt es sich nicht großartig Welle zu machen. Auch wenn Du im
recht bist, nimm das Teil dann halt lieber zurück. Wenn es um mehr
Geld gehen würde wäre ich allerdings hartnäckig, da Deine
Beschreibung mit samt der Fotos wirklich vorbildlich ist.
Aber lass ihn ruhig noch ein wenig zappeln und schalte auch
Deinerseits mal eBay mit ein.
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:27
Gast
diese betrugsfälle gibt es tatsächlich und sie häufen sich in
letzter zeit bei ebay und anderen marktplätzen.
der umgekehrte fall: jemand ersteigert was, behauptet dann dass es
kaputt sei und fordert das geld zurück...
schwieriges thema...ein grund für mich so etwas nicht mehr bei ebay
zu verkaufen.