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pc verkauf im internet (ebay)

Gestartet: 23 Sep 2010 13:46 - 59 Antworten

Geschrieben: 23 Sep 2010 16:14

Gast

heises thema...
ich hatte auch mal einen streitfall bei ebay, wo jemand nicht fähig war ein betriebssystem auf ein pentium 3 notebook zu installieren. der streitfall wurde dann über ebay geklärt und die haben wohl die kosten übernommen.

aber gleich eine anzeige?
nach einer woche?
hört sich nach einem etwas jähzornigen kunden an....
dementsprechend würde ich auf patrick_star hören.
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:15

Starbugs

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Zitat:
Zitat von Patrick_Star
Wenn du die Gewährleistung nicht ausschließt, dann musst du in diesem Fall nachbessern auf deine Kosten.
Nochmal - ich würde an deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen. Das kann auch in die Hose gehen und der zieht dich vor Gericht. Ohne Rechtschutzversicherung sieht es dann nicht so rosig aus. Du weißt ja nicht, wie der tickt und wie streitlustig er ist.

@ Patrik

Da liegst Du falsch. Das war mal, das man die Gewährleistung explizit ausschließen musste als Privatperson. Schon seit langer Zeit wird die Gewährleistung und Garantie automatisch ausgeschlossen wenn man als Privatperson Ware anbietet. Dies sieht man beim einstellen des Artikels und kann es auf eigenen Wunsch hin ändern (sprich man darf Garantie geben wenn man will). Standartmäßig wird dies alles aber automatisch ausgeschlossen. Das heute noch viele Verkäufer diesen Parsus immer wieder in ihren Auktionen erwähnen ist im Prinzip unnötig.

PS: Hammer wie versaut der Rechner ist. Hab selten so einen verdreckten PC gesehen. Auf den Bildern ist das ja nun mehr als gut zu erkennen. Und um Dreck zu erkennen muss ich auch kein Technik Freak sein. Demnach soll sich der Käufer mal wegen den 60 € nicht so ins Hemd machen und stattdessen mal einen Staubsauger bemühen. Das der PC kaputt ist glaube ich nicht.

Allerdings ist es schon Wahnsinn, das der TS den Rechner nicht wenigstens vom groben Schmutz befreit hat vor dem Versand. Andererseits hat der Käufer ja das bekommen was auf den Bildern zu sehen war. Ich finde, es gibt da keinen Grund zur Reklamation. Dann muss er sich die Bilder eben vorher genauer ankucken. Dort sieht man eindeutig einen verdreckten PC - dann kann ich mich hinterher auch nicht beschweren über den Dreck.

"Ein Weihnachtsgeschenk für meinen Sohn ..." :rofl:
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:17

GlatzGowzkie

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Das habe ich in den Vorschriften und Gesetzen von Ebay gefunden...


Der Verkäufer haftet grundsätzlich nur dafür, dass derverkaufte Gegenstand bei Übergabe an den Käufer frei von juristischen Mängelnist. Fehler und Mängel, die erst nach Übergabe an den Käufer entstehen, sindnicht Gegenstand einer Mängelhaftung im Kaufvertraglichen Sinne.

Eine Besonderheit bei eBay-Auktionen liegt jedoch darin,dass es sich regelmäßig um einen Versendungskauf handelt. Beim Versendungskaufgeht gem. § 447 BGB die Gefahr in dem Augenblick auf den Käufer über, inwelchem der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß verpackt und adressiert an denPostdienstleister übergibt. In diesem Augenblick hat der Verkäufer seinevertraglichen Pflichten erfüllt, so dass der Käufer das Risiko trägt, dass dieSache auf dem Transport untergeht oder beschädigt wird. Der Käufer kann sichjedoch in einem solchen Fall die Ansprüche, die dem Verkäufer gegen dasTransportunternehmen zustehen, abtreten lassen.

Geschrieben: 23 Sep 2010 16:18

Gast

wenns ein weihnachtsgeschenk ist, dann hat er ja noch gut zeit den rechner zu säubern ;)
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:19

Patrick_Star

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Zitat:
Da liegst Du falsch. Das war mal, das man die Gewährleistung explizit ausschließen musste als Privatperson. Schon seit langer Zeit wird die Gewährleistung und Garantie automatisch ausgeschlossen wenn man als Privatperson Ware anbietet. Dies sieht man beim einstellen des Artikels und kann es auf eigenen Wunsch hin ändern (sprich man darf Garantie geben wenn man will). Standartmäßig wird dies alles aber automatisch ausgeschlossen. Das heute noch viele Verkäufer diesen Parsus immer wieder in ihren Auktionen erwähnen ist im Prinzip unnötig.

D.h. sobald Privatautkion dortsteht, ist automatisch die Gewährleistung ausgeschlossen? Danke für die Info...man merkt, ich hab schon sehr lange dort nichts mehr verkauft^^

Zitat:
"Ein Weihnachtsgeschenk für meinen Sohn ..." :rofl:

Das dachte ich mir auch. Etwas seltsam, im September bei ebay einen 50 Euro Rechner als Weihnachtsgeschenk zu erstehen :rofl:
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:21

Gast

hättest du den dreck explizit in der artikelbeschreibung erwähnt, wär er bestimmt von kuriositätensammlern noch für mehr geld weggegangen ...O_o
mich wundert dass der echt noch 61 euro gegeben hat ;)

ich hab im übrigen auch zur zeit eine kleine "schwierigkeit" bei ebay.
jemand der die herr der ringe - die gefährten dvd ersteigert hat für einen euro bezahlt jetzt nicht.. ;)

und ich war doch so froh die los zu sein...
schade eigentlich
wenns porto nich wär, hätt ich sie ihm wohl auch so geschickt
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:24

Tonymanero

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Tonymanero Löst seine Sammlung auf :(

Man sagt das so einfach nimm den zurück und gib das Geld wieder...aber was ist wenn der Käufer das Ding mutwillig in den kaputten zustand gebracht hat?
Mein Kumpel hat da mal selber was (dolles) erlebt...
Er hatte ein super Handy verkauft bei Ebay (Nokia Scirocco)
Es war wirklich wie NEU ohne grobe kratzer oder so (nur halt das was ein handy hat wenn es 6 monate alt ist)
so er verkaufte es für 400€ ,nach 1 Woche oder so meldete sich die Verkäuferin und meint sie hätte ein SCHROTT Handy bekommen...WAS?! dachte mein Krumpel und trat in kontakt die Dame drohte auch gleich mit Anzeige und so.

Mein Kumpel holte die Bilder raus wo man das Handy sehen konte (Angebotsbilder) und da war ABSOLIUT NIX !
Dann kam die ganze Show Anwalt...Gutachter...Gericht..UND HALTET EUCH FEST!
Mein Kumpel musste die 400€ zurückzahlen und bekam dafür das Handy zurück was absoluter Schrott war und (wie er bis heute sagt) auch nicht seins ist was er verkauft hat! (ich weiss nicht wie er es erkannt hat...obwohl auf den Bildern eindeutig ein intaktes Gerät zu sehen war sagte der Richter Bilder sind Momentaufnahmen und man könnte das Verkaufsgut im nachhinein "Bearbeiten")
Im endefeckt GELD WEG und GUTES HANDY WEG !!

Der Käufer bekommt oft sehr oft Recht...
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Quando un uomo con la pistola incontra un uomo col fucile, quello con la pistola è un uomo morto!

★★ 🙈🙉🙊★★
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:25

Patrick_Star

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@Starbugs

Guck mal da => http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung

Dort wird geschrieben:

Zitat:
Die gesetzliche Gewährleistung ist bei Privatverkäufen grundsätzlich ausgeschlossen.


Nein. Das Gesetz differenziert prinzipiell nicht nach gewerblichen und privaten Verkäufen und ebensowenig z.B. zwischen dem Verkauf einer neuen und einer gebrauchten Sache. Der Verkäufer muss dem Käufer zwei Jahre lang dafür haften, dass bei Gefahrübergang (das ist in der Regel die Übergabe) die Sache mangelfrei war.
Allerdings kann bei einem Kaufvertrag die Mängelverjährung grundsätzlich durch Vertrag beeinflusst werden, d.h. man kann die Frist verkürzen oder verlängern oder auch die Haftung ganz ausschließen. Es gibt allerdings gewisse Einschränkungen: erklärt der Verkäufer für gewisse Eigenschaften o.ä. eine Garantie oder verschweigt er arglistig einen Mangel, so ist insoweit ein Haftungsausschluss unwirksam
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:25

Starbugs

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Zitat:
Zitat von Patrick_Star
D.h. sobald Privatautkion dortsteht, ist automatisch die Gewährleistung ausgeschlossen? Danke für die Info...man merkt, ich hab schon sehr lange dort nichts mehr verkauft^^


Das dachte ich mir auch. Etwas seltsam, im September bei ebay einen 50 Euro Rechner als Weihnachtsgeschenk zu erstehen :rofl:

Ja, so ist es. Das war damals auch einer der Gründe warum unterschieden wurde zwischen "angemeldet als privater Verkäufer" und "angemeldet als gewerblicher Verkäufer".

Mit dem Weihnachtsgeschenk würde ich mich aber echt schämen vor meinem Sohn :) Aber das sah man ja auf den Bildern, daher scheint das wohl volle Absicht vom Käufer gewesen zu sein.

Ich würde übrigens raten nochmal abzuwarten ob der Käufer wirklich Anzeige erstattet und dann notfalls den Rechner zurück nehmen. Zwar wird es der Käufer wohl darauf anlegen, aber ich finde, bei 60 € lohnt es sich nicht großartig Welle zu machen. Auch wenn Du im recht bist, nimm das Teil dann halt lieber zurück. Wenn es um mehr Geld gehen würde wäre ich allerdings hartnäckig, da Deine Beschreibung mit samt der Fotos wirklich vorbildlich ist.

Aber lass ihn ruhig noch ein wenig zappeln und schalte auch Deinerseits mal eBay mit ein.
Geschrieben: 23 Sep 2010 16:27

Gast

diese betrugsfälle gibt es tatsächlich und sie häufen sich in letzter zeit bei ebay und anderen marktplätzen.
der umgekehrte fall: jemand ersteigert was, behauptet dann dass es kaputt sei und fordert das geld zurück...
schwieriges thema...ein grund für mich so etwas nicht mehr bei ebay zu verkaufen.


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