Geschrieben: 01 Juli 2010 14:24
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Hallo,
ich habe ein kleines ärgerliches Problem. Ich habe mir ein Film auf
Blu Ray aus Taiwan bestellt. Da der Postbote nicht wusste, wie man
einen Zollschein ausfüllt, hat er einfach diese Standardkarte
ausgefüllt, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte. Also
habe ich mir gedacht, fahre ich mal direkt zum Zollamt. Dort
angekommen haben die sich erstmal gewundert, das ich den Zollschein
nicht dabei hatte. Also meinen Perso abgegeben und die haben mein
Paket gefunden. Vor den Augen der Zollbeamten musste ich das Paket
öffnen. Die haben sich meine Ware angeschaut und alles war gut. Bis
ich dann die Ausdrucke aus dem Onlineshop (mit den Preisen) gezeigt
habe. Dann meinte der Zollbeamte, er kann mir die Ware nicht geben.
Blu Ray ist ein Markenschutz und die müssen überprüfen, ob der Film
Legal ist.
Zu Hause angekommen lag im Briefkasten der Zollschein. Darauf steht
ein kleiner Betrag drauf und das es eine "Gift" Sendung ist :(.
Vermutlich hätte ich damit die Ware ohne Probleme bekommen
können.
Womit kann ich jetzt rechnen? Kriege ich meine Ware? Hat jemand
Erfahrungen mit solchen Dingen?
MfG
Adromia
Geschrieben: 01 Juli 2010 16:47
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Zitat:
Zitat von Adromia
Hallo,
ich habe ein kleines ärgerliches Problem. Ich habe mir ein Film auf
Blu Ray aus Taiwan bestellt. Da der Postbote nicht wusste, wie man
einen Zollschein ausfüllt, hat er einfach diese Standardkarte
ausgefüllt, dass die Sendung nicht zugestellt werden konnte. Also
habe ich mir gedacht, fahre ich mal direkt zum Zollamt. Dort
angekommen haben die sich erstmal gewundert, das ich den Zollschein
nicht dabei hatte. Also meinen Perso abgegeben und die haben mein
Paket gefunden. Vor den Augen der Zollbeamten musste ich das Paket
öffnen. Die haben sich meine Ware angeschaut und alles war gut. Bis
ich dann die Ausdrucke aus dem Onlineshop (mit den Preisen) gezeigt
habe. Dann meinte der Zollbeamte, er kann mir die Ware nicht geben.
Blu Ray ist ein Markenschutz und die müssen überprüfen, ob der Film
Legal ist.
Zu Hause angekommen lag im Briefkasten der Zollschein. Darauf steht
ein kleiner Betrag drauf und das es eine "Gift" Sendung ist :(.
Vermutlich hätte ich damit die Ware ohne Probleme bekommen
können.
Womit kann ich jetzt rechnen? Kriege ich meine Ware? Hat jemand
Erfahrungen mit solchen Dingen?
MfG
Adromia
Kann man pauschal nicht sagen, aber im Grunde genommen werden auch
wenn Gift vermerkt ist die Umschläge auch geöffnet. Wenn Du Pech
hast meint ein Prüfer das Ding ist ein Bootleg und dann ist es weg.
In den meisten Fällen bekommst es in ein paar Wochen dann
zugestellt.
Ging mir auch so mit Schuhen aus den Staaten....
Geschrieben: 02 Juli 2010 08:59
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Ich denke auch das es so laufen wird.
Ich habe damals auch etwas aus den USA bestellt, was wochenlang am
Zoll festgehalten wurde und schließlich irgendwann....ich glaube es
waren wohl knapp 5 Wochen....doch bei mir eintraf. Ich hatte es
eigentlich schon abgeschrieben. Das einzige was du brauchst ist
etwas Glück und viel Geduld!
Geschrieben: 02 Juli 2010 14:25
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Wenn die Ware vom Zoll eingezogen wird, können sich die Jungs auf
einen netten Besuch von mir freuen. Ich werde nicht zulassen, dass
die Ware einfach so eingezogen wird.
Schließlich habe ich eine Ware aus einem Legalen Shop erworben und
nicht auf dem Straßenmarktplatz.
Danke für Eure Antworten.
MfG
Adromia
Geschrieben: 03 Juli 2010 13:02
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Zitat:
Zitat von Adromia
Wenn die Ware vom Zoll eingezogen wird, können sich die Jungs auf
einen netten Besuch von mir freuen. Ich werde nicht zulassen, dass
die Ware einfach so eingezogen wird.
Schließlich habe ich eine Ware aus einem Legalen Shop erworben und
nicht auf dem Straßenmarktplatz.
Danke für Eure Antworten.
MfG
Adromia
Wenn es sich um ein Bootleg handelt oder um eine Raubkopie dann ist
der Film rechtlich geschützt und der Zoll kann die Disc
einbehalten.
Dabei spielt es keine Rolle ob Du sie in einem legalen Shop gekauft
hast.
Gruß b.
Geschrieben: 04 Juli 2010 15:23
Zitat:
Zitat von Adromia
Wenn die Ware vom Zoll eingezogen wird, können sich die Jungs auf
einen netten Besuch von mir freuen. Ich werde nicht zulassen, dass
die Ware einfach so eingezogen wird.
Schließlich habe ich eine Ware aus einem Legalen Shop erworben und
nicht auf dem Straßenmarktplatz.
Danke für Eure Antworten.
MfG
Adromia
Also ich hatte auch mal vor einigen Jahren probleme mit dem Zoll
wegen eines Kleides für meine Cousine was aber an meine Adresse
ging.
Hat sich nacher als Unecht herausgestellt nach dem es geprüft
wurde. War meiner Cousien zwar egal (merke es auch beim
Auspacken/falsche Labels aber dann kam nach einiger Zeit ein Brief
vom Prüfer/Anwalt... Entweder Vernichtung zustimmen oder ne
Freiheitsstrafe für ne Zeit!!! :eek:
Konten uns dann mit dem Ebay Vk einigen wenigstens 50% der Summe
wieder zurück zu bekommen nach dem wir das Schreiben weiter
geschickt haben.
---------------------------------
Geschrieben: 08 Juli 2010 17:55
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@thx-sound Was, Freiheitsstrafe? :eek: Spinnen
die etwa? Wie können die nur so dreist sein?
Viele aus diesem Forum haben bestimmt schon etwas aus China /
Taiwan bestellt. Vielleicht kann jemand etwas dazu schreiben, wie
es bei ihm war? Wie er/sie seine Ware bekommen hat?
Heute habe ich ein Schreiben vom Hauptzollamt bekommen. Hier eine
Kopie:
[Namen, Zeichen, Nummern etc. wurden entfernt]
Das zuständige Filmstudio / Filmverleih habe ich ebenfalls
angeschrieben. Ich gebe mich damit nicht zufrieden, dass alle Waren
aus Taiwan / China gleich eine Fälschung ist.
MfG
Adromia
Geschrieben: 08 Juli 2010 22:41
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Zitat:
Zitat von Adromia
Ich gebe mich damit nicht zufrieden, dass alle Waren aus Taiwan /
China gleich eine Fälschung ist.
Hast Du denn die Disc gesehen?
Wie kannst Du denn beurteilen ob es wirklich eine Original Disc war
und kein Bootleg oder eine Raubkopie??
Vielleicht kannst Du sie dir ja mal beim Zollamt anschauen.
Ansonsten kann man eigentlich davon ausgehen, dass es sich wirklich
um eine Urheberverletzung handelt wenn sie es vernichten
wollen.
Gruß b.
Geschrieben: 11 Juli 2010 11:52
Gast
Naja das mit dem Zoll ist so ne Sache. Müssten die mal alles
offenlegen wofür Sie Kohle verlangen
dürfen, warum welches Geschenk etc.pp eingezogen wird, da könnten
die dicht machen. Ich bin
selbst auch Auslandsbesteller aus Asien und USA und kann folgene
Tips geben....
1.) Alles vom Kauf aufheben und ausdrucken. Ebaykauf,
Kreditkartenabrechnung und
Abbuchung vom Konto ( Kontoauszug ausdrucken).
2.) Unbedingt selbst hinfahren und
selbst öffnen. Zoll = 2 linke Hände !!!!
IMMER !!!!
Ohne Kundeninformation dürfen die NICHTS öffnen !!!!
3.) Unbedingt darauf achten, dass nur der NETTO-Wert des Produktes
verzollt wird.
Oftmals nehmen die die gesamte Summe incl. Porto was nicht korrekt
ist. Wenn DU
was für 50 Dollar kaufst und hast 1000 Euro Porto, dann geht das
Porto unser Schland
einen Dreck an.
Was noch hinzukommt ist, dass bis 140 Euro ALLES
Eigenverzollungsfrei ist.
Ich musste jedesmal irgendwas zahlen. Keine Ahnung warum. War mir
auch bisher
immer egal, da es nur um ein paar Euro ging und ich meine Ruhe
will. Einfach mal
dort alles hinterfragen und nerfen ist nicht verkehrt.
Hoffe das hilft...
H.R,Giger
Geschrieben: 11 Juli 2010 12:09
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atm kotzt Täterschutz an !
Zitat:
Zitat von H.R.Giger
Naja das mit dem Zoll ist so ne Sache. Müssten die mal alles
offenlegen wofür Sie Kohle verlangen
dürfen, warum welches Geschenk etc.pp eingezogen wird, da könnten
die dicht machen. Ich bin
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Tips geben....
1.) Alles vom Kauf aufheben und ausdrucken. Ebaykauf,
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2.) Unbedingt
selbst hinfahren und
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IMMER !!!!
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3.) Unbedingt darauf achten, dass nur der NETTO-Wert des Produktes
verzollt wird.
Oftmals nehmen die die gesamte Summe incl. Porto was nicht korrekt
ist. Wenn DU
was für 50 Dollar kaufst und hast 1000 Euro Porto, dann geht das
Porto unser Schland
einen Dreck an.
Was noch hinzukommt ist, dass bis 140 Euro ALLES
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Ich musste jedesmal irgendwas zahlen. Keine Ahnung warum. War mir
auch bisher
immer egal, da es nur um ein paar Euro ging und ich meine Ruhe
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Hoffe das hilft...
H.R,Giger
Könnte das an Deiner Unwissenheit liegen ?
Du zahlst nämlich keine Zollabgabe, sondern die Einfuhrumsatzsteuer
und die fällt ab einem Warenwert von über 22.-€ an.
(1)
Und auch die Transportkosten gehen den dt. Zoll etwas an, sie sind
lt. dt. §11 UStG mitzuberechnen.
(2)
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