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Widerruf oder Reperatur?

Gestartet: 09 Feb 2010 07:22 - 3 Antworten

#1
Geschrieben: 09 Feb 2010 07:22

StudentKL

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Da ich vermute, dass dieser Beitrag im anderen Thread untergegangen ist, bin ich so frech und erstelle dafür einen eigenen Thread. Es geht um einen Panelfehler bei einem Samsung LCD.

Ich habe jetzt mal Cyberport kontaktiert und die meinten, ich solle Bilder machen und sie schauen es sich einmal an. Sollte tatsächlich ein auffälliger Fehler bestehen, tauschen sie den TV gegen einen Neuen um. Dummerweise kommt der Fehler auf Bildern nicht wirklich so rüber wie beim BD-Schauen.

Ich liege aber noch in der Widerrufsfrist und bin am Überlegen, ob ich nicht von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen soll. Habe Angst, dass Cyberport das Problem als nicht so dramatisch abtut, mir den TV zurückschickt und ich auf dem Problem sitzenbleibe.

Alternativ würde Samsung sich das vor Ort anschauen und das Teil reparieren. Aber eigentlich möchte ich keine Reparatur an einem Gerät, das erst im Januar 2010 produziert wurde.

Hmmm, was meint ihr?
Löse einen Teil meiner Sammlung auf, knapp 100 Filme zu verkaufen. Bei Interesse, schicke ich gerne eine Liste!
#2
Geschrieben: 09 Feb 2010 08:10

Powerprinter

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Falls der Besuch vom Samsung-Techniker kostenlos ist, warum sollte man ihn nicht einfach mal gucken kommen lassen? Und was ist gegen eine Reparatur einzuwenden, wenn's nachher funktioniert?

Evtl. bescheinigt er dir ja auch einen irreparabelen Defekt - dann bekommst du doch ohne Diskussion einen neuen?
#3
Geschrieben: 09 Feb 2010 08:34

atm

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Zitat:
Zitat von Powerprinter
Falls der Besuch vom Samsung-Techniker kostenlos ist, warum sollte man ihn nicht einfach mal gucken kommen lassen? Und was ist gegen eine Reparatur einzuwenden, wenn's nachher funktioniert?

Evtl. bescheinigt er dir ja auch einen irreparabelen Defekt - dann bekommst du doch ohne Diskussion einen neuen?

Oder er repariert ihn.
Beim Widerruf kommt evtl. ein Verlust auf Dich zu. Es gab zwar ein Urteil, das eine Nutzungskostenpauschale als
unzulässig einstufte, aber ob das auch für TVs gilt die bereits 60 Std (fiktiv) gelaufen sind, kA.
Und dann ist da noch das Problem mit Recht haben und bekommen.
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#4
Geschrieben: 09 Feb 2010 08:44

StudentKL

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Der Besuch des Technikers ist umsonst. Wie "atm" schon geschrieben hat, habe ich erstens Angst, dass Cyberport das Problem als geringfügig einstuft und zweitens, bei Widerruf, Geld einbehält, da die Nutzung über das mir zustehende Recht zur "Inaugenscheinnahme" hinausgegangen ist.
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