Zitat:
Zitat von Marciii___x3
Was hat dein Bruder dann gewonnen?
Solche Aktionen von MM sind einfach geil !:thumb:
Nicht viel - er hatte für 23,- € DVDs gekauft - habe ihm meinen
"alten" Pioneer-Player vermacht als ich mir nen BluRay-Player
gekauft habe vor einigen Monaten - da er sich dann nen neuen Sony
Bravia zugelegt hat und momentan total auf hochskalierte DVDs
abfährt kauft er auch wieder mehr. ;) Und zum BluRay-Player bekomm
ich ihn auch noch...wozu hat man denn sonst nen FullHD Fernseher.
:o
Zur Umtauschsache:
Generell hat man nur ein Rückgaberecht bei Defekten wenn ich mich
recht entsinne (§355 BGB oder sowas).
Das 14tägige Rückgaberecht greift nur bei Fernabsatzverträgen (also
Amazonbestellungen, Haustürgeschäften, telefonischer Verkauf usw)
und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen.
Beim sog. Umtausch"recht" liegt es am Händler/Verkäufer...wenn der
Kunde die Ware nur auf Grund von "Nichtgefallen" (also ohne
Auftreten eines Mangels) zurückgeben möchte, dann ist er auf die
Kulanz des Händlers angewiesen, insofern es nicht vorher vereinbart
wurde.
Interessant ist jedoch folgende Kleinigkeit die der Media Markt auf
der Homepage bewirbt:
http://www.mediamarkt.de/service/umtausch/
"Umtausch: Da machen Sie garantiert nichts
falsch. Sollte Ihnen ein bei uns gekaufter Artikel nicht
gefallen, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Wir
tauschen um. Ohne Wenn und Aber"
Hierbei ist natürlich jetzt die Frage inwiefern das greift, denn
wie oben erwähnt ist der MM nicht verpflichtet es zurückzunehmen
und dies ist ein freiwilliges Angebot - inwiefern die Märkte daran
gebunden sind (sind ja mE nach alles eigenständige Filialen) weiß
ich nun leider nicht.
Und - auch wenn ich mich jetzt vielleicht in die Nesseln setze,
weil ich es nicht mehr genau im Kopf habe - das
Verbraucherschutzgesetz hat damit glaube ich nichts zu tun - da
geht es doch um irreführende Werbung, unlauteren Wettbewerb und
sowas!?
The difference between ordinary and
extraordinary is that little "extra"