Blu-ray Forum → Heimkino, Hifi / Technik → Technik, Software, HTPC / Media Center Diskussionen

Bild Unterschied?!

Gestartet: 21 Dez 2009 14:40 - 37 Antworten

#1
Geschrieben: 21 Dez 2009 14:40

Gast

Hi,
wollte mal wissen ob es ein qualitativen unterschied gibt im bild und ton wenn ich eine bluray am pc abspiele oder von eine festplatte aus!
danke
#2
Geschrieben: 21 Dez 2009 17:48

OxBlood

Avatar OxBlood

user-rank
Blu-ray Sammler
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
kommentar.png
Forenposts: 1.867
Clubposts: 9
seit 28.02.2009
display.png
LG 55LM620S
player.png
Samsung BD-P1600
anzahl.png
Blu-ray Filme:
anzahl.png
Steelbooks:
2
anzahl.png
zuletzt kommentiert:
Händler ziehen Kaufstart der "Harry Potter und die Heiligtümer des Todes" Blu-ray vor
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 121 mal.
OxBlood Breaking your teeth on the hard life coming - show your scars!

Wenn sich an den Daten nichts geändert hat, wirst du keinen Unterschied feststellen können, da schlichtweg keiner vorliegt - es ist egal, ob die Inhalte von einem optischen oder magnetischen Datenträger stammen.
#3
Geschrieben: 22 Dez 2009 00:38

Gast

okay danke!
also kann ich meine sammlung getrost digitalisieren also auf festplatte speichern!
#4
Geschrieben: 22 Dez 2009 00:46

ayk1

Avatar ayk1

user-rank
Steeljunkie Extreme
Blu-ray Freak
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von arne123
okay danke!
also kann ich meine sammlung getrost digitalisieren also auf festplatte speichern!

Ist halt nur nicht erlaubt.:)
Gruß
Aykut



#5
Geschrieben: 22 Dez 2009 00:51

RobertKuhlmann

Avatar RobertKuhlmann

user-rank
Gesperrt
Blu-ray Profi
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von ayk1
Ist halt nur nicht erlaubt.:)

Nicht erlaubt aber auch nicht mit Strafe bewährt.

Das bedeutet: Für sich selbst von originalen Medien Kopien anzufertigen ist per Gesetzt nicht mit Strafe belegt. Illegal ist es zwar trotzdem, wird aber vom Staat nicht verfolgt. Rein theoretisch und hypothetisch könnte natürlich ein Rechteinhaber auf Schadenersatz klagen, wobei er dann allerdings zunächst den entstandenen Schaden beziffern müsste, der durch eine private Kopie entsteht, wenn der Beschuldigte über ein entsprechendes Original verfügt.

Auf Wunsch kann ich die entsprechende Begründung des Bundesverfassungsgerichts beibringen.

Gruß
Robert
#6
Geschrieben: 22 Dez 2009 00:54

Wolfschädel

Avatar Wolfschädel

user-rank
Movieprops Collector
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Waldems
kommentar.png
Forenposts: 2.831
Clubposts: 9.564
seit 11.06.2009
display.png
LG
beamer.png
Mitsubishi HC-9000D
player.png
Denon DVD-2500BT
anzahl.png
Blu-ray Filme:
ps4.png
PS 4 Spiele:
anzahl.png
Steelbooks:
13
anzahl.png
Mediabooks:
1
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 2318 mal.
Wolfschädel hat einen neuen Hobbyraum

Ist doch eine ähnliche Grauzone wie bei einer Sicherheitskopie,die ich von meinen originalen Audio CDs anfertige,und diese dann im Auto zu verwenden.
Gruß Karsten
2.jpg
Premium Format aus Überzeugung
#7
Geschrieben: 22 Dez 2009 00:56

RobertKuhlmann

Avatar RobertKuhlmann

user-rank
Gesperrt
Blu-ray Profi
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Ich weiß, dass die Rechtslage in diesem Bereich äußerst knifflig und demzufolge sehr umstritten ist.

Die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde gegen §95a UrhG vom 18.04.2009 (Az.:1 BvR 2182/04) durch das Bundesverfassungsgericht enthält in ihrer Begründung einige sehr interessante Klarstellungen:

Zitat:
Zitat von Bundesverfassungsgericht
Durch § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG bleiben einzelne Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch weiterhin grundsätzlich zulässig, wenn dazu nicht eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der Beschwerdeführer stützt sich allein auf Privatkopien, die ohne weiteres von dieser Erlaubnis erfasst sind. Es ist nicht erkennbar, dass die Einführung der §§ 95a, b UrhG für den Beschwerdeführer insoweit substantielle Änderungen gebracht hat.

Zutreffend ist allerdings, dass Selbsthilfemaßnahmen zur Umgehung eines etwaigen Kopierschutzes nunmehr auch dann rechtswidrig sind, wenn sie dazu dienen, von der Erlaubnis des § 53 Abs. 1 UrhG Gebrauch zu machen (Dreyer in HK-UrhR, 2004, § 53 Rn. 12; Schmid/Wirth, Urheberrechtsgesetz, 2004, § 53 Rn. 4). Damit ist aber keine Strafandrohung verbunden. Denn § 108 b Abs. 1 letzter Satzeinschub, § 111 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhG nehmen Umgehungen des Kopierschutzes zum eigenen privaten Gebrauch von straf- und bußgeldrechtlichen Sanktionen aus (vgl. BTDrucks 15/38, S. 29; Schmid/Wirth, a.a.O., Rn. 6; Ernst, CR 2004, S. 39 ).

Zur Beschaffung von Software im Ausland, die Kopierschutzsysteme aushebelt, schreibt das Bundesverfassungsgericht in der selben Ablehnungsbegründung folgendes:
Zitat:
Zitat von Bundesverfassungsgericht
b) Die angegriffenen Regelungen führen zum anderen auch nicht zu einer faktischen Betroffenheit des Beschwerdeführers etwa der Gestalt, dass keine geeigneten Kopierwerkzeuge mehr zur Verfügung ständen. Es ist bereits nicht erkennbar, dass die bei ihm offensichtlich aus der Zeit vor In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung noch vorhandenen Werkzeuge nicht auf absehbare Zeit das Außerkraftsetzen der üblichen Kopierschutzmechanismen ermöglichen würden (vgl. dazu Stickelbrock, GRUR 2004, S. 736 ). Zudem ist das Sich-Verschaffen eines geeigneten Werkzeugs beispielsweise aus dem Internet per Download auch nach seinem Vortrag tatsächlich möglich und – wenn es zu privaten Zwecken erfolgt - ebenso wie das Umgehen des Kopierschutzes selbst weder mit Strafe noch mit Bußgeld bedroht.

Fazit:
  • Sich für private, nicht kommerzielle Zwecke Programme im Ausland zu besorgen, die Kopierschutzverfahren umgehen ist nicht per se strafbar.

  • Diese zu privaten Zwecken zu verwenden ist ebenfalls nicht strafbar.

Sonnenklar muss allen aber auch folgendes sein:
  • Solche Kopierprogramme weiter zu verkaufen z.B. bei eBay ist verboten. Da gibt es bereits ein BGH-Urteil dazu.

  • Auch Werbung für solche Programme ist verboten (das bloße Erwähnen des Namens eines Programms ist noch keine Werbung!).

  • Sobald für eine archivierte DVD oder BD kein legal erworbenes Original vorhanden ist, liegt eine Straftat vor.

#8
Geschrieben: 22 Dez 2009 01:02

RobertKuhlmann

Avatar RobertKuhlmann

user-rank
Gesperrt
Blu-ray Profi
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Zitat:
Zitat von Wolfschädel
Ist doch eine ähnliche Grauzone wie bei einer Sicherheitskopie,die ich von meinen originalen Audio CDs anfertige,und diese dann im Auto zu verwenden.
Das ist noch nicht einmal eine Grauzone, sondern ausdrücklich erlaubt. :)
#9
Geschrieben: 22 Dez 2009 01:03

Wolfschädel

Avatar Wolfschädel

user-rank
Movieprops Collector
Blu-ray Papst
fsk-geprueft
user verified
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Waldems
kommentar.png
Forenposts: 2.831
Clubposts: 9.564
seit 11.06.2009
display.png
LG
beamer.png
Mitsubishi HC-9000D
player.png
Denon DVD-2500BT
anzahl.png
Blu-ray Filme:
ps4.png
PS 4 Spiele:
anzahl.png
Steelbooks:
13
anzahl.png
Mediabooks:
1
anzahl.png
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 2318 mal.
Wolfschädel hat einen neuen Hobbyraum

na dann bin ich ja vollkommen frei von Schuldgefühlen ;)
Gruß Karsten
2.jpg
Premium Format aus Überzeugung
Geschrieben: 22 Dez 2009 01:13

Blackham

Avatar Blackham

user-rank
Blu-ray Starter
aktivitaet.png Aktivität:
 
Deutschland
Nalbach
kommentar.png
Forenposts: 154
seit 06.01.2009
display.png
Samsung LE-40F86BD
player.png
Sony PlayStation 3
anzahl.png
Blu-ray Filme:
ps3.png
PS 3 Spiele:
anzahl.png
Steelbooks:
5
anzahl.png
zuletzt kommentiert:
„New Moon - Bis(s) zur Mittagsstunde“ wird erste Blu-ray der neuen „Pink Edition“ - UPDATE
anzahl.png
anzahl.png
Bedankte sich 1 mal.


Musst nur schauen, dass deine Blu Ray oder DVD ohne verlust auf die Festplatte kommt, d.h. nicht neu codiert wird. Um trotzdem Speicherplatz einzusparen kann man Tonspuren weglassen, die man nie benötigt.
ach.php.png


Beitrag Kommentieren

Noch 380 Zeichen

Blu-ray Forum → Heimkino, Hifi / Technik → Technik, Software, HTPC / Media Center Diskussionen

Es sind 79 Benutzer und 2441 Gäste online.