Geschrieben: 02 Dez 2009 09:33
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Also in letzter Zeit hab ich nur pech bei ebay.
Erst ein Käufer der mir 125€ nicht zahlen will und erst nach
Drohung mit Anwald + Mahnverfahren seinen Arsch bewegt und zahlt
und jetzt wieder einer der seit 3 Wochen nicht zaht.
Am Anfang hat er sich noch gemeldet und gemeint es sei ein Problem
mit der Bank und die müssten da irgendwas vertauscht haben, tja,
dass ist nun wieder eine Woche her und seitdem keine Reaktion auf
meine Antwort.
Es zwar nur um 25€ aber die will ich haben!
Was denkt ihr, würde es etwas bringen, zwecks einschüchterung, wenn
ich ihm ein gerichtliches Mahnschreiben zukommen lassen würde? Die
Formulare gibts ja im Schreibwarenladen...
Jetzt werden manche sagen, dass es doch blos 25€ sind, aber das ist
mir auch egal, bei Geld hört bei mir die Freundschaft auf.
Geschrieben: 02 Dez 2009 09:51
Zitat:
Zitat von vulkan21
Jetzt werden manche sagen, dass es doch blos 25€ sind, aber das ist
mir auch egal, bei Geld hört bei mir die Freundschaft auf.
Wenn ich sowas lese, tust du mir Leid.
Schon mal dran gedacht, es eBay zu melden?
Dann kümmert sich ebay um den Rest.
Versuch das erstmal, vllt klappt es ja.
Die Ware hast du aber noch nicht versendet, oder?
Geschrieben: 02 Dez 2009 10:01
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sehe ich auch so.
noch ein paar Tage Ruhe bewahren, danach ebay benachrichtigen und
dann kann man weitersehen.
Geschrieben: 02 Dez 2009 10:07
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So lange DU den Artikel nicht an ihn versendet hast ist doch soweit
alles ok oder.
Du den Artikel einfach den unterbietenden Verkaufen das geht.
Und schau das du blos die Gebühren von ihn reinhollen kannst.
Gruß
Geschrieben: 02 Dez 2009 10:11
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ebay habe ich die ganze Sache natürlich schon gemeldet, verschickt
auch noch nicht.
an die sache mit dem unterlegenen bieter habe ich garnicht gedacht,
danke für den tipp.
Geschrieben: 02 Dez 2009 10:19
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:rofl:NA NA wo ist der Button:rofl:
Geschrieben: 02 Dez 2009 10:21
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Zitat:
Zitat von Logan
:rofl:NA NA wo ist der Button:rofl:
da ist der Button ;)
Geschrieben: 02 Dez 2009 11:14
Falls du das gerichtliche Mahnverfahren betreiben willst, solltest
du dir folgendes bewusst machen:
Die Gerichte arbeiten nicht umsonst, der Mahnbescheid müsste in
deinem Fall 23 EUR an Gerichtsgebühren kosten, auf denen du unter
Umständen sitzen bleiben könntest.
In den Schreibwarenladen brauchst du dafür allerdings nicht, man
kann die Dinger mittlerweile online beantragen.
edit: Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Ich rate
dir nicht, einen Mahnbescheid zu beantragen, eBay kontaktieren und
an den zweithöchsten Bieter verkaufen erscheint mir
sinnvoller.
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Geschrieben: 02 Dez 2009 11:16
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Kann man da von Ebay-Seite nichts tun?
Es kann doch nicht sein, dass Bieter XY 200 Artikel ersteigert,
aber davon keinen Einzigen bezahlt, oder?
Wir fahren
weit! Und trinken viel! Und verlieren jedes
Spiel!
Geschrieben: 02 Dez 2009 11:39
Wieso soll Ebay da was tun, die haben doch erstmal Ihre Gebühren,
die sie in Rechnung stellen. Die machen erst dann was, wenn Du die
Gebührenerstattung beantragst, da musst Du vorher verschiedene
Schritte der Mahnung durchlaufen (war zumindest zu der Zeit, so wo
ich noch bei Ebay was verkauft habe, ist aber schon was her). Dann
werden sie den user bestimmt drangsalieren und ggf. sperren, aber
nicht um Dir zu Deinem Geld zu verhelfen :sad: