Zitat:
Zitat von Jack Burton;1043674
Ohne die Mitarbeiter der FSK in Schutz nehmen zu wollen, aber die bisher genannte Filme wurden zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeschätzt, daher wirken manche FSK-Einstufung "älterer" Filme heute vielleicht seltsam oder eben nicht mehr zeitgemäß.
Unabhängig davon gibt es einige sehr merkwürdige Entscheidungen, dies und die (von Euch bereits angesprochene) fehlende Transparenz der Entscheidung sind überaus negativ zu bewerten.
Ich fände es bspw. schon sehr sinnvoll, wenn ein (kleineres) FSK-Logo auf der Fronseite wäre und auf der Rückseite eine kleine Box mit Elementen, die zu dieser Freigabe geführt haben (wie es in anderen Ländern ja schon sehr lange üblich ist), weiterhin sollte jedes Urteil und die jeweilige Begründung für jeden zugänglich sein (sollte es dies bereits geben, korrigiert mich bitte, ich kenne aber leider nur die Begründungen für kontroverse Entscheidungen).
BTW: ein kleiner unrealistischer Wunsch am Rande: Indizierungen, Beschlagnahmungen und "freiwillige" Kürzungen sollten abgeschafft werden bzw. nicht mehr nötig sein, stattdessen sollte für Filme (und andere Medien) ein zusätzliches Rating eingesetzt werden: FSK 21 (und USK 21).
Dies gilt natürlich nicht für Medien, die nichts anderes sind als eine Straftat.
Gruß Jack
Ich finde man kann da die Grenze ziehen und sagen, dass man Filme, die vor 10+ Jahren geprüft wurden durchaus mittlerweile nur noch "Comedy" sind, wenn man gegenhält was auf Plattformen wie Youtube und Co sonst so frei zugänglich ist - soweit gebe ich dir recht.
Allerdings ist und bleibt eine Grundsatzentscheidung bei aktuelleren Filmen (insbesondere jetzt die FSK-Schwächung der Harry Potter Filme in Begleitung und bspw. der Baader-Meinhof Komplex) nach wie vor undurchsichtig.
Bei Harry Potter würde ich als Argument noch gelten lassen, dass die Industrie Druck gemacht hat, da viele Leser der Bücher eben das 12te Lebensjahr noch nicht erreicht hatten.
Allerdings sprechen sie damit die Filmfirmen, Kinobetreiber, sich selbst usw von Verantwortung frei, da der Elternteil entscheiden soll ob er sein Kind in einen ab FSK12 freigegebenen Film in "Obhut" mitnimmt, selbst wenn das Kind unter der FSK-Freigabe ist vom Alter her. Damit wird nur die Verantwortung weitergeschoben - und ehrlich gesagt: Wenn dort die Ausnahme gemacht wird, dann bitte immer und nicht nur weil es aus marketingtechnischen Gründen so sein soll.
Beim Baader Meinhof Komplex wird die "Realität" dargestellt, die Menschen dort sind so wirklich ums Leben gekommen, der Terrorismus ist gerade einmal eine Generation her und ich finde nichts daran rechtfertigt die FSK12 Freigabe, sieht man die rücksichtslose Gewaltdarstellung und argumentiert auf der anderen Seite das ein Film wie Troja (Cut-Version), der auf Mythen einer längst!! vergangenen Zeit beruht, eine FSK 16 Einstufung erhält.
Und ob ein 12, 13 oder 14jähriger irgendetwas von dem Schrecken der RAF und den Grausamkeiten versteht wage ich in der heutigen Zeit zu bezweifeln.
Einzig und allein die Tatsache, das man vielleicht einige der jüngeren Generation mit der deutschen Geschichte zusammenbringen könnte finde ich als nachvollziehbares Argument gültig.
Ich kann aus jahrelanger Videothekenerfahrung sagen, das ich oftmals Eltern als Kunden hatte, die eine Beratung wünschten was Filme anging - und ich sagte jedes Mal, das insbesondere die FSK6 und -12-Siegel mehr als Richtwerte zu verstehen sind, da man als Elternteil dort speziell selbst einschätzen muss auf welchem Entwicklungsstand das Kind aktuell ist - so hatten zwei zeitgleich erschienene Filme, Krabat und Tintenherz, beide die FSK 12 Einstufung und Krabat empfand ich selbst als sehr düster und "gruselig" und Tintenherz als eher geeignet für ein Kind unter 12 Jahren.
Zum Rest stimme ich dir aber uneingeschränkt zu - eine Begründung auf der Rückseite und das Nachvollziehen der Wertungen im Net usw wäre mE eine gute Lösung, die FSK21 Sache wiederum nicht. ;)
The difference between ordinary and
extraordinary is that little "extra"