Per Anwalt nicht, Karsten, aber per Anzeige... (eBayer aus dem
letzten Profil). ;) Weiß natürlich nicht, was dabei herausgekommen
ist.
Dachte ich mir schon, dass sie dem Bewertungskommentar keine Taten
folgen lässt. Ich werde jetzt auch meine Beschwerde an eBay
weiterreichen und ihr ein negatives Feedback geben, nachdem sie
sich 2x nicht auf meine Nachrichten gemeldet hat.
Die Doom-Büste ist ja soweit i. O., aber ein paar Kratzer sind
schon dran, für die man auf jeden Fall eine Teilrückzahlung
vereinbaren müsste. Zudem ist der Glanzkarton bestoßen und der
Styropor-Innenkarton ziemlich lädiert (große Teile
rausgebrochen).
Wäre das jetzt glatt über die Bühne gegangen, hätte ich gedacht
"ok, kann passieren", auch wenns natürlich nicht das Gelbe vom Ei
ist. Aber so bleibt mir nichts anderes übrig, als die nötigen
Schritte einzuleiten. Habe ich ihr auch angekündigt.